Quote für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt in Österreich

  • Sehr geehrte Kolleg*innen!

    Es wurden hier im Forum schon viele spannende und wichtige Aspekte aufgegriffen. Ich möchte hier zusätzlich auch auf die gesetzliche Quote für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in Österreich hinweisen. Ob es etwas Vergleichbares in Deutschland oder in der Schweiz gibt, weiß ich gegenwärtig nicht. In Österreich regelt das Behinderteneinstellungsgesetz jedenfalls, dass ab einer Unternehmensgröße von mindestens 25 Arbeitnehmer*innen, jeweils 1 Arbeitnehmer*in mit Behinderung einzustellen ist. Dies gilt für die Privatwirtschaft und den Bundes-Dienst und nennt sich "Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen". Leider funktioniert diese Beschäftigungspflicht in Österreich dennoch nicht, weil das Gesetz den Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet, so genannte "Ausgleichszahlungen" tätigen zu können, wenn sie keine begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen einstellen (können). Diese Ausgleichszahlungen liegen derzeit bei 320 Euro pro Monat für jede nicht eingestellte begünstigt behinderte Arbeitnehmer*in. Die Befunde zeigen, dass viele Unternehmen in Österreich die Ausgleichstaxe zahlen und die Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen in Österreich trotz Quotenregelung daher auf sehr niedrigem Niveau stagniert. Das zur Situation in Österreich.

  • ..."Ich möchte hier zusätzlich auch auf die gesetzliche Quote für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in Österreich hinweisen. Ob es etwas Vergleichbares in Deutschland oder in der Schweiz gibt, weiß ich gegenwärtig nicht. ..."

    Hallo,


    ja, auch in Deutschland gilt die sogenannte Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber müssen ab einer bestimmten Unternehmensgröße schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Geregelt ist das ist in § 164 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Dies betrifft Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Ab 60 Arbeitsplätzen gilt eine Fünf-Prozent-Quote (§ 154 und § 157 SGB IX).

    Arbeitgeber, die die Quote nicht erfüllen, müssen eine "Ausgleichsabgabe" zahlen, die Höhe dieser Ausgleichsabgabe ist gestaffelt. Zum 1. Januar 2024 wurde durch das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes" diese Staffelung durch eine zusätzliche Stufe ergänzt für Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind und die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.


    Ab dem Erhebungsjahr 2024 sieht die Staffelung folgende Leistungen monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz vor:

    • 140 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 % im Jahresdurchschnitt,
    • 245 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 % im Jahresdurchschnitt,
    • 360 € bei einer Beschäftigungsquote von mehr als 0 % bis weniger als 2 % im Jahresdurchschnitt,
    • 720 € bei einer Beschäftigungsquote von 0 % im Jahresdurchschnitt.           
  • Zahlen ist offenbar immer noch leichter als Inklusion zu leben. Die Ausgleichsabgabe an sich ist übrigens ein richtig schlechtes Signal: Mit ausreichend Geld kannst Du Dich freikaufen von einer gesellschaftlichen und völkerrechtlich bindenden Verpflichtung. Eigentlich auch rechtlich ein no go.

  • Liebe Kolleg:innen,

    Und hier noch ein Hinweis zu Thema aus der Schweiz. Die Schweiz hat im Gegensatz zu andern Staaten keine Quoten-Tradition. Dies hängt, historisch gesehen, auch damit zusammen, dass das Land als nicht-kriegsführender Staat weder nach dem Ersten noch nach dem Zweiten Weltkrieg vor der Aufgabe stand, eine grosse Zahl Kriegsversehrter zu unterstützen respektive in die Wirtschaft einzugliedern. Hinzu kommt die bis heute deutlich erkennbare Tradition einer liberalen Arbeitsmarktpolitik, die generell zurückhaltend mit regulatorischen Eingriffen ist und die Eigenverantwortung unterstreicht. Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder mal gefordert, das Anliegen fand jedoch nie eine politische Mehrheit. Die Wirksamkeit wurde dabei auch vonseiten der Behindertenorganisationen kontrovers beurteilt.

    Auch andere Anreizsysteme für Arbeitgebende gibt es derzeit nicht, abgesehen von Massnahmen zur Unterstützung der Eingliederung im Einzelfall (Arbeitsversuche, Lohnzuschüsse etc.). Einzelne Unternehmen setzen jedoch selbst Zielvorgaben; dies gilt besonders für die öffentliche Verwaltung. Die schweizerische Bundesverwaltung legt z.B. für die Periode 2024-2027 für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einen strategischen Sollwert von 1,5-2,5% fest, wobei die Messkriterien allerdings eng definiert sind (und deshalb gerade Personen mit «unsichtbaren» Behinderungen schlecht erfassen dürften). Eine Übersicht über Unternehmen, die mit solchen Zielvorgaben arbeiten, gibt es leider nicht.

  • Vielen Dank für die Informationen aus Deutschland und Schweiz. Wie auch hier im Forum angemerkt, die Beschäftigungsquote funktioniert natürlich nicht. Ich gehe davon aus, dass das in Deutschland auch der Fall ist, weil die Beträge ähnlich niedrig gehalten sind wie in Österreich.

    • Offizieller Beitrag

    Liebes Expert*innenteam,

    vielen Dank für die Informationen. - Wäre es möglich, zum besseren Verständnis aktuelle Zahlen zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in den drei Ländern zu ergänzen?

    Viele Grüße vom Team FMA


    Nachtrag: Für Deutschland gibt es unter "...Mehr zum Thema" bereits den Hinweis von Kirsten Ehrhardt, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung bei 11 Prozent liege - "... doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Mai 2024: 173.200 Menschen mit einer Schwerbehinderung waren arbeitslos. Gut 6 Prozent mehr als im Vorjahr."

  • Ich darf aus einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien, durgeführt im Auftrag des Bundesministeriums Arbeit- und Wirtschaft, aus dem Jahre 2022 direkt zitieren:


    "Aussagen und Kennzahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bzw. zu jenen, die beim AMS vorgemerkt sind, werden seitens des AMS/BMAW in unterschiedlichen Berichten kommuniziert. Dabei wird einerseits zwischen Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bzw. der etwas enger gefassten Gruppe der begünstigt Behinderten unterschieden (=formal anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. bei Personen im Erwerbsleben).

    Als arbeitslos beim AMS registriert waren mit Oktober 2022 62.270 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (Arbeitsmarktdatenbank online 2022). Der Großteil von ihnen (50.869 Personen) wies dabei eine sonstige gesundheitliche Vermittlungseinschränkung auf. 11.401 Personen haben eine formal anerkannte Behinderung nach BEinstG oder Landesbehindertengesetz bzw. Chancengleichheitsgesetz oder sind Inhaber:innen eines Behindertenpasses. In dieser Gesamtsumme nicht inkludiert sind beispielsweise Personengruppen, die sich in Schulung oder auf Lehrstellensuche befinden sowie jene, bei denen die Arbeitsfähigkeit noch nicht geklärt wurde.

    (...)

    Die Arbeitslosenquote der begünstigt behinderten Personen lag 2021 bei 7,8 %. Bis 2019 ist die Arbeitslosenquote bei begünstigt behinderten Menschen höher gelegen als bei Personen ohne diesen Status. Mit Beginn der Corona-Krise hat sich die Situation umgekehrt. Zwar ist die Quote in beiden Personenkreisen gestiegen, unter den begünstigt Behinderten jedoch weniger stark als unter den Personen ohne begünstigter Behinderung." (Quelle: Verfügbare Daten zur Bildungssituation und Arbeitsmarktlage von Menschen mit Behindeurng und Möglichkeiten der Verbesserungen der Informationslage, Endbericht 2022, WU Wien, 105 ff).


    Die gesamte Studie ist dem Beitrag angehängt.


  • Zitat von der Seite https://www.rehadat-statistik.…undesagentur-fuer-arbeit/


    "Eine offizielle Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen existiert nicht. Für eine jährliche Darstellung werden jedoch Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen ermittelt, siehe Methodik.

    • Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter (und ihnen gleichgestellter) Menschen (auf Basis einer eingeschränkten Bezugsgröße) lag 2022 bei 10,8 %. Sie ist deutlich höher als eine entsprechend berechnete personengruppenübergreifende Referenzquote (2022: 6,4 %).
    • Mit einer Quote von zuletzt 12,3 % sind schwerbehinderte Menschen in Ostdeutschland noch stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als schwerbehinderte Menschen in Westdeutschland (Quote 2022: 10,5 %).
    • Das Bundesergebnis für 2022 von 10,8 % setzt sich aus einer anteiligen SGB III-Quote von 4,6 % und einer anteiligen SGB II-Quote von 6,2 % zusammen.
    • Im Vorjahresvergleich nahm die bundesweite Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen um 0,7 Prozentpunkte ab, während sich die personengruppenübergreifende Referenzquote um 0,6 Prozentpunkte reduzierte.
    • 2022 wird die Quote aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 bei den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 0,1 Prozentpunkte unterschritten, im Vergleich zu +0,2 Prozentpunkte bei der Referenzquote."
  • Liebe Kolleg*innen,


    ich kann die Ausführungen von Denise Posch für Österreich ergänzen um einen Überblick über die Höhe der Ausgleichstaxen im Jahr 2022 nach jeweiligem österreichischem Bundesland. Daran lässt sich graphisch gut ablesen, in welchen österreichischen Bundesländern die Beschäftigungsquote besonders gering ist. Wien liegt bedauerlicherweise voran. Siehe die Graphik auf Bizeps unter https://www.bizeps.or.at/viele…inklusiv-ein-trauerspiel/