Ist es rechtens die erste Stimmenauszählung bereits nach der Wahl der VP durchzuführen oder ausschließlich nach beiden Wahldurchgängen? Es gäbe dann zweimal eine öffentliche Stimmauszählung. Doppelkandidatur wird vermieden und Wähler vergeben ggf. ihre Stimmen anders!?
Stimmenauszählung Zeitpunkt einfaches Wahlverfahren
- Clara
- Geschlossen
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Ist es rechtens die erste Stimmenauszählung bereits nach der Wahl der VP durchzuführen oder ausschließlich nach beiden Wahldurchgängen? Es gäbe dann zweimal eine öffentliche Stimmauszählung. Doppelkandidatur wird vermieden und Wähler vergeben ggf. ihre Stimmen anders!?
Richtig! Öffnung der Wahlumschläge und Auszählung der Wahl der VP zwingend vor der Wahl der Stellvertretung. Und erst danach wird die Stellvertretung gewählt nach § 20 Abs. 1 bis 4 SchwbVWO laut BMAS. Daher gibts ja auch zwei getrennte Stimmzettel und nicht nur einen wie bspw. bei der förmlichen Wahl (Ministerialrat Cramer, SchwbG, 5. Auflage 1998, SchwbWO, § 20 Rn. 5). Nach Cramer müssen „die Wahlberechtigten das Ergebnis der Wahl zur SV vor der Wahl zum Stellvertreter“ kennen – sonst anfechtungsrelevant.
Ihre Schlussfolgerung im letzten Satz ist völlig richtig und kann daher wahlentscheidend sein, besonders bei engen Wahlen und des Öfteren bei der Stellvertretung. Das wird von einzelnen Autoren verkannt; deren Gegenmeinung ist daher strikt abzulehnen – weil dies ja die Wahlergebnisse beeinflussen kann.
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Clara hat völlig recht. Es gibt zwei getrennte Wahlgänge. Die "Verlierer" im ersten Wahlgang können nach der ersten Auszählung klären, ob sie bereit sind, als Stellvertreter zu kandidieren. Die Wahlberecvhtigten können nach dem ersten Wahlgang überlegen, wen sie für die Stellvertreterwahl als Kandidaten vorschlagen.
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