Liebe Diskussionsteilnehmende,
wir freuen uns über Ihren regen Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei sind Sie teilweise schon auf die unzureichende Wissensvermittlung an Akteure und Betroffene eingegangen.
Ich erlebe es in der Beratungspraxis häufig, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten dabei haben, die relevanten, rechtlichen Regelungen im SGB III, IV, VI und IX zu überblicken. Wir versuchen mit Graphiken die Informationen zugänglich zu machen, erleben aber auch auf Seiten der WfbM-Beschäftigten wenig Interesse zum Wechsel auf den Arbeitsmarkt.
Nach unseren Erfahrungen müsste mehr Information erfolgen, BEVOR die MmB in die Werkstätten gehen. Bspw. müsste in Förderschulen oder inklusiven Klassen über diese alternative Beschäftigung aufgeklärt werden. Wer die Annehmlichkeiten einer WfbM-Umgebung erstmal genossen hat, ist vermutlich schwierig dazu zu motivieren, diese wieder aufzugeben.
U. a. wurden nachfolgende Fragen gestellt.
Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt? Wie erfahren Leistungsberechtigte, die nicht in der Werkstatt arbeiten vom Budget für Arbeit? Wie kommen potenzielle Arbeitgeber und mögliche Budgetnehmer zusammen und können ausprobieren, ob sie zusammenpassen? Wer sucht für einen Leistungsberechtigten, der nicht in die Werkstatt möchte, sondern das Budget für Arbeit, einen geeigneten Arbeitsplatz? Die Agentur für Arbeit fühlt sich bisher in diesen Fällen nicht zuständig.
Gerne möchten wir an dieser Stelle mit Ihnen vertiefend Hinweise und Lösungsansätze z. B. für eine bessere Bekanntmachung und damit erleichterte Nutzung in der Praxis des Budgets für Arbeit diskutieren als auch zu einer Beantwortung der Fragen beitragen.
(Dies ist ein Impuls des Teams)