Die 250 € sind der Standardsatz, den das Integrationsamt für arbeitsbegleitende Betreuung zahlt - für unterschiedliche Personengruppen. Der Satz gilt für Inklusionsbetriebe und ist bundesweit überwiegend einheitlich. Damit wird die Anleitung am Arbeitsplatz teilweise abgedeckt.
Fahrtkosten muss der Beschäftigte im BfA ja selber tragen, er/sie ist ja Arbeitnehmerin. In der Praxis werden bei allen geförderten Beschäftigten in RLP die 250 € gezahlt, es sei denn die Beschäftigung hat einen Umfang von weniger als 18 Wochenstunden.
Im Modellprogramm ab 2006 war es in RLP so, dass die abgebende WfbM für ein Jahr lang noch die Betreuung am Arbeitsplatz übernommen hat und hierfür auch einen Teil des Pflegesatzes erhielt. Wie viel das war, weiß ich nicht, auch nicht, wie viel es seit der Einführung des § 61 SGB IX gibt.
Mit dem Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit mehr für eine Betreuung durch die WfbM an, ich sehe da auch kein "Outsourcing" oder einge "originäre Aufgabe der WfbM" - diese ist rechtlich mit dem Wechsel in das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr für den Beschäftigten zuständig. Eine persönliche Arbeitsassistenz kann sich der Mensch mit Behinderungen über § 185 , Absatz 5 einkaufen außerdem gibt es noch den BBD im IFD.
Sicherlich reichen die 250 € als monatliche Pauschale nicht aus, um jeden WfbM-Beschäftigten in ein sorgsam organisiertes Arbeitsumfeld zu integrieren und seine persönlichen Krisen fortlaufend abzufangen. Daher ja auch meine Meinung, dass der § 61 SGB IX eher für einige Einzelfälle funktioniert, aber für viele eben nicht. Unsere Erfahrung ist auch, dass viele Beschäftigte der Zielgruppe nach § 61 SGB IX seit zehn, 15 Jahren stabil in Inklusionsbetrieben arbeiten - daher gehe ich davon aus, dass sowohl für Arbeitgeber als für Arbeitnehmer/in die Pauschale in diesen Fällen ausreichend ist.
Vielleicht braucht es in Einzelfall auch gar keine Betreuung - die Rückmeldung habe ich von Beschäftigten auch schon gekriegt.
Ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten finanzieren viele Inklusionsbetriebe auch eigene sozial-/ arbeitspädagogische Fachkräfte, das ist dann etwas effizienter als für jedes Gespräch jemanden in den Betrieb kommen zu lassen.