CRPD/C/GC/8, Absatz 8: [...] Behinderung wird als eine von vielen multidimensionalen Ebenen der Identität anerkannt, was bedeutet, dass Gesetze und politische Maßnahmen die Vielfalt von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen müssen. [...]
CRPD/C/GC/8, Rdnr. 82. (g) sicherstellen, dass Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des Rechts auf Arbeit die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen, ihre Berufserfahrung und ihre Fähigkeiten berücksichtigen;
Leider kommt es immer noch häufig zu Unterschätzung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung. Beispiel: Nur weil jemand im Rollstuhl sitzt ist er nicht dumm. Nur weil jemand sich sprachlich unverständlich ausdrückt, heißt das nicht er ist dumm. Es gibt auch viele (hoch)begabte Menschen mit Behinderung.
Niemand sollte unter- oder überfordert werden. In der beruflichen Reha sollte z.B. Kooperationen mit öffentlichen Hochschulen und Universitäten ausgebaut werden. Niemand der (hoch)begabt ist, sollte gezwungen werden eine 2-jährige Standardumschulung machen zu müssen.
Die Pflicht zur umfassenden Bedarfsermittlung in der beruflichen Reha muss beachtet werden. Verstöße und Zwang müssen sanktioniert werden. Dies ist eine Diskriminierung und Gewalt.
* Englische Texte wurden mit deepl übersetzt