Mehr zum Thema Budget für Arbeit/Budget für Ausbildung

    • Offizieller Beitrag

    Das Budget für Arbeit (BfA) und das Budget für Ausbildung sollen Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Beide Teilhabeleistungen werden nicht wie erwartet in Anspruch genommen. Woran das liegt und wie die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit besser gefördert werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten ab dem 9. November 2022 mit Interessierten in einer öffentlichen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und deren wissenschaftlichen Partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).


    Im Koalitionsvertrag (2021–2025) weist die Bundesregierung die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen als einen Schwerpunkt aus. Menschen sollen „so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben“ können. Zu diesem Zweck wurden Anfang 2018 das BfA (§ 61 SGB IX) und 2020 das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) eingeführt. Die neuen Leistungen gelten auch als Antwort auf das erste Staaten­berichtsverfahren. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Deutschland dafür kritisiert, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur unzureichend fördern. Beide Leistungen beinhalten einen Lohnkostenzuschuss und die Erstattung von Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule. Aber ein durchschlagender Erfolg will sich bislang nicht einstellen. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ stehen zwischen dem 9. und 30. November 2022 Fragen zu diesen Leistungen im Mittelpunkt.


    Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Jörg Bungart, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB), Hamburg
    • Bertold Deusch, Leiter Referat "Teilhabe am Arbeitsleben", Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS BW)
    • Tanja Ergin, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW)
    • Oscar Hubrich, Hanna Milde, Integrationsfachdienst (IFD) Caritasverband Osnabrück
    • Thomas Lehmann, Budgetnehmer, Stephanus-Werkstätten Berlin
    • Iva Kraus, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg
    • Lea Mattern, Humboldt-Universität zu Berlin
    • Dr. Tonia Rambausek-Haß, Humboldt-Universität zu Berlin
    • Matthias Seidel, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Berlin (Teamleiter für die Teilhabeplanung)
    • Sabrina Smits, Abteilungsleitung Ausbildung Perspektiva gGmbH, Fulda
    • Katarzyna Straßner-Wolf, Sozialdienst Werkstatt für behinderte Menschen, Stiftung „Samariterherberge“
    • Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL)
    • Nicole Wandmaker, Fachdienst Eingliederungshilfe, Kreis Dithmarschen

    Federführung:

    • Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
      Team: Belinda Weiland (Wissenschaftliche Mitarbeiterin); Philipp Jahn (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
    • Prof. Dr. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu Berlin

    Weiterführende Informationen:

    Die Diskussionszusammenfassung wurde unter reha-recht.de veröffentlicht: zum Fachbeitrag D2-2023