Fehlende Digitale Barrierefreiheit in der Arbeitswelt verhindert oder gefährdet Arbeitsplätze

  • Immer wieder scheitern Arbeitsplätze daran, dass die für die betreffende Tätigkeit zu verwendenden Softwareprodukte nicht oder nicht ausreichend digital barrierefrei sind. In vielen Fällen haben die Unternehmen gar keine Möglichkeit, eine digital barrierefreie Software zu beschaffen, da der Markt diese nicht anbietet. Auch berichten blinde und sehbehinderte Arbeitnehmende immer wieder von Situationen, dass nach Softwareupdates Arbeitsabläufe plötzlich mit ihrer Hilfstechnologie (Screenreader, Sprachausgabe, Braillezeile, Vergrößerungssoftware) nicht mehr zu bedienen sind. Manchmal gelingt es dann durch teure Anpassungen der Hilfsmittelhersteller, wieder einen Zugang zu ermöglichen. Diese Phasen des Probierens und anpassens sind har tund nahezu unerträglich für die arbeitswilligen Betroffenen. Es braucht aus meiner Sicht unbedingt und jetzt verbindliche und sanktionierte Verpflichtungen zu digitaler Barrierefreiheit und Förderprogramme um mindestens in den Behörden und der öffentlichen Verwaltung digital barrierefreie Produkte einkaufen zu können.

  • Ich würde mir wünschen, dass der vom EuGH im Jahr 2008 entschiedene Fall "Coleman", der in England spielt, in der Diskussion in Deutschland, Österreich und der Schweiz mehr Beachtung findet. Er wurde 2011 in der DVfR Reha Recht besprochen. In der Entscheidung ging es um die Benachteiligung einer Arbeitnehmerin, die ein Kind mit einer Behinderung hat. Gerade unter dem Aspekt der Sorgezeit finde ich diese Entscheidung nach wie vor sehr interessant.


    Zu dem zuletzt angesprochenen Aspekt:

    Auch wenn es um die Themen Homeoffice und mobiles Arbeiten geht spielt die barrierefreie IT eine große Rolle. Beim Thema IT begeben sich Firmen vielfach in eine zu große Abhängigkeit von einzelnen Anbietern.