Verfahrensablauf für das Budget für Ausbildung

    • Offizieller Beitrag

    Vom Antrag über die Teilhabeplanung und Bewilligung bis schließlich zur Umsetzung sind unterschiedliche Personen beteiligt – wir möchten mit Ihnen Ihre Fragen zu Zuständigkeiten und Ansprechstellen aber auch Hindernisse erörtern, wie beispielsweise:

    • Welche Akteure sind bei der Bewilligung und bei der anschließenden Umsetzung des Budgets für Ausbildung beteiligt und welche Rolle spielen sie?
    • Welche Ausbildungsbetriebe kommen für ein Budget für Ausbildung in Frage – wer entscheidet darüber?

    (Dies ist ein Impuls des Teams.)

  • Liebe Forenteilnehmende,


    ich werde versuchen die Fragen in einem groben Abriss zu beantworten. Stellen Sie gerne konkrete Nachfragen, sollten einzelne Punkte nicht ausreichend dargestellt sein.


    • Welche Akteure sind bei der Bewilligung und bei der anschließenden Umsetzung des Budgets für Ausbildung beteiligt und welche Rolle spielen sie?

    Für die Antragstellung:

    1. Budgetnehmende*r: Die Person, die das Budget für Ausbildung beantragen möchte, muss über die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und zunächst einen formlosen Antrag auf das Budget für Ausbildung bei dem entsprechenden Kostenträger stellen.

    2. Ausbildungsbetrieb: Damit das Budget bewilligt werden kann, bedarf es eines Ausbildungsvertrages mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber, diese muss auch entsprechende Voraussetzungen erfüllen, auf die ich in der nächsten Frage näher eingehen werde.

    3. Reha – Berater*in: Für die Beratung zum Budget für Ausbildung, die Entscheidung über die Förderung, die individuelle Bedarfsfeststellung zum Umfang der Förderung, die Koordination und die begleitenden Beratungsge-

    spräche sowie die Nachhaltung ist der/die Berater*in Berufliche Rehabilitation und Teilhabe (im Folgenden Reha-Berater*in) zuständig (vgl. Fachliche Weisung 3 (3))

    4. Reha – Berater*in/IFD/Fachdienste der BA: Der konkrete Bedarf und der Umfang der Assistenzleistung in Betrieb und Berufsschule sind in jedem Einzelfall gemeinsam zwischen Reha-Berater*in und budgetnehmender Person festzulegen. Als Erkenntnisquellen zur Beurteilung der erforderlichen Anleitung/Begleitung können bspw. Praktikumsberichte, Schulgutachten, Unterlagen aus anderen Maßnahmen (EV/BBB/DIA-AM, etc.), Einschätzung der Arbeitsgeberperspektive etc. dienen. (vgl. Fachliche Weisung 5.2 (2))

    5. Beim einer angestrebten Fachpraktiker Ausbildung muss seitens der BA eine gutachterliche Stellungnahme erstellt werden, dass der*die Budgetnehmende berechtigt ist eine Ausbildung nach §66BBiG/§42r HwO zu absolvieren.


    Bei der Umsetzung und falls Assistenz in Berufsschule und Betrieb benötigt wird, kann diese durch unterschiedliche Personen erfolgen:

    • eigenes Personal des Arbeitgebers

    • einen Leistungserbringer (z. B. Bildungsträger, ...)

    • eine anderweitig qualifizierte Person (z. B. Jobcoach, ...)

    In jedem Fall muss der*die Assistent*in über eine pädagogische Qualifikation verfügen (vgl. Fachliche Weisung 5.2 (4)).


    6. Maßgeblich ist dann noch die Berufsschule bei der Umsetzung beteiligt, hier fehlt es oft noch an Erfahrung mit den sogenannten „Fachpraktier“ Ausbildungen und der neuen Leistung Budget für Ausbildung.


    • Welche Ausbildungsbetriebe kommen für ein Budget für Ausbildung in Frage – wer entscheidet darüber?

    Der Ausbildungsbetrieb muss als anerkannter Ausbildungsbetrieb eingetragen sein. Die Ausbildung muss durch die zuständigen Stellen offiziell in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Des Weiteren muss der Betrieb eine*n Ausbilder*in mit einer Rehabilitationspädagogischen Zusatzausbildung (ReZa oder gFAB) vorhalten können, wenn dieser Menschen mit einer Behinderung ausbilden möchte. Der Betrieb kann, wenn er nicht über entsprechend qualifiziertes Personal verfügt, die Qualifikation beziehungsweise Leistung über Dritte, durch das Schließen eines Kooperationsvertrages einkaufen. Maßgeblich entscheidet also die zuständige Stelle bzw. Kammer darüber, ob der Betrieb für ein Budget für Ausbildung in Frage kommt.


    Viele Grüße,

    Sabrina Smits

  • Lieber Michael,


    bei der DIA-AM - "Diagnose am Arbeitsamarkt besonder betroffener behinderter Menschen" handelt es sich um eine Maßnahme.

    Ziel dieser ist es, durch eine individuelle Eignungsanalyse und betriebliche Erprobungen eine Aussage zu treffen, welche berufliche Rehabilitationsmaßnahme die richtige ist. Mehr Infos hierzu finden Sie hier: https://www.rehadat-bildung.de…r-arbeitsmarktfaehigkeit/

    Die fachliche Weisung zum Budget für Ausbildung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/…eschaftigung_ba146221.pdf


    Viele Grüße,

    Sabrina Smits