(Dies ist eine Impulsfrage des Teams)
Welche Erfahrungen bestehen mit dem Budget für Arbeit?
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Als Fachdienst Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH haben wir verschiedene Erfahrungen mit dem BfA gemacht, insbesondere folgende (es ist keine abschließende Liste):
- Es ist grundsätzlich ein gutes Instrument, um Menschen mit Behinderungen und sog. Werkstatt-Status nach einer entsprechenden betrieblichen Erprobung und mit individueller Begleitung eine Alternative zum Arbeitsbereich einer WfbM zu bieten und so berufliche Inklusion umzusetzen. Im Detail könnte es noch Verbesserungen geben, z. B. das Thema Arbeitslosenversicherung. Die Rententhematik muss bedacht werden und entsprechend Aufklärungsarbeit geleistet werden. Hier gibt es noch viel Unwissen und Fehlinformationen.
- Im Bezirk Mittelfranken wurden bislang, Stand 1.11.2022, 34 Anträge auf ein BfA gestellt, davon wurden 13 von uns initiiert und begleitet. Wir konnten alle unsere Teilnehmenden, die das wollten und die Anspruch auf den Arbeitsbereich einer WfbM haben, in ein BfA vermitteln. Weitere BfA befinden sich im Anbahnungsprozess. Das spricht für das Potential das im BfA steckt, wenn man es entsprechend forciert, bewirbt und zum Einsatz bringt. Die Zahlen der anderen Regierungsbezirke Bayerns bleiben teilweise weit hinter den mittelfränkischen Zahlen zurück. Hier gibt es auf jeden Fall Luft nach Oben.
- Die Förderhöhe ist bei unseren "Fällen" aus unserer Sicht jeweils ausreichend gewesen, um die behinderungsbedingten Einschränkungen und den Anleitungsaufwand in den Betrieben auszugleichen. Jedoch arbeiten viele unserer vermittelten Arbeitnehmer*innen in Teilzeitverhältnissen und somit gab es bislang noch keine Kollision mit der noch bestehenden Deckelungsgrenze.
- Die Frist zwischen Antragstellung und Genehmigung eines BfA ist aus unserer Sicht in unserer Region noch zu lange, zwischen 4 und 11 Monaten waren unsere Erfahrungswerte. Im Dialog mit dem Kostenträger der Eingliederungshilfe konnten wir die verschiedenen Perspektiven austauschen, die Prozesse etwas beschleunigen und Absprachen treffen, die förderlich sind. Wir hoffen für die Zukunft auf kürzere Bearbeitungszeiten im Sinne unserer Kunden und Kundinnen. Zeitraubend ist, dass so viele verschiedene Stellen involviert sind (Eingliederungshilfe, Inklusionsamt, Integrationsfachdienst).
- In unserer Region haben wir unter Federführung des Behindertenrates Veranstaltungen durchgeführt, um MmB zu informieren über das BfA. Das BfA ist noch zu wenig bekannt. Wir planen weitere Veranstaltungen und suchen derzeit dafür nach Finanzierungsmöglichkeiten.
- Die Möglichkeit der Berufsbegleitung nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ist für alle Beteiligten immens wichtig, damit die Arbeitsverhältnisse unterstützt werden können.
- Bei den von uns begleiteten Budgets für Arbeit handelt es sich ausschließlich um zusätzlich geschaffene Stellen, die auf die Fähigkeiten der MmB abgestimmt wurden, sog. passgenaue Arbeitsplätze.
- Das zum 1.1.2018 einführte Rückkehrrecht ist ein wichtiger Schritt gewesen, um das Risiko und die damit verbundenen Sorgen und Ängste für die MmB zu minimieren.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, auch unter a.seeger@access-ifd.de
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Ich arbeite im Sozialdienst der WfbM Stiftung "Samariterherberge". Wir konnten auch Erfahrungen zum Budget für Arbeit sammeln. Seit einigen Jahren begleiten wir Menschen mit Behinderungen auf externen Praktikumsplätzen und Außenarbeitsplätzen. Bei der Vermittlung außerhalb der WfbM kooperieren wir auch mit dem IFD. Auch wir betrachten Budget für Arbeit als eine gute Möglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu erlangen. Unsere Erfahrungen haben jedoch auch gezeigt, dass einige Sachen noch verbessert werden müssen.
In der ersten Anfrage zu Inanspruchnahme von BfA ging es um Übernahme vom Außenarbeitsplatz. Leider haben die Ängste bezüglich Verlustes der EU Rente dazu geführt, dass Antrag auf BfA nicht gestellt wurde. Direkte Beratung beim Rententräger hat die Entscheidung gegen BfA nur verstärkt.
Die erste Vermittlung über BfA hat die Werkstatt in Zusammenarbeit mit IFD begleitet. Es folgten einige Praktika mit dem Ziel einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden. Der Wunsch war eine Alternative zur WfbM zu bekommen und das ist nach dem dritten Praktikum gelungen. Es folgte eine Einstellung über BfA. Von Bedeutung ist Miteinbeziehung aller Parteien gewesen (Betreuer, Kostenträger) um möglichst kurze Bearbeitungszeiten zu erzielen, was auch sehr gut verlaufen ist.
Zweite Vermittlung wurde als Übergang vom Außenarbeitsplatz in eine Einstellung mit BfA durch unsere Werkstatt initiert und begleitet. Durch Beschäftigung auf dem Außenarbeitsplatz konnte man verschiedene Einsatzmöglichkeiten austesten und passende Stelle finden. In enger Zusammenarbeit mit dem Betreuer und dem Kostenträger wurde nach 4 Wochen von der Beantragung das BfA genehmigt.
Unsere WfbM informiert sowohl Beschäftigte der WfbM, als auch Eltern und Betreuer in regelmäßigen Gesprächen, Beratungen, Veranstaltungen/Infoabenden über Budget für Arbeit.
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Spannende Beiträge dazu schon hier! Danke dafür.
In meiner Beratungspraxis spielt das Thema "Rente" und der Verlust des Rentenprivilegs die größte Rolle. Da wird auch Angst gemacht, auch den Eltern oder rechtlichen Betreuern: "Ihr wollt doch nicht ernsthaft diese schöne Durchschnittsrente nach 20 Jahren aufgeben? Dafür lohnt es sich doch, einfach in der WfbM seine Zeit abzusitzen..."
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Liebe Frau Erhardt,
da beschreiben Sie genau das Problem. Im Sinne einer selbsbestimmten Lebensführung gehört es natürlich auch dazu "seine Zeit abzusitzen", aber eben auch, die Möglichkeit zu haben, in der Arbeitswelt anerkannt und angekommen zu sein. Die, die das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben, bereuen es nicht, ganz im Gegenteil, sie sind froh diese Möglichkeit bekommen zu haben. Insbesondere die Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die auf Grund dessen in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können, sind sehr dankbar.
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Liebe Frau Seeger, liebe Frau Straßner-Wolf,
herzlichen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrungen, die sich auch in den Ergebnissen unseres Forschungsprojekts widerspiegeln (https://www.reha-recht.de/fach…/artikel/beitrag-d9-2021/, https://www.reha-recht.de/fach…artikel/beitrag-d10-2021/, https://www.reha-recht.de/fach…artikel/beitrag-d27-2021/, https://edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/25917/Peters_etal2022_Das_Budget_f%c3%bcr_Arbeit.pdf?sequence=4&isAllowed=y ) (z.B. die lange Dauer der Bewilligung, positive aber auch negative Aspekte des Rückkehrrechts, förderliches Übergangsmanagement in WfbM bspw. in Form von Außenarbeitsplätzen). Vor allem das Thema Rente spielte bei den befragten Leistungsberechtigten eine große Rolle. Eine weitere Unsicherheit besteht auch hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen. Wie Frau Vieweg in ihrem Kommentar geschrieben hat (Voraussetzungen zum Budget für Arbeit), muss ein Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich bestehen, wobei die Werkstatt nicht zwingend durchlaufen werden muss. Problematisch scheint in der Praxis auch zu sein, dass die volle Erwerbsminderung vorausgesetzt wird. Was sind hier Ihre Erfahrungen?
Sie sprechen in Ihren Kommentaren auch den hohen Informationsbedarf an, den auch wir in unseren Ergebnissen identifizieren konnten. Im Rahmen unseres Projekts wurde deshalb ein Erklärvideo in einfacher Sprache gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen konzipiert und umgesetzt: https://www.reha-recht.de/info…o-zum-budget-fuer-arbeit/
Lea Mattern
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt "Zugänglichkeit - Inklusion - Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht"Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Abteilung für Rehabilitationssoziologie und berufliche Rehabilitation
E-Mail: lea.mattern.1@hu-berlin.de
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Liebe Diskussionsteilnehmenden,
vielen Dank für die bereichernden Beiträge. Auch ich kenne die bereits geteilten Erfahrungen. Viele unserer Ratsuchenden und deren Angehörige haben teilweise großen Respekt davor, die Aussicht auf Rente nach 20 Jahren in der WfbM zu verlieren. Von Seiten der Eltern ist die Sorge natürlich nachvollziehbar - Sie wünschen sich, dass ihre Kinder später einmal abgesichert sind. Daher denken wir, dass Leuchtturmprojekte umso wichtiger sind - also Projekte zur Aufklärung von den Leistungsberechtigten/Leistungsträgern und potenziellen Arbeitgebern, zum Aufräumen von kusierenden Mythen rund um das BfA, Suche und Bindung von Betrieben usw. Da gibt es unserer Meinung noch viel zu wenig... Wir in der Beratung stoßen da leider auch schnell an unsere Kapazitätsgrenzen, wenn es um die Suche nach Arbeitsplätzen geht. Dafür braucht es einfach viel (wo)menpower im Rahmen ebensolcher Projekte.
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Liebe Diskussionsteilnehmer*innen,
die von Ihnen benannten Themen beschäftigen auch uns im Integrationsfachdienst Osnabrück. Wir beraten und begleiten Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung als auch Unternehmen zum Budget für Arbeit. Den Prozess unterstützen wir als optimierende Schnittstelle und stehen daher häufig mit vielen weiteren Akteur*innen im Kontakt (Soziales Umfeld des Leistungsberechtigten, WfbM, externer Bildungsträger oder Kostenträger wie die Eingliederungshilfe oder das Integrationsamt).
Innerhalb eines fünfjährigen Modellzeitraumes haben wir u.a. diese Kernthemen identifiziert:
- Umfassende Beratung aller am Prozess beteiligten Akteur*innen und Vernetzung aller Beteiligten, vor allem zu den Themen: Budget für Arbeit, Anleitung und Begleitung, Statusklärung, Rente uvm.
- Wirksame Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung lokaler Netzwerke, um Leistungsberechtigte als auch Arbeitgebende informieren zu können
- Kooperation im Fach-Netzwerk führt zur Kooperation aller Beteiligten im Einzelfall.
- Inklusive Führung: Inklusion im Unternehmen muss von der Geschäftsführung bis zum direkten Mitarbeitenden "mitgetragen werden". In der Praxis ist ein Tandem am direkten Arbeitsplatz für Budgetnehmende häufig hilfreich, um gut im Betrieb Fuß zu fassen - ob erst im Praktikum oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Dauerhafte, feste Ansprechpersonen in Institutionen können einheitliche Standards ermöglichen, um die Bürokratie zu verringern.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, auch per E-Mail unter ohubrich@caritas-os.de.
Oscar Hubrich
(Integrationsfachdienst Osnabrück)
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Liebe Diskussionsteilnehmer,
vielen Dank für die angeregte Diskussion jetzt schon. Ich bin seit 01.01.2022 "Budgetnehmer" im BfA und bin darüber sehr Glücklich. Seit 7 Jahren war ich durch eine Krankheit in eine Werkstatt für beeinträchtigten Menschen in Berlin. Vorher war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Logistikunternehmen.
Seit dem es das BfA gibt, habe ich mehr sehr dafür Interessiert. Für mich war zum Anfang nicht die größte Hürde die Rente oder die Begleitung, sondern ein Unternehmen zu finden. Durch meine Arbeit in der Organisation des Aktionstages Schichtwechsel, bin ich mit vielen Unternehmen in Gespräch gekommen. Zu meinem erstaunen, konnten viele Unternehmen mit einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nichts anfangen.
Ende 2021 endete meine Massnahme in der WfbM und ich wollte diese auch nicht mehr verlängern. Durch die Begleitung meiner Teilhabeberaterin, hatte ich zwei Unternehmen zur Auswahl. Ich habe mich dann für die Stephanus-Stiftung entschieden. Da ich in dem Unternehmen schon einige Zeit gearbeitet habe und ich alle Arbeitskollegen schon kannte, war das für mich die bessere Wahl.
Das Problem ist nun, das mich einige Kollegen immer noch als Beschäftigten sehen und nicht als Mitarbeiter.
Ich freue mich mit Ihnen auf eine spannende Diskussion und Austausch von Erfahrungen.
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Hallo Zusammen,
aufgrund meines Arbeitsplatzes (Bedarfsermittlung EGH-Träger) sollte mir das Thema vertraut sein, ist es aber nicht (liegt wohl an den geringen Fallzahlen).
Die Frage, die sich mir aber stellt, ist die Abgrenzung zu anderen Unterstützungsformen, insbesondere zu den Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen/zur unterstützten Beschäftigung.
Mir ist schon klar, dass diese immer noch mit der Denke "Werkstatt" verknüpft sind, faktisch muss dies aber gar nicht sein. In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen Leistungserbringer, der ein Bildungszentrum betreibt, welches zwar formal an eine "offizielle" WfbM angegliedert ist, aber die Maßnahmenteilnehmer haben keinerlei örtlichen oder sonstigen Bezug zu dieser Werkstatt...deshalb rede ich immer von der "virtuellen" Werkstatt. Über die "Vermittlungsquoten" kann ich nichts sagen, aber ich finde es schon erstaunlich, wenn ich Vorunterlagen habe, wo nach dem BBB eine ´"Empfehlung" für eine Tagesförderstätte ausgesprochen wird, 4 Jahre später die Person aber eine 30 Stundenstelle mit Mindestlohnbezug hat - ganz ohne eine neue Refinanzierungsform...
Schwierig finde ich auch die Terminologie - bei Budget muss zumindest ich direkt an persönliches Budget denken, was in dem Fall ja mitnichten gemeint ist. Nebenbei ist Budget auch noch schwere Sprache...
@ Frau Mattern: Problematisch ist so vieles, was eigentlich "aus einer Hand" erfolgen sollte. Ich hatte letzte Woche eine Bedarfsermittlung, wo einem Leistungsberechtigten die Zusage zu einem BiB-Platz nicht gegeben werden konnte, weil er (noch) nicht als offiziell "Schwerbehinderter" anerkannt worden ist! Reha-Maßnahme DRV -> Empfehlung WfbM -> EV -> BBB -> BiB (nur dies geht nicht, weil er noch keinen Schwerbehindertenausweis hat....). Der Platz ist da, das Praktikum ist gemacht, man will zusammenarbeiten, leider fehlt der Ausweis - sowas nennt man einen Treppenwitz, nur das er auf Kosten unserer Leistungsberechtigten erzählt wird
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Ja, die Terminologie ist schwierig und falsch: Das "Budget für Arbeit" ist eben kein Budget i.S. des Persönlichen Budgets, sondern ein Lohnkostenzuschuss. Das wurde hier ja auch in den Impulsbeiträgen gleich am Anfang gut dargestellt.
Das Beispiel, das Sie beschreiben, (wo nach dem BBB eine ´"Empfehlung" für eine Tagesförderstätte ausgesprochen wird, 4 Jahre später die Person aber eine 30 Stundenstelle mit Mindestlohnbezug hat) zeigt, dass eben vieles im System nicht stimmt. Und das so viel mehr möglich wäre...
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Liebe Forenmitglieder,
einige Abkürzungen wie z. B. MmB für Menschen mit Behinderungen oder BfA für Budget für Arbeit sind hier im Forum sicher geläufig, manche aber weniger. Daher bitten wir darum, Begriffe zunächst auszuschreiben und dann ggf. die Abkürzung zu verwenden.
Michael: BBB = Berufsbildungsbereich
Bundesverband der Träger beruflicher Bildungund BiB = Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze, richtig? -
Liebe Diskussionsteilnehmer*innen,
zunächst einmal vielen Dank für das Forum und die interessanten Beiträge hier.
Wie auch Oscar Hubrich bin ich beim Integrationsfachdienst (IFD) beschäftigt. Ich bin in der Modellregieon Landkreis Harburg (auch Niedersachsen) seit 2018 neutrale Ansprechperson zum Budget für Arbeit aktiv.
Die Kernthemen sind hier eigentlich die gleichen wie auch in der Modellregion Osnabrück!
Eine schöne Idee:
Eigentlich braucht es lediglich einen Menschen (einen leistungsberechtigten Menschen/ LB) und einen Arbeitgebenden(AG) , die zusammen arbeiten möchten. Dann übernimmt die Eingliederungshilfe (EGH) (wie bei den Zugängen zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen /WfbM auch) die Kosten (Lohnkosenzuschuss und behinderungsbedingte Anleitung und Begleitung) und schon ist ein regulärer Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz entstanden und ein Mensch mit Behinderungen kann ganz regulär am Arbeitsleben teilhaben und damit auch am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Hier in der Region und in großen Teilen in Niedersachsen wissen aber viele, der drei oben genannten Parteien (LB/AG/EGH) gar nichts oder nur wenig vom Budget für Arbeit, den Chancen die dahinterstecken und den Schritten, die zu gehen sind.
Daher unterstützen und beraten wir unabhängig in dem Prozess alle Beteiligten gerne.
Die Entscheidungen werden von den Menschen getroffen, die arbeiten möchten oder Arbeit anbieten.
Da wir mit mehreren Eingliederungshilfen zusammen arbeiten, stellen wir immer wieder große Unterschiede fest.
Hier wäre eine Einheitliche und transparente Vorgehensweise durchaus hilfreich für die drei oben genannten wichtigen Akteure.
Uns sind Eingliederungshilfen bekannt, die bestellen Arbeitgebende und Menschen mit Behinderungen zu sich ein, es gibt welche, die fahren raus zu den Arbeitsplätzen, es gibt welche die klären in Budgetverhandlungen die Rahembedingungen und Andere die mittels der Bedarfsermittlung Niedersachsen (BeNi) auf dem Postwege eine Klärung erwirken....
Da gehen dann schon mal mehrere Monate ins Land, bis beschieden werden kann.
Diese Zeit bedeutet für die Menschen mit Behinderungen eine Tortur (wir kennen so eine ähliche Anspannung aus Bewerbungsverfahren // bekommen wir den Job oder nicht) für die Arbeitgebenden bedeutet das, das sie warten müssen und die Arbeit von anderen Mitarbeitenden erledigt werden muss.
Das ist nicht gerade ein "roter Teppich", wenn dann ein Mensch mit Behinderungen in einem Unternehmen anfängt.
So mancher Arbeitgebender stellt ein, weil die Arbeit jetzt da ist.
Deshalb ist unserer Erfahrung nach neben der wichtigen Netzwerkarbeit auch die Öffentlichkeitsarbeit Regional und Überregional wichtig.
Wer weiß schon, das es in Niedersachsen einen Fachtag zum Budget für Arbeit mit dem niedersächsischem Sozialministerium (MS) , der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM (LAG WfbM) und den Integrationsfachdiensten (IFD) gegeben hat?
Viele Mitarbeitende in den Eingliederungshilfen haben selten bis gar keine Berührungspunkte mit dem Budget für Arbeit.
Die Rundschreiben des MS sind auf der Ebene nur selten bekannt.
Um gelungene Beispiel auch sichtbar zu machen braucht es unserer Erfahrung nach Öffentlichkeitsarbeit und mutige Menschen, die Ihre Erfahrungen teilen. Sei es Budgetnehmende oder Arbeitgebende.
Dann können auch Arbeitgebende mit Arbeitgebenden sprechen und Budgetnehmede mit Budgetnehmenden.
Ein Austausch der Eingliederungshilfen untereinander kann ebenfalls hilfreich sein.
Solche Gelegenheiten haben wir in den vergangenen 5 Jahren auf regionaler ebene in den aufgebauten Netzwerken in den 5 Modellregionen schaffen können.
So ist z.B. auch auf unserer Webseite ein Film zu sehen, in dem Budgetnehmende aus ganz Niedersachsen Ihre Arbeitsplätze zeigen, die Broschüre des MS "Das Budget für Arbeit in Niedersachsen" mit vielen unterschiedlichen Beispielen sowie die Broschüre in einfacher Sprache "Was ist das Budget für Arbeit?" herunterladbar.
- auf facebook https://www.facebook.com/IFDNDS/
sind viele Informationen von A-Z und Beispiele aus ganz Niedersachsen vorhanden.
Dennoch scheint das Budget für Arbeit noch nicht bei den o.g. drei Akteuren ausreichend angekommen zu sein.
Unsere Erfahrung ist, es braucht viel Informations- und Aufklärungsarbeit.
- Also Öffentlichkeitsarbeit!
Bei den Eingliederungshilfen, den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei den anderen Leistungsanbietern und auch bei den leitsungsberechtigten Menschen und den Arbeitgebenden aber auch der breiten Öffentlichkeit und in den Schulen.
- Ebenso eine feste Ansprechperson, die unabhängig in dem Prozess begleiten und Beraten kann.
Auch wir stehen gerne für Fragen zur Verfügung,
unsere Kontaktdaten sind auf unserer Homepage (https://www.neue-arbeit-lueneburg.de/ifd-budget-für-arbeit.html) zu finden.
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Michael: BBB = Berufsbildungsbereich
Bundesverband der Träger beruflicher Bildungund BiB = Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze, richtig?Hallo Team,
ja, richtig. Ich gelobe Besserung (hier fehlt mir gerade der Smiley mit dem errötenden Gesicht - könnte man noch in die Liste einfügen).
@ All: Wenn mir jetzt noch jemand was zum generellen Vorteil des BfA gegenüber dem BiB schreiben könnte, wäre das toll.
Wir in Hessen haben sogar Kombi-BiBs, d.h. die leistungsberechtigte Person hat einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM mit einem gewissen Stundenumfang und den Rest zur Vollzeitstelle kann sie in der WfbM mitarbeiten. Das finde ich, wenn es auch so gewünscht ist, eigentlich sinnig - denn viele BiB-Plätze umfassen nur einen Teil der Normalarbeitszeit. Gerade Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wäre/ist einerseits aber die Vollzeittätigkeit auf dem BiB-Platz zu viel, andererseits würde ihnen aber auch eine gewisse (Wochen)Struktur fehlen, wenn sie nur 15-20 Stunden arbeiten würden.
VG
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Hallo Zusammen,
aufgrund meines Arbeitsplatzes (Bedarfsermittlung EGH-Träger) sollte mir das Thema vertraut sein, ist es aber nicht (liegt wohl an den geringen Fallzahlen).
Die Frage, die sich mir aber stellt, ist die Abgrenzung zu anderen Unterstützungsformen, insbesondere zu den Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen/zur unterstützten Beschäftigung.
Mir ist schon klar, dass diese immer noch mit der Denke "Werkstatt" verknüpft sind, faktisch muss dies aber gar nicht sein. In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen Leistungserbringer, der ein Bildungszentrum betreibt, welches zwar formal an eine "offizielle" WfbM angegliedert ist, aber die Maßnahmenteilnehmer haben keinerlei örtlichen oder sonstigen Bezug zu dieser Werkstatt...deshalb rede ich immer von der "virtuellen" Werkstatt. Über die "Vermittlungsquoten" kann ich nichts sagen, aber ich finde es schon erstaunlich, wenn ich Vorunterlagen habe, wo nach dem BBB eine ´"Empfehlung" für eine Tagesförderstätte ausgesprochen wird, 4 Jahre später die Person aber eine 30 Stundenstelle mit Mindestlohnbezug hat - ganz ohne eine neue Refinanzierungsform...
Schwierig finde ich auch die Terminologie - bei Budget muss zumindest ich direkt an persönliches Budget denken, was in dem Fall ja mitnichten gemeint ist. Nebenbei ist Budget auch noch schwere Sprache...
@ Frau Mattern: Problematisch ist so vieles, was eigentlich "aus einer Hand" erfolgen sollte. Ich hatte letzte Woche eine Bedarfsermittlung, wo einem Leistungsberechtigten die Zusage zu einem BiB-Platz nicht gegeben werden konnte, weil er (noch) nicht als offiziell "Schwerbehinderter" anerkannt worden ist! Reha-Maßnahme DRV -> Empfehlung WfbM -> EV -> BBB -> BiB (nur dies geht nicht, weil er noch keinen Schwerbehindertenausweis hat....). Der Platz ist da, das Praktikum ist gemacht, man will zusammenarbeiten, leider fehlt der Ausweis - sowas nennt man einen Treppenwitz, nur das er auf Kosten unserer Leistungsberechtigten erzählt wird
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Hier ein paar Ergänzungen zu den vorherigen Beiträgen:
Die Aufnahme in eine WfbM ist nicht an einen Schwerbehinderten-Ausweis gekoppelt, sondern diejenigen haben einen Rechtsanspruch auf einen WfbM-Platz, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zu (den regulären) Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, nicht selbst- und fremdgefährdend sind und in der Lage sind ein wirtschaftlich wiederverwertbares Maß an Arbeit zu leisten.
Zur Erwerbsminderungsrente: Diese steht auch Personen nach 20 Jahren zu, die im Budget für Arbeit beschäftigt sind.
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Lieber „Michael“,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Sie hatten nach der Abgrenzung des Budgets für Arbeit zu den Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen und zur Unterstützten Beschäftigung gefragt.
Bei den Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen handelt es sich gem. § 219 Abs. 1 S. 5 und 6 SGB IX um ausgelagerte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten werden. Das bedeutet, dass es sich formal um eine Beschäftigung im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich der Werkstatt handelt, denn der „Werkstattstatus“ bleibt weiterhin erhalten und auch die Unterstützung durch die Werkstatt ist weiterhin gewährleistet, der Beschäftigungsort jedoch der allgemeine Arbeitsmarkt ist. Eine virtuelle Werkstatt bietet ausschließlich solche ausgelagerten Arbeitsplätze an und hat keine eigenen Produktionsstätten. Beim Budget für Arbeit fällt der „Werkstattstatus“ weg, da die Person direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet. Die Person erhält auch hier Unterstützung in Form der Anleitung und Begleitung, die in manchen Bundesländern auch von der Werkstatt übernommen wird, und der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches beträgt. Von dieser Bezugsgröße kann durch Landesrecht nach oben abgewichen werden.
Bei der Unterstützten Beschäftigung handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, deren Ziel darin besteht, gem. § 55 Abs. 1 SGB IX Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Die Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung. Wurde im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung, die in der Regel zwei Jahre dauert, ein Arbeitsplatz gefunden, können die Leistungen der Berufsbegleitung gem. § 55 Abs. 3 SGB IX erbracht werden „soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind“. Zusätzlich können auch weitere Leistungen in Anspruch angenommen bzw. beantragt werden wie bspw. der befristete Eingliederungszuschuss. Der Vorteil beim Budget für Arbeit ist, dass der Lohnkostenzuschuss unbefristet ist.
Am Ende Ihres Kommentars schrieben Sie, dass einer leistungsberechtigten Person, die bereits in einer Werkstatt arbeitet (habe ich dies richtig verstanden?), die Beschäftigung auf einem Betriebsintegrierten Arbeitsplatz aufgrund der nicht vorhandenen anerkannten Schwerbehinderung verweigert wurde. Ich kenne den Einzelfall nicht und kann auch keine Rechtsberatung geben. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass eine Beschäftigung auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz genau an dieselben Bedingungen geknüpft sein sollte wie bei einer Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt: gem. § 219 Abs. 2 SGB IX steht die Werkstatt allen Menschen mit Behinderungen „unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.“
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Hallo Team,
ja, richtig. Ich gelobe Besserung (hier fehlt mir gerade der Smiley mit dem errötenden Gesicht - könnte man noch in die Liste einfügen).
@ All: Wenn mir jetzt noch jemand was zum generellen Vorteil des BfA gegenüber dem BiB schreiben könnte, wäre das toll.
Wir in Hessen haben sogar Kombi-BiBs, d.h. die leistungsberechtigte Person hat einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM mit einem gewissen Stundenumfang und den Rest zur Vollzeitstelle kann sie in der WfbM mitarbeiten. Das finde ich, wenn es auch so gewünscht ist, eigentlich sinnig - denn viele BiB-Plätze umfassen nur einen Teil der Normalarbeitszeit. Gerade Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wäre/ist einerseits aber die Vollzeittätigkeit auf dem BiB-Platz zu viel, andererseits würde ihnen aber auch eine gewisse (Wochen)Struktur fehlen, wenn sie nur 15-20 Stunden arbeiten würden.
VG
Lieber Michael,
es lässt sich nicht pauschal sagen, was die Vorteile des BfA gegenüber den BiB sind, weil es immer auf die Person und die jeweiligen Arbeitsbedingungen ankommt. Aber aus individueller Sicht können das diese u.a. sein:
- tlw. bessere Bezahlung
- ggf. mehr oder andere Form der Anerkennung (ich denke, das ist vielleicht das stärkste Argument, nicht als WfbM-Beschäftigte:r zu gelten)
- evtl. berufliche/persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, neue Herausforderungen,
- ggf. mehr Verantwortung (wobei man das auch unter Herausforderung zählen könnte)
- Unabhängigkeit vom Bezug einer Grundsicherung
Dr. Tonia Rambausek-Haß
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
im Projekt "Zugänglichkeit - Inklusion - Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht"
an der Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Rehabilitationswissenschaften, Abt. für Rehabilitationssoziologie
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Hier ein paar Ergänzungen zu den vorherigen Beiträgen:
Die Aufnahme in eine WfbM ist nicht an einen Schwerbehinderten-Ausweis gekoppelt, sondern diejenigen haben einen Rechtsanspruch auf einen WfbM-Platz, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zu (den regulären) Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, nicht selbst- und fremdgefährdend sind und in der Lage sind ein wirtschaftlich wiederverwertbares Maß an Arbeit zu leisten.
Zur Erwerbsminderungsrente: Diese steht auch Personen nach 20 Jahren zu, die im Budget für Arbeit beschäftigt sind.
Hallo Frau Seeger,
vllt. hatte ich mich unklar ausgedrückt: Die Aufnahme in die WfbM war gar nicht das Thema, sondern dass der AG des BiB-Platzes wohl irgendwie darauf angewiesen war, dass eine offizielle Anerkennung als Schwerbehinderter vorliegt.
So hatte ich es verstanden - oder auch nicht - und während einer Bedarfsermittlung, bei der es um den Bedarf des Leistungsberechtigten geht, kann und werde ich dies auch nicht mit einem Sozialdienst ausdiskutieren.
Hinsichtlich der EU-Renten: Der bei den WfbM-Beschäftigten hinterlegte Satz von 80% des Durchschnittseinkommens dürfte in der Regel doch weit oberhalb dessen liegen, was man auf einem BfA-Arbeitsplatz an Ansprüchen erwirbt, oder?
VG
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Beim Budget für Arbeit fällt der „Werkstattstatus“ weg, da die Person direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet. Die Person erhält auch hier Unterstützung in Form der Anleitung und Begleitung, die in manchen Bundesländern auch von der Werkstatt übernommen wird, und der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches beträgt. Von dieser Bezugsgröße kann durch Landesrecht nach oben abgewichen werden.
Bei der Unterstützten Beschäftigung handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, deren Ziel darin besteht, gem. § 55 Abs. 1 SGB IX Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Die Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung. Wurde im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung, die in der Regel zwei Jahre dauert, ein Arbeitsplatz gefunden, können die Leistungen der Berufsbegleitung gem. § 55 Abs. 3 SGB IX erbracht werden „soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind“. Zusätzlich können auch weitere Leistungen in Anspruch angenommen bzw. beantragt werden wie bspw. der befristete Eingliederungszuschuss. Der Vorteil beim Budget für Arbeit ist, dass der Lohnkostenzuschuss unbefristet ist.
Hallo Frau Mattern,
wenn ich das richtig verstehe, liegt der Ansatz für die Bemessungsgrundlage des BfA damit exakt bei der Hälfte dessen, was ein WfbM-Beschäftigter an Rentenanwartschaften erwerben kann (80%)?
Auch wenn Frau Rambausek-Haß bereits etwas dazu geschrieben hat - Danke auch dafür! - frage ich mich, welches Klientel man mit dieser Regelung erreichen will?
Die Mehrzahl unserer Leistungsberechtigten sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die meist bei Neuanträge irgendwo zwischen Mitte 30 und 50 sind und oftmals schon Erfahrungen im Berufsleben, sowie entsprechende Anwartschaften auf EU-Renten haben. Viele von diesen haben schon das - wie wir aktuell heute durch die C-Parteien erfahren haben - tolle System von Fordern und Fördern durch, teils mit gruseligsten Job-Angeboten: Mehrfach traumatiserte Personen sind nicht unbedingt die Objektschützer, die 12-Stunden-Schichten als Nachtwache schieben...
Danach folgen Menschen mit Migrationserfahrungen (meist hochgradig traumatisiert) und solchen mit sog. kognitiven Beeinträchtigungen...wirklich "in Arbeit" zu bringen sind von den genannten Gruppen vllt. 10%.
Ich fasse es mal überspitzt zusammen -und grenze mich da auch ganz deutlich von Personen ab, die in der WfbM immer nur das "Schlechte" sehen:
So wie das BfA für mich aufgestellt zu sein scheint, ändert es nicht am Status quo. In den WfbMs hatten wir schon immer ein Klientel, von dem mindestens 10% dort einfach "fehluntergebracht" war (das wären bundesweit etwa 40000 Personen!).
Was wir brauchen - oder diese Personen, ich habe ja meinen Job - wäre eine grundlegende Umstrukturierung unserer Arbeitswelt (sonst verharrt der genannte Peronenkreis auf dem Niveau der - wie es Wolfgang Jantzen schon Anfang der 70er-Jahre nannte - sog. Lazarus-Schichten).
Inklusion zu realisieren, ist eben Aufgabe aller Beteiligten - und im Instrument des BfA sehe ich inhaltlich bisher keinerlei Grundlage für den notwendigen "Gedankensprung".
VG
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Hallo zusammen,
auch ich möchte sehr gerne einige Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit bei uns in Dithmarschen teilen. In Schleswig-Holstein haben wir neben dem Budget für Arbeit eine weitere Fördermöglichkeit, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen: schleswig-holstein.de - Integrationsamt - Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv
Im Vergleich wird bei uns bisher diese Fördermöglichkeit mehr als das Budget für Arbeit genutzt. Gründe hierfür sind wahrscheinlich u.a. das Zahlen einer Prämie an den Arbeitgeber und ergänzende Leistungen durch das Integrationsamt (z.B. Führerschein). Nachteil dieser Förderung ist allerdings, dass Menschen, die Eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nicht anspruchsberechtigt sind. Für diese Menschen haben wir bisher das Budget für Arbeit genutzt. Typischerweise kommt bisher das Budget für Arbeit nur zum Tragen, wenn ein Mensch mit Behinderung eine WfbM besucht, sich dort über ein Praktikum und dann über Monate auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz bei seinem potenziellen Arbeitgeber "empfiehlt". Das "aneinander gewöhnen" und den Arbeitsplatz individuell anpassen ist meiner Meinung nach ein Erfolgsfaktor für das Budget für Arbeit. Eine wirklich Alternative zur Werkstatt bietet das Budget für Arbeit bisher allerdings nicht. Wir haben bisher lediglich 1 Fall, der nicht aus der Werkstatt heraus ins Budget gegangen ist. Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt? Wie erfahren Leistungsberechtigte, die nicht in der Werkstatt arbeiten vom Budget für Arbeit? Wie kommen potenzielle Arbeitgeber und mögliche Budgetnehmer zusammen und können ausprobieren, ob sie zusammenpassen? Wer sucht für einen Leistungsberechtigten, der nicht in die Werkstatt möchte, sondern das Budget für Arbeit, einen geeigneten Arbeitsplatz? Die Agentur für Arbeit fühlt sich bisher in diesen Fällen nicht zuständig.
In Bezug auf den "Verlust der Rente" kann ich berichten, dass sich bisher kein Leistungsberechtigter gegen das Budget für Arbeit entschieden hat. Eine Rentenberatung ist bei uns immer Pflicht.
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Wir beratern im Rahmen des Auftrags des Integrationsamtes Rheinland-Pfalz bei der Gründung von Inklusionsbetrieben gem. § 215 SGB IX, daher sind wir auch sehr oft im Gespräch mit Werkstätten und anderen Arbeitgebern bei dem es dann auch um das Budget für Arbeit/ Ausbildung geht.
Das Budget für Arbeit wurde in RLP im Rahmen eines Modellprogramms entwickelt und ist in unterschiedlichen seit 2006 im Einsatz. Nach unseren Quellen gibt es ca. 400 Arbeitsplätze im Bundesland, davon etwa 130 in Inklusionsbetrieben. Diese 130 Plätze sind überwiegend durch Initiativen von WfbM entstanden, die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen haben.
Ich erlebe es in der Beratungspraxis häufig, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten dabei haben, die relevanten, rechtlichen Regelungen im SGB III, IV, VI und IX zu überblicken. Wir versuchen mit Graphiken die Informationen zugänglich zu machen, erleben aber auch auf Seiten der WfbM-Beschäftigten wenig Interesse zum Wechsel auf den Arbeitsmarkt.
Nach unseren Erfahrungen müsste mehr Information erfolgen, BEVOR die MmB in die Werkstätten gehen. Bspw. müsste in Förderschulen oder inklusiven Klassen über diese alternative Beschäftigung aufgeklärt werden. Wer die Annehmlichkeiten einer WfbM-Umgebung erstmal genossen hat, ist vermutlich schwierig dazu zu motivieren, diese wieder aufzugeben. Hinzu kommen Risiken wie Verlust des Arbeitsplatzes in der Zukunft oder den Status der EU-Rente. Ausserdem gibt es praktische Probleme wie den Weg zum Arbeitsplatz, der sonst über den Fahrdienst abgedeckt ist.
Die Arbeitsagentur verabschiedet sich meiner Meinung nach zu schnell ("nicht versicherungspflichtiger Personenkreis") zumal hier auch Zugang zu Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Förderung von Weiterbildung für Personen nach § 61 SGB IX wichtig sind. Hier müsste der Gesetzgeber reagieren.
Einen Wandel der Zweiteilung unserer Arbeitswelt wird es auch bei besserer Aufklärung mE so schnell nicht geben, dafür sind sind die Werkstätten zu fest im System verankert und bieten die richtigen Leistungen für viele Menschen.
Weiter oben wurde nach den Vorteilen gefragt, das würde ich auch so unterschreiben. Insbesondere den gesellschaftlichen Status für die Beschäftigten, die von sich Ihren Nachbarn (oder sonstwem) erzählen können, dass Sie irgendwo arbeiten, sollte man nicht unterschätzen.
Aus Sicht des Staates wäre das Budget für Arbeit deutlich sinnvoller, da hierbei Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer (höhere Kaufkraft) vereinnahmt werden, die bei der WfbM-Beschäftigung nicht erzeugt werden.
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Hallo Herr Schneider,
danke für den ausführlichen Beitrag und dass sie doch annähernd den gleichen Spagat bescheiben, den es gerade in meinem Kopf gibt:
Hier die "Annehmlichkeiten" der WfbM und die oftmals "richtigen Leistungen", dort der "gesellschaftliche Status".
Wäre es möglich, dass sie uns die erwähnten Infografiken verlinken? Mich würden die schon interessieren.
VG
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Guten Tag,
anbei das Infoblatt, dass wir verwenden - kein Anspruch auf juristische Vollständigkeit. Es bezieht sich auf die Umsetzung des BfA in einem Inklusionsbetrieb, wir beraten diese ja. Da wir auch nur in RLP tätig sind, sind einige Regelungen (Bezugsgröße sowie maximale Höhe des Zuschusses) durch Landesrecht beeinflusst.
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Hallo Herr Schneider,
danke für den Link.
Etwas gestolpert bin ich über diese Aussage:
"Das Integrationsamt kann Leistungen zur psychosozialen Betreuung und arbeitsbegleiten(de) Anleitung mit bis zu 250 € je Monat bezuschussen."
Das erscheint mir doch etwas "knauserig" - natürlich wird auch bei uns die FAB in der WfbM nicht nach dem Satz des Betreuten Wohnens berechnet, der Sozialdienst aber schon ähnlich. Da käme man auf knapp 3,5 Stunden im Monat - und in dem Satz sind Fahrtkosten und Wegezeiten schon inkludiert. Summarisch komme ich damit auf allenfalls einen einstündigen Kontakt alle 14 Tage. Klar kann man den Teil der Anleitung auch an den AG outsourcen, aber die psychosoziale Betreuung ist eine genuine Ausgabe der qualifizierten Assistenz.
Mir erscheint dies als sehr wenig, zumal die Regelung noch unter einem "bis zu" steht. Führt dies nicht zur Ausgrenzung einzelner Personengruppen? Haben sie dahingehend Erfahrungen gemacht?
Ich habe für mich früher immer eine halbe Stunde die Woche für den Punkt der "Leitungspflege" - also den Umgang mit Vorgesetzten - kalkuliert - Sozialarbeiter sind ja auch nur Menschen
VG