Wahl 1 Monat vor Ablauf Amtszeit SBV möglich?

  • Ich bin Schwerbehindertenvertreter im öffentlichen Dienst (Amtsgericht) meine reguläre Amtszeit endet am 23.11.2022. Da ich keinen Stellvertreter habe möchte ich die Wahl am 27.10.2022 abhalten, so dass wenn ich wieder gewählt werden sollte und sich ein Stellvertreter finden sollte bzw. gewählt wird dieser Zeit hätte sich einen Überblick zu verschaffen und einarbeiten könnte bis die Amtszeit erst am 24.11.2022 beginnt. Ist da möglich, oder bekomme ich Schwierigkeiten. Falls es keine Schwierigkeiten gebeten sollte, kann ich dann noch im September meine Bekanntmachung zur Wahlversammlung bekannt geben oder erst ab nächster Woche im Oktober?

    Ich hoffe es kommen einige Beiträge!

  • Eine Einladung im September 2022 oder früher für Wahlversammlung im Okt. ist problemlos möglich! Einladung könnte z.B. auch mehrere Monate zuvor erfolgen, damit sich jeder diesen Wahltermin auch freihalten kann im Oktober.

  • Die Frage von Peter ist sehr umsichtig, denn es ist wichtig, dass sich auch die Stellvertreter rechtzeitig einarbeiten können. Die Wahlordnung ist hier sehr offen. Nach § 2 Abs. 3 der WO soll die Wahl "spätestens" eine Woche vor dem Ende der Amtszeit stattfinden. Ein früherer Termin ist möglich. Die Regelung der Wahlordnung hat den Zweck, dass es immer eine kontinuierliche Vertretung gibt. Wenn es bisher keine Stellvertreter gibt, ist der frühere Termin gut für die Einarbeitung.

  • Team

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