Liebe Diskutantinnen und Diskutanten,
von Seiten meiner Kollegin aus dem Bereich Gemüsebau wurde folgender Sachverhalt an mich herangetragen:
Gärtnereibetriebe unseres Verbands, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, nennen als Hauptschwierigkeit das Thema Lohnniveau.
Laut ihren Angaben wird nur im ersten Jahr ein Einarbeitungsgeld (so der Wortlaut, mir ist nicht klar, ob damit der Eingliederungszuschuss oder der Beschäftigungssicherungszuschuss gemeint ist) gezahlt. Anschließend muss die Bezahlung der Fachwerker auf Mindestlohnniveau erfolgen.
Da in der Landwirtschaft die Entgelte auch bei voll einsatzfähigen gelernten Kräften kaum über Mindestlohn hinausgehen, ist diese Anforderung schwer umzusetzen, bei verringerter Arbeitsleistung oder erhöhtem Betreuungsaufwand.
Laut den Angaben der von meiner Kollegin befragten Betriebe wechselten solche als Fachwerker ausgebildeten Personen in der Konsequenz häufig jährlich die Betriebe.
Meine Fragen dazu (da ich die Rechtsauslegung zum Beschäftigungssicherungszuschuss nicht zweifelsfrei verstehe):
- gibt es einen "Ablaufzeitraum" für die Zahlung dieses Zuschusses? Oder besteht die Möglichkeit diesen dauerhaft auszuzahlen, bei dauerhaft andauerender Leistungminderung / außergewöhnlicher Belastung?
- wenn dem nicht so ist, also nach x Monaten Schluss ist mit der Zahlung: welche anderen gelingenden Wege kennen Sie, um solche gärtnerischen Betriebe dauerhaft darin finanziell zu unterstützen Fachwerker:innen bei sich am Betrieb zu halten?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
Herzliche Grüße,
Johanna Petersen
Bioland e.V.