Benachrichtigung der Gewählten 'Unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung'- vereinfachtes WV

  • Hallo liebe ExpertenInnen,


    wie müssen - bei vereinfachtem Wahlverfahren - gewählte Stellverteter aufrund einer Wahl in Abwesenheit ( Zustimmung wurde schriftlich erteilt) ihre 'Benachrichtigung der Gewählten' erhalten? In ihrer Broschüre steht sowohl 'unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung' als auch dass das mündlich ginge ? Wie mache ich das? Die Stv werden wahrscheinlich alle nicht vor Ort sein, sondern werden in Abwesenheit gewählt werden. Muss ich den gewählten Stellvertretern jeweils ein Einschreiben per Brief zustellen, um deren Benachrichtigung so abzusichern?


    Vielen Dank für Ihren Rat im Voraus und herzliche Grüße!



  • Ich würde die Gewählten immer per Einschreiben oder mit einer persönlichen Überreichung zusammen mit dem Wahlleiter informieren.

    Mündlich oder gar telefonisch halte ich für nicht angebracht da der gewählte für die Wahlperiode als auch für die weitere Arbeit als Stellvertreter etwas schriftliches in der Hand haben muss.

    Es sollte natürlich unverzüglich informiert werden, dass heißt meines Wissens ohne schuldhafte Verzögerung.