Der Begriff der "Seelischen Beeinträchtigung" hier scheint uns trotz Verwendung im SGB IX nicht mehr zeitgemäss und weltanschaulich aufgeladen. Wir verwenden stattdessen psychisch beeinträchtigte (bzw erkrankte) oder neurodivergente Menschen. Laut neuesten Erhebungen des Studentenwerks gelten bis zu 16% aller Studierenden an deutschen Hochschulen als beeinträchtigt oder behindert, der Grossteil hat eine psychische Beeinträchtigung.* Viele Studierende (auch hier fehlen Daten) finanzieren sich ihr Studium und den Lebensunterhalt teilweise über einen Job an der Uni, in der Verwaltung oder als Tutor*in und studentische Hilfskraft bei Professoren. Es gibt unseres Wissens noch keine Erhebungen wieviele schwerbehinderte Studierende in sogenannten Hiwi Jobs, also als studentische Hilfskraft/Tutor*en, also nicht im vollen Umfang sozialversicherungspflichtig arbeiten und Arbeitsassistenz benötigen. Ebensowenig wie viele Studierende aufgrund der fehlenden Arbeitssassistenz keinen /fuer die Karriere an einer Hochschule notwendigen, Job als Tutor*in annehmen können.** Ein blinder Studierender, eine Studierende im Rolli erhalten ggf bereits Unterstützungsleistungen die sie um Stunden fuer Arbeitsassistenz mit Hilfskonstruktionen beim Träger der Eingliederungshilfe erweitern können. Viel schwieriger ist die Situation fuer neurodivergente und psychisch beeinträchtigte Studierenden, ob mit Depressionen, Borderline oder Autismus und ADHS die als Hiwi oder Tutor arbeiten wollen. Hier müssten Bedarfe fuer einen Hiwi Job in einem langwierigen Ermittlungsverfahren mit dem Träger der Eingliederungshilfe geklärt werden, Verfahrne die unserer Erfahrung nach bis zu 1 1/2 Jahren dauern. Die Vorlaufzeit fuer Bewerbungen auf Hiwi Jobs beträgt aber oftmals nur wenige Wochen.
Eine Gesetzeslücke auf die uns das Integrationsamt Frankfurter LWV und Frau Brandenburg von der Inklusionsberatungsstelle der Goethe Uni aufmerksam gemacht hatten, ist die bestehende Regulierungslücke fuer Arbeitsassistenz in dem Bereich der Studentischen Hilfskräfte. Hier sollte im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Hochschulen oder über einen erweiterte Regelung der Integrationsämter Abhilfe geschaffen werden. Grüsse aus dem inklusionsreferat der verfassten studierendenschaft der Goethe Uni *
..** https://www.studierendenwerke.…der-eingliederungshilfe-1
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