Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

    • Offizieller Beitrag

    Mit seinen Abschließenden Bemerkungen 2015 hat der UN-Fachausschuss die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen empfohlen. 2023 empfahl er wirksamere Maßnahmen zur Umsetzung der Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen sowie die Gewährleistung der Zugänglichkeit von und angemessener Vorkehrungen an Arbeitsplätzen.

    • Welche Maßnahmen wurden getroffen oder sind geplant, um diesen Empfehlungen nachzukommen?
    • Wie sind dieser zu bewerten?
    • Welche weiteren Maßnahmen erscheinen erforderlich?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

  • Hallo Zusammen,


    Danke für die spannenden Fragen. Aus Zeitgründen hier sicher nicht abschließend, sondern einfach die Gedanken von einige Minuten:


    Zum 1.1.2024 wurde eine neue Stufe der Ausgleichsabgabezahlungen eingeführt. Nun müssen Betrieben, die trotz Beschäftigungspflicht, keine Person mit anerkannter Schwerbehinderung/Gleichstellung beschäftigten, 720 € pro Monat und nicht besetztem Platz bezahlen.

    Außerdem werden Werkstattbeschäftigte seit 01.01.2024 nun die ersten Jahre auf 2 Plätze angerechnet.

    Die EAA haben den Auftrag, noch mehr Betriebe aufzuschließen, zu sensibilisieren und zu informieren. Es bleibt zu hoffen, dass das gelingt.

    Das BfA und BfAusbildung sind sinnvolle Instrumente, werden jedoch noch zu wenig genutzt. Rentenbeiträge sollten weiterhin auch im BfA anhand des fiktiven Einkommens abgeführt werden, um keine Nachteile für die Personen zu generieren.

    Die Übergangsquoten aus WfbM sind weiterhin niedrig. Andere Leistungsanbieter sind seit 2018 im Gesetz, doch weder flächendeckend, noch in ausreichender Zahl am Start.

    Die Maßnahme UB, § 55 SGB IX, zeigt gute Erfolge, könnte jedoch noch mehr von den Rehaträgern genutzt werden, v. a. auch von der Rentenversicherung.


    Beispielhaft wären noch folgende Maßnahmen hilfreich:

    Empowerment der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen

    Fortbildungen und Ermutigung für Fachkräfte, Unterstützung seitens der Geschäftsführung für ihre Jobcoaches

    Auskömmliche Finanzierungen für Fachdienste, die Übergangsmanagement betreiben

    Vermittlungsprämien für erfolgreiche Fachdienste neben einer soliden Grundvergütung der Arbeit gemäß TVÖD und anfallender Sachkosten

    Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen stationären und betrieblichen Angeboten für die Menschen mit Behinderungen

    Bürokratieabbau - viele Fachkräfte im Feld der beruflichen Inklusion klagen über zuviel Dokumentation, dadurch fehlt die Zeit für Akquise und Jobcoaching

    Schnelle Entscheidungen auf Seiten der Kostenträger, verlässliche Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA und Fachdienste)

    Personenzentriertes Handeln, statt Institutionen- und Zuständigkeitsdenken.


    Der Dialog ist eröffnet - es gibt bestimmt noch viele Hinweise/Einschätzungen aus der Szene.


    Herzliche Grüße von Andrea Seeger

  • "Empowerment der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen"

    Ja, das ist zB die Aufgabe der EUTBs.

    Nur: wie soll man "empowern", wenn es keine Wege, keine Möglichkeiten, nur verschlossene Türen gibt?

    Sie haben oben viele Probleme, die uns täglich begegnen, aufgeführt.

    Das Unternehmen, das gar keinen Jobcoach will - die Fachdienste, die viel zu viele "Fälle" haben, um wirklich etwas zu bewirken - das Denken in Schubladen und fachlichen Weisungen "ohne Kundenkontakt", wie es so schön heißt. So kommen Menschen mit Behinderung nicht in Beschäftigungen auf dem 1. Arbeitsmarkt.

  • Bisher kann man nur den Eindruck haben, dass UN-"Kritik" nur zur Kenntnis genommen wird. Selbst die Umsetzung auf sozialgerichtlicher Ebene läuft eher unbefriedigend . . . wenn man auf die UN-BRK (die ja in diversen Reformen das SGB IX geprägt hat) anführt, wird das bei Gerichten eher ignoriert oder müde weggelächelt.

  • Naja es gibt hier auch Fachbeiträge die fachlich eine 6 verdient haben. Echt peinlich.


    Die Grundlagen welche Geltung Menschenrechte in Deutschland haben und wie diese angewendet werden müssen, steht in jedem guten Fachbuch über Völkerrecht.


    Wie gut das ein Verfahren auf dem Weg zur UN ist.