Liebe Diskussionsteilnehmende,
wir freuen uns über Ihren regen Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei haben Sie teilweise schon Verbesserungsbedarfe zum Budget für Ausbildung aber auch Barrieren aufgezeigt. Auch der bisher berechtigte Personenkreis wurde von Ihnen angesprochen.
Jörg Ebert äußerte sich insbesondere zu Anspruchsberechtigten mit Dolmetschungsbedarf:
Für die jeweils Betroffenen ist es sehr schwierig, insbesondere mit Schwierigkeiten in der Kommunikation, den Dschungel der Zuständigkeiten zu durchdringen. Eine berechtigte, selbstbestimmte Teilhabe ist mit den Voraussetzungen nicht möglich.
Weitere Äußerungen waren:
Alles anzeigenBarrieren
➢ Mangelnde Bekanntheit des Instrumentes
➢ Unzureichende Aufklärung relevanter Akteure und Stellen (Kostenträger, Kammern, Berufsschulen)
➢ Fehlende Ansprechpartner*innen / Stellen / Zuständigkeiten nicht klar geregelt
➢ Hoher bürokratischer Aufwand
➢ Abhängigkeit von Eingliederungsvorschlägen à Differenzierung bei der Teilhabe am Arbeitsleben
➢ Fehlendes „Kümmerer-System“
➢ starres Bildungssystem (kein differenzierter Unterricht; Diversität in Klassen; ggf. „Überforderung der Lehrkräfte“)
Womit wir wieder bei dem Problem sind, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten auf ein Budget für Ausbildung viel zu eng gefasst ist. So werden Menschen mit Behinderung, denen das BTG erforderliche Leistungen zur Teilhabe an Arbeit zuspricht, von ebendiesen Leistungen wieder ausgeschlossen.
nach unseren Erfahrungen in der Teilhabeberatung kommt - zumindest in BW - für die Zielgruppe in der Regel eher die Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) in Frage.
Wir möchten mit Ihnen an dieser Stelle vertiefend Ideen und Möglichkeiten der Umsetzung diskutieren, die eine Nutzung des Budgets für Ausbildung verbessern könnten. Gerne auch als Hinweis an die Politik oder Forschung.
(Dies ist ein Impuls vom Team)