Was wünschen sich Menschen mit Behinderungen für ihre individuelle Bedarfsermittlung?
(Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)
Was wünschen sich Menschen mit Behinderungen für ihre individuelle Bedarfsermittlung?
(Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)
Guten Tag,
Leider wird diese Fragestellung -nach Bewilligung der "Leistungen am Arbeitsleben dem Grunde" (LTA) nach - im Gespräch mit der Rehaberatung überhaupt nicht gestellt. Weder die Rechtsgrundlage für das Gespräch wird genannt , noch um welchen Inhalt es geht..."Bringen sie Ihre Zeugnisse mit..." Es werden dann in der Regel Maßnahmen der Berufsfindung- und Arbeitserprobung "verordnet" mit der Begründung "..sie möchten doch das oder dieses werden, dazu müssen wir erst feststellen, ob sie überhaupt Schulungs- oder Ausbildungsfähig sind.." " Wir finanzieren ihnen doch keine Ausbildung, ohne diese Prüfung!" Dazu kommt noch -meist ein, durch den med. Dienst erstelltes Gutachten -nach Aktanlage- von dem der Ratsuchend erst in diesem Gespräch erfährt. In der Regel sagt der Rahaberater "ich kann mich darüber nicht hinwegsetzen.." Ein wirkliches Interesse an dem Ratsuchenden, was dieser sich wünscht oder welche Fragen und Bedürfnisse er habe, ist im Gespräch unbekannt zu fragen!
Was tun? Wir haben versucht über § 78 SGB IX "Lebensplanung" oder "Coaching" zu gehen, welches leider erst über das Gericht entschieden und dann bewilligt wurde. Eine Bedarfsermittlung dadurch zu ermöglichen, dass der Ratsuchende wirklich seine Situation versteht und dem Ziel seiner Bedürfnisse näher kommt; gibt es noch andere Ideen? Übrigens, bei der Agentur für Arbeit ist es leider nicht anders! Friedmut Dreher SozialBeratung e.V. https://sozialberatung.org/
Guten Abend Herr Dreher und
ein freundliches Hallo in die Runde,
wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, so sprechen Sie auch meiner Erfahrung nach ein wichtiges Thema an.
Ich benenne es mal salopp: Es muss zunächst geklärt sein, ob ein Mensch in die Schublade "erwerbsfähig" oder in die Schublade "nicht erwerbsfähig" einsortiert werden kann (Gutachten). Daraus ergeben sich die Maßnahmen und Angebote, welche die Berater: innen der jeweiligen Leistungsträger der ratsuchenden Person machen dürfen.
Reden wir von Menschen, welche durch das Gutachten des Medizinischen Dienstes als nicht (noch nicht, nicht mehr) erwerbsfähig eingestuft werden, so blieb bislang zumeist nur die Empfehlung Berufsbildungsmaßnahme WfbM.
Es ist auch meine Erfahrung, dass viele der zuständigen Berater: innen der jeweiligen Leistungsträger bisher - aus verschiedenen Gründen - wenig "Bandbreite" in der Beratung aufzeigen (können?), da die Wege und Abläufe der möglichen Alternativen (Budget für Ausbildung, Berufliche Bildung mit Persönlichem Budget) in vielerlei Hinsicht auch ihnen noch völlig unklar sind.
Schaut man bundesweit über den Tellerrand und betrachtet die wenigen Beispiele, in denen Menschen z.B. eine Alternative zur klassischen Bildungsmaßnahme in einer WfbM wählen konnten, so wird deutlich, dass sie dies nur mit der Unterstützung eines starken Familienumfelds oder einer vergleichbaren Lobby (ISL, andere Dienste, etc.) geschafft haben. Nicht selten führten die Wege auch zunächst über gerichtlich herbeigeführte Entscheidungen. Dies gelingt Menschen selbständig ohne diese Begleitung und Unterstützung i.d.R. nicht, bzw. nur selten. Dies trägt zudem zur Reproduktion gesellschaftlicher Benachteiligung vorbei, wie wir sie insgesamt in unserem Bildungssystem beobachten können.
Da, so denke ich, ist eine Lücke - es braucht für Menschen mit Beeinträchtigung je individuell eine gesetzlich refinanzierte, ergebnisoffene und "unabhängige" Unterstützung und Begleitung - wie Sie sie, Herr Dreher, in Ihrem Beitrag beschreiben - und dies bereits vor Beginn einer "Maßnahme". Das können EUTB, IFD und andere Beratungsstellen nur teilweise leisten - oder man stattet sie noch wesentlich besser aus.
Beste Grüße
Liebe Alle,
das sind hier tolle und sehr treffende Diskussionsbeiträge zur individuellen Bedarfsermittlung und damit auch zu mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Reha-Bedarfen.
Es ist tatsächlich so, dass leider immer noch ein Maßnahmendenken in den Köpfen der Kostenträger vorherrscht. Diesen Rahmen verlassen trauen sich nur wenige. Eine Lösung könnten Module sein für die Menschen, z. B. auch individuelles Jobcoaching direkt am Arbeitsplatz.
Der Weg hin zur individuellen Personenorientierung ist noch weit und derzeit nur mit viel Aufwand und Überzeugungsvermögen zu gehen. Als Geschäftsführerin eines innovativen Leistungsanbieters habe ich hier vielfältige Erfahrungen.
Etliche Stellungnahmen zur Thematik wurden hierzu in der Vergangenheit bereits verfasst. Ich weise hier auf zwei hin. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung hat ein tolles Papier erstellt. Zu finden im Netz unter
Auch in das "Verbände-Treffen Arbeit" hat eine gute Stellungnahme dazu entwickelt. Zu finden unter
In Summe müssen wir weg vom Maßnahmendenken, sondern uns Fragen: Was braucht die Person, um im allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wie das gelingt, wissen wir längst, wenn man uns alle nur lässt und entsprechend finanziell ausstattet. Den Dialog hierzu mit Kostenträgern und der Politik zu führen ist immens wichtig.
Viele Grüße von Andrea Seeger, Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH
Hallo in die Runde,
mich haben die Beiträge persönlich sehr berührt. Es ist so wichtig, dass Menschen, die aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen Ausgrenzung verspüren, Zuversicht in ihre Zukunft erlangen. Wir alle entwickeln doch unsere Stärken genau aus dieser Zuversicht.
Was braucht eine Bedarfsermittlung, damit Menschen, die Unterstützung für sich wünschen, ihren beruflichen Weg gehen können?
Wollen wir die berufliche Inklusion flächendeckend für alle ermöglichen, ist eine Bedarfsermittlung zielführende, die die Menschen dazu befähigt, ihren Weg selbst zu gestalten. Dies benötigt zwingend das Wissen über die Instrumente der beruflichen Erprobungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen der verschiedenen Leistungsträger wie auch die Möglichkeit, als verantwortliche Akteure tätig werden zu können.
Denken wir die Idee der beruflichen Inklusion konsequent weiter, braucht es einer ähnlichen Befähigung auch auf Seiten der Unternehmen. Zunehmend mehr Unternehmen können sich die Weiterentwicklung hin in einen inklusiven Qualifizierungs- und Arbeitsmarkt gut vorstellen. Es geht ihnen aber oft nicht anders als den Menschen selbst, es fehlt ihnen das Wissen über die breitgefächerten Unterstützungsmöglichkeiten.
Was wäre, wenn das komplexe Konstrukt der beruflichen Inklusion einfacher und vor allem ganzheitlicher gestaltet würde?
- Die Grundlagen für die Umsetzung sind gesetzlich verankert und damit bundesweit für alle nutzbar.
- Die Leistungsträger verfügen für die verschiedenen Phasen der beruflichen Befähigung, Erprobung, Qualifizierung und Beschäftigung über inklusiv ausgerichtete Instrumente.
- Inklusive Leistungserbringer, wie beispielhaft Access, können individuelle und bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen anbieten.
Was wäre, wenn im Rahmen der Bedarfsermittlung Menschen die Möglichkeit erhalten, ihren beruflichen Weg, hier nun bildlich betrachtet, im Sinne eines eigenen Rezeptes, zusammenzustellen? Bedarfsorientiert von der Bedarfsermittlung bis weit in die Beschäftigung hinein.
Für die Erstellung eines guten Rezeptes ist das Wissen um möglichst alle Zutaten, die benötigt werden könnten, unabdingbar. Diese Zutaten sollten dann folgerichtig in den Zubereitungsprozess eingebracht werden. Entsprechende Instrumente, wie beispielhaft beim Kochen die Waage, der Mixer, …, werden für die Zubereitung frühzeitig bedacht und bereitgestellt. Da eine gute Rezeptur bekanntlich auf Erfahrungen und Fachwissen aufbaut, braucht es nicht selten die Unterstützung erfahrener (Küchen)Meister, die die Rezeptgestaltung unterstützen.
Eigene Rezepte zu erstellen, macht stolz und gibt einem den Mut, diese dann auch wirklich umzusetzen und weiterzuentwickeln. Erstrebenswert wäre zudem, wenn aus mehreren Rezepten dann ein Rezeptbuch entsteht, auf das alle zugreifen können und das stetig weiterentwickelt wird.
Inklusiv weitergedacht:
Gehen Menschen mit ihren selbst erstellten Rezepten in Unternehmen, die im besten Fall auch an eigenen inklusiven Rezepten basteln, können beide, der Mensch und das Unternehmen, ihre Rezepte zusammenbringen und gemeinsam weiterentwickeln. Im Bedarfsfall mit einem, beiden vertrauten (Küchen)Meister.
Das die Idee der gemeinsamen Rezeptentwicklung auch im Kontext der beruflichen Inklusion erfolgreich ist, zeigen regionale, zum Teil schon langjährig erprobte inklusive Erfolgsgeschichten.
Liebe Grüße aus Köln
Monika Labruier
Guten Tag an alle,
ich möchte auf den Beitrag von Frau Seeger folgendes antworten: Sie haben vollkommen Recht, dass leider noch viel zu oft personenzentrierte Leistungen an dem fest in den Köpfen der Leistungsträger verankerten "Maßnahmedenken", wie Sie es nannten, scheitert. Zu einer personenzentrierten Bedarfsermittlung gehört auch, inklusiver zu denken. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat der Gesetzgeber dies erkannt und mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auch das (individuelle) Jobcoaching in den Leistungskatalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgenommen. So kann jeder Leistungsträger dieses Jobcoaching auch zur besseren Vorbereitung auf eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt als Leistung einsetzen. Wichtig wäre nun, diese Möglichkeit auch zu nutzen.
Guten Morgen,
gerade das Jobcoaching ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für in der Praxis nicht ausreichend genutzte Leistungen. Denn tatsächlich ist das Jobcoaching bzw. die Kostenübernahme für ein Jobcoaching als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht neu. Auch bisher konnte es als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird dementsprechend auch auf folgendes hingewiesen: "Der Leistungskatalog des § 49 SGB IX ist nicht abschließend ausgestaltet und ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Bedarfsfall auch über diese Teilhabeinstrumente hinaus die Übernahme der Kosten für ein Jobcoaching nach Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 7. Insofern wird durch die Regelung keine neue Leistung begründet. Die Einfügung auf Wunsch des Bundesrates hat rein klarstellenden Charakter." (BT-Drs. 20/6442, S. 14). Es bleibt zu hoffen, dass das Instrument des Joabcoaching durch die klarstellende Aufnahme in § 49 Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX künftig mehr genutzt werden kann.
Mit besten Grüßen
Torsten Schaumberg
Guten Tag zusammen,
die Stärkung der Personenzentrierung als Grundlage der individuellen Bedarfserfassung ist sicherlich ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Eröffnung von Zugängen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang sollten auch bestehende Assessmentangebote wie Sie z.B. in den Berufsförderungswerken (BFW) vorgehalten werden, in den Blick genommen werden. Die hier Verantwortlichen müssen neben den "standardisierten" Mustern der Empfehlung, die durchaus den individuellen Interessen entsprechen können, auch andere Wege der Integration in den Arbeitsmarkt kennen und gemeinsam mit dem Ratsuchenden als angemessenen Weg erarbeiten.
Voraussetzungen hierfür sind das Wissen um alternative Möglichkeiten wie das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung oder die UB, aber auch Jobcoaching und die enge Abstimmung mit dem RehaTräger über die tatsächliche förderrechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten. Inhaltlich bedarf es in solchen Assessmentangeboten einer Nutzung von berufsbiografischen Methoden, Spielräumen zur selbstständigen Erfahrungsspielräumen im beruflichen Handlungskontext, ergänzt um Phasen der betrieblichen Erfahrungsbildung. Wir bauen in diesem Zusammenhang gerade einen sogenannten Berufsparcour auf, der große Freiräume im Sinne des "testing to the limit " bietet. Dieser prozesshafte Ansatz braucht dringend die Begleitung durch unterschiedliche Professionen aus Berufscoaching, Psychologie sowie Gesundheitsmanagement.
Zugegebenermaßen brauchen solche Entwicklungen eine finanzielle Grundalge, die oftmals über Modellversuche geschaffen werden kann mit dem Ziel der Überführung in die Regelförderung.
Zentral ist in einem prozesshaften Ansatz, über den Tag den Tag hinauszudenken. Eine individuelle Handlungsempfehlung auf der Basis des Assessment muss den weiteren Weg hin zum Arbeitsplatz mit bedenken. Ansätze wie Fallsteuerung oder Jobcoaching dürfen nicht mit dem Ende der Assessmentmaßnahme auslaufen.
Viele Grüße aus Bad Wildbad
Wolfgang Dings
für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD e.V.):
Wie schon von anderen erwähnt ist das Mitspracherecht der Betroffenen unabdingbar. Dies setzt aber eine grobe Kenntnis von möglichen Leistungen und Unterstützungsinstrumenten voraus. Hier muss gerade für die Zielgruppe (psychische/ kognitive Beeinträchtigung) Bürokratie abgebaut werden. Bei Versicherungsträgern fehlen teils individuelle Beratungsmöglichkeiten. Noch zu oft erfolgt eine „abstrakte“ Beratung.
Hilfreich wären daher konkrete individuelle Planungen beispielsweise als Tätigkeitsorientierte Rehabilitationen wie in der berufsgenossenschaftlichen Versorgung, begleitende unabhängige Ansprechpersonen für konkrete Schwierigkeiten im Verlauf der Eingliederung, ggf. ein gemeinsames Gespräch bei Rehabilitationsmaßnahmen mit Betroffenen und deren Behandelnden (ärztlich und therapeutisch).
Und es stimmt, Bürokratie und die Komplexität von Möglichkeiten und Maßnahmen setzen ebenso voraus, dass Arbeitgebende gut informiert sind. Daher wären Schulungen für Betriebe in regelmäßigen Abständen zu rechtlichen/finanziellen Fragen, aber auch anhand einiger ausgewählter Krankheitsbilder und deren Besonderheiten zu z.B. Hilfsmittelbedarf hilfreich. Ebenso sollte dabei offen mit dem Thema Diskriminierung umgegangen werden, um Betroffenen Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen und im Kollegium selbst zu sensibilisieren.
Des Weiteren müssen die Zuständigkeiten für den Teilhabeplan klar definiert werden.
Ggf. kann ein Probieren von Hilfsmittelmöglichkeiten oder Begleiten von Behandelnden an den Arbeitsplatz während einer Rehabilitation die Ermittlung der Bedürfnisse und Wünsche Betroffener fördern, um fachgerecht und zugleich individuell eine Eingliederung zu planen, Herausforderungen zu ermitteln und Lösungsansätze selbstbestimmt zu finden.
Ich finde, es gibt zwei Aspekte, die zwingend bedacht werden müssen, wollen wir als Gesellschaft das Ziel ´Wege in einen inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen` konsequent verfolgen.
Mit dem gesetzlich verankerten Recht auf ein persönliches Budget, der individuellen betrieblichen Qualifizierung UB, den flankierenden Coaching- und Unterstützungsleistungen (basierend auf der Idee des Jobcoachings) während der betrieblichen Ausbildung oder des Dualen Studiums, der betriebsintegrierten Bildungs- und Arbeitsplätze einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung / eines anderen Leistungsanbieters, dem Budget für Ausbildung, dem Budget für Arbeit, dem individuell zusammengestellten Jobcoachingangeboten, dem AVGS- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ..., gibt es schon heute ein breit gefächertes Angebot an Möglichkeiten, das den Menschen mit Behinderung rechtlich verankert zur Verfügung steht. Und, das ihnen eine wichtige Wahlmöglichkeit für die Gestaltung ihres inklusiven Berufsweges eröffnet.
Auch Unternehmen können auf Unterstützungsinstrumente in der individuellen Ausgestaltung eines inklusiven Arbeitsplatzes oder im Auf- und Ausbau von Inklusionsabteilungen bzw. eines Inklusionsunternehmen zugreifen.
In Verbindung mit dem Budget für Ausbildung und dem Budget für Arbeit kommen wichtige Möglichkeiten für den Wechsel aus einer arbeitnehmerähnlichen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hinzu.
Das eine Planungssicherheit in Bezug auf nachhaltige Unterstützungsinstrumente während der gesamten Berufstätigkeit zielführend ist, zeigen die Entwicklungen von Inklusionsabteilungen / - unternehmen.
Erstrebenswert wäre, dass die im Rahmen von Inklusionsabteilungen / -unternehmen mögliche nachhaltige Planungssicherheit auch innerhalb einer Einzelförderung möglich wird. Behinderungsbedingte Einschränkungen können leider nicht immer überwunden werden. Mit einem individuell ausgerichteten Unterstützungsangebot im Sinne der unterstützten Beschäftigung müssen sie aber auch kein Ausschlusskriterium mehr darstellen.
Bei aller Komplexität, die von vielen als hemmend, schwer und wenig zielführend beschrieben werden, bieten die gesetzlichen Grundlagen schon heute eine reiche Vielfalt an Möglichkeiten. Das es auch schon vielfältige inklusive Wege gibt, zeigen nicht wenige Erfolgsgeschichten.
Es gibt zwei weitere Aspekte, die aus meiner Sicht mitgedacht werden sollten und vor allem Mut machen.
Herzliche Grüße
Monika Labruier
Alles anzeigenGuten Morgen,
gerade das Jobcoaching ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für in der Praxis nicht ausreichend genutzte Leistungen. Denn tatsächlich ist das Jobcoaching bzw. die Kostenübernahme für ein Jobcoaching als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht neu. Auch bisher konnte es als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird dementsprechend auch auf folgendes hingewiesen: "Der Leistungskatalog des § 49 SGB IX ist nicht abschließend ausgestaltet und ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Bedarfsfall auch über diese Teilhabeinstrumente hinaus die Übernahme der Kosten für ein Jobcoaching nach Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 7. Insofern wird durch die Regelung keine neue Leistung begründet. Die Einfügung auf Wunsch des Bundesrates hat rein klarstellenden Charakter." (BT-Drs. 20/6442, S. 14). Es bleibt zu hoffen, dass das Instrument des Joabcoaching durch die klarstellende Aufnahme in § 49 Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX künftig mehr genutzt werden kann.
Mit besten Grüßen
Torsten Schaumberg
Jobcoaching hat sehr unterschiedliche Qualität. Solange diese Maßnahmen ausgeschrieben werden und die "günstigsten" Anbieter den Zuschlag erhalten (die oft auch mit "günstigen" eigenen Beschäftigten arbeiten), ist noch viel Luft nach oben. Ich kenne "Jobcoaches", die hatten nur rudimentäre Kenntnisse von der Arbeitswelt. Ich kenne welche, die sind so unmöglich im Betrieb aufgetreten, dass sie weggeschickt wurden. Ja, und es gibt bestimmt auch die richtig Guten...
Guten Tag zusammen
Die Diskussionsbeiträge weisen an vielen Stellen darauf hin, dass eine Unterstützung der Betriebe, die geeignete Arbeitslätze für eine inklusive Beschäftigung anbieten, über die auf das Individuum gerichteten Unterstützungsangebote hinaus wesentlich ist. Das fängt bei konkreten Hilfestellungen bei der Bewältigung bürokratischer Herausforderungen im Vorfeld einer Einstellung an und geht über eine kurzfristig verfügbare Beratungsmöglichkeit in krisenhaften Situationen bis hin zu längerfristig angelegten Schulungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die betrieblichen Interessensvertretungen. Aktuell gibt es gemeinsame Bestrebungen mit den RehaTrägern in Baden-Württemberg, die Leistungen der BFW in Richtung Arbeitgebernaher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) weiterzuentwickeln.. In einer konsequenten Umsetzung dieses konzeptionellen Gedankens liegt die Chance, Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Betrieben frühzeitig zu erfassen, miteinander abzugleichen und eine längerfristig angelegte Handlungsstrategie zu entwickeln. Aus dieser Perspektive heraus betrachtet, stellen Maßnahmeorientierung und individuelle Förderung keinen Widerspruch da. Natürlich müssen sich zur Umsetzung der Arbeitgebernahen LTA sowohl Leistungsanbieter als auch RehaTräger bewegen und Betriebe von dieser Entwicklung und der darin liegenden Chancen erfahren. Den Einheitlichen Ansprechstellen kann hier eine bedeutende Rolle zufallen.
Viele Grüße aus Bad Wildbad
Wolfgang Dings