Sehr geehrte Kolleg*innen!
Es wurden hier im Forum schon viele spannende und wichtige Aspekte aufgegriffen. Ich möchte hier zusätzlich auch auf die gesetzliche Quote für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in Österreich hinweisen. Ob es etwas Vergleichbares in Deutschland oder in der Schweiz gibt, weiß ich gegenwärtig nicht. In Österreich regelt das Behinderteneinstellungsgesetz jedenfalls, dass ab einer Unternehmensgröße von mindestens 25 Arbeitnehmer*innen, jeweils 1 Arbeitnehmer*in mit Behinderung einzustellen ist. Dies gilt für die Privatwirtschaft und den Bundes-Dienst und nennt sich "Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen". Leider funktioniert diese Beschäftigungspflicht in Österreich dennoch nicht, weil das Gesetz den Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet, so genannte "Ausgleichszahlungen" tätigen zu können, wenn sie keine begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen einstellen (können). Diese Ausgleichszahlungen liegen derzeit bei 320 Euro pro Monat für jede nicht eingestellte begünstigt behinderte Arbeitnehmer*in. Die Befunde zeigen, dass viele Unternehmen in Österreich die Ausgleichstaxe zahlen und die Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen in Österreich trotz Quotenregelung daher auf sehr niedrigem Niveau stagniert. Das zur Situation in Österreich.