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    • Offizieller Beitrag

    Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Dies ist Anlass für eine offene Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ab dem 11. Oktober 2023 unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.


    Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering („Einmal WfbM, immer WfbM“). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Tanja Apholte, Diversity Manager und Inklusionsbeauftragte, DHL Airways GmbH
    • Kerstin Bruère, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
    • Wolfgang Dings, Berufsförderungswerk (BFW) Bad Wildbad gGmbH
    • Kathrin Engel und Marco Lehmann, Lebenshilfe Westpfalz e. V.
    • Monika Labruier, ProjektRouter gGmbH, Köln
    • Karsten Lutz, Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz, JobWERK Kaiserslautern GmbH
    • Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Sozialrecht/Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Hochschule Nordhausen
    • Andrea Seeger, Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, Nürnberg
    • Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.

    Federführung: Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


    Hinweise zum Ablauf der Online-Diskussion


    Weitere Informationen zum Thema


    Im November 2022 waren die Budgets für Arbeit bzw. Ausbildung schon einmal Thema einer Online-Diskussion. Damals wurden grundsätzliche Fragen zu den beiden Instrumenten geklärt: Voraussetzungen, Verfahrensabläufe, Weitentwicklungsbedarfe. In der aktuellen Diskussion möchten wir den Bezug zu Menschen mit kognitiven und seelischen Beeinträchtigungen schaffen und Fragen mit diesem Schwerpunkt vertiefen.


    Zum Diskussionsverlauf "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung - verkannte Leistungen?" vom November 2022

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