Wie unterstützt die Schwerbehindertenvertretung die Barrierefreiheit im Arbeitsleben?

  • Ich kann leider keine diesbezügliche Praxiserfahrung teilen. Die Evaluation des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes hat aber ergeben, dass die Schwerbehindertenvertretungen in Bezug auf die Barrierefreiheit in den Bundesbehörden eine zentrale Rolle einnehmen. Sie verfügen oft über bessere Kenntnisse zum BGG sowie zu den durch die BGG-Novellierungen entstandenen Änderungen als die ebenfalls befragten Behördenmitarbeitenden, Rechtsschutzvertretungen und Menschen mit Behinderungen. Die Schwerbehindertenvertretungen haben zudem einen kritischeren Blick auf Probleme in Bezug auf die Barrierefreiheit in den Behörden. Sie nehmen Schwierigkeiten bei der Herstellung von Barrierefreiheit nach den Befragungen häufiger wahr als die Behördenmitarbeitenden. Zudem werden die Schwerbehindertenvertretungen häufig in Bezug auf Fragen zur Barrierefreiheit konsultiert.


    Entsprechend wurde angeregt, die gesetzlich festgelegten Kompetenzen der Schwerbehindertenvertretungen zu erweitern. Die SBV sollte ein Verbandsklagerecht (§ 15 BGG) erhalten, wenn die Dienststelle gegen das BGG verstößt. Dies sollte von einem Antragsrecht in Schlichtungsverfahren gem. § 16 BGG flankiert werden. Darüber hinaus sollte in § 178 SGB IX als Teil der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ergänzt werden, über die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungrechts zu wachen.


    Anbei noch einmal der Link zum BGG-Abschlussbericht: https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2


    Ich möchte auch auf einen Aufsatz zur BGG-Evaluation von meiner ehemaligen Kollegin in der BGG-Evaluation, Antonia Seeland vom HSI, in der Zeitschrift Sozialrecht aktuell aufmerksam machen: "Die Evaluation des BGG – Anspruch und Wirklichkeit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung", SRa, 2.2023, S. 41.


  • Sehr geehrtes Team,


    die Fragestellung zu beantworten ist schwierig. Ich habe als Administrator im Forum der Integrationsämter Barrierefreiheit im Arbeitsleben - BIH gebeten, aus Sicht der SBV Praktiker zu äußern. Zugegeben mit gestern recht kurzfristig, das liegt aber auch daran, dass ich erst jetzt von Ihrem Thema erfahren habe. Die Frist 17. Mai ist auch knapp bemessen und nicht gerade förderlich für eine auskömmliche Informationslage. Gelesen wurde mein Beitrag, Antworten in Ihrem Forum bisher Null.


    Aus Warte eines Trainers rund um das Schwerbehindertenrecht im SGB IX kann ich sagen, dass die Integrationsämter natürlich im Rahmen ihrer Kursangebote immer wieder auch die Barrierefreiheit/Armut eingehen und die Schwerbehindertenvertretungen hier eine tragende Rolle in den Unternehmen einnehmen können und über § 178 SGB IX Absatz 1 und § 164 Absatz 3 Nummer 4 auch das rechtliche Mandat dazu haben.


    Viele Grüße

    Christian Vedder

  • Unser Verband hat viele Mitglieder, die Schwerbehindertenvertretungen bei ihrem Arbeitgeber sind. Von diesen aber auch unseren Mitgliedern in der Beratung bekommen wir immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungsberichte über die Arbeit der SBV, insbesondere auch, was die Barrierefreiheit angeht. Viele SBVs, die beispielsweise auch bei uns im Verband engagiert sind, versuchen ihren "Auftrag" aktiv auszufüllen und thematisieren Barrieren für Betroffene Kolleginnen und Kollegen beim Arbeitgeber. Wie intensiv das Thema Barrierefreiheit von den SBVen jedoch angegangen wird,hängt nach unseren Erfahrungen ganz stark vom persönlichen Engageement und vielleicht auch der persönlichen Betroffenheit ab. Von den SBV werden wir auch häufig für Vorträge angefragt, bei denen wir mit den SBV und betroffenen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen. Häufig fehlt den SBV der Impuls oder die Vorstellung, wie sie in ihrer Funktion Barrierefreiheit in den Betrieben und Einrichtungen unterstützen oder aktiv angehen können. Ggf könnte man dieses Thema über die stärkere Vernetzung der SBVen angehen oder ihnen mehr Beratungsmöglichkeiten bieten.

  • Ich kann aus der Erfahrung als Schlichterin berichten, dass Schwerbehindertenvertretungen der Bundesbehörden häufig auch eine wichtige beratende Funktion haben und die Beschäftigten der Bundesbehörden auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen können.

    Die Schlichtungsstelle hat Ihnen daher auch noch einmal gezielt Informationsmaterialien zum Schlichtungsverfahren zukommen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frist 17. Mai ist auch knapp bemessen und nicht gerade förderlich für eine auskömmliche Informationslage.

    Hallo Herr Vedder,

    wir haben uns entschlossen, diese Diskussion zu verlängern. So ist noch etwas Zeit für Ergänzungen. Die Diskussion endet am Montag, 22.05.2023.