Zusammenfassung

  • Die Pflichtentrias Achtung, Schutz und Gewährleistung gelten auch in Bezug auf Recht auf Arbeit.


    Nichtdiskriminierung ist sofort justiziabel! Die Nichtdiskriminierung gehört zu den Kernpflichten. Auch im Notstand darf nicht diskriminiert werden. Gesetze inkl. GG müssen so angewendet werden, dass im Ergebnis nicht diskriminiert wird. Eine Diskriminierung - ist völkerrechtlich - eine Verletzung der Würde. Es sollte die höchste Priorität haben.


    Rückschrittige Maßnahmen sind mit der UN BRK nicht vereinbar. Es verstößt somit gegen geltendes(!) und bindendes(!) Recht.


    Gerade mit Blick der aktuellen Politik ist das Thema Kosten sehr wichtig. Es sollte immer darauf hingewiesen werden, dass Deutschland sich völkerrechtlich dazu verpflichtet hat seine maximalen Ressourcen zu nutzen. Dies bedeutet das zur Not auch von oben hin zu Menschenrechten umverteilt werden muss. Mehrkosten können also nicht mehr als Ablehnungsgrund genommen werden.


    Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und vollumfängliche Einhaltung des Rechts auf Arbeit ist sehr wichtig! Eine Verletzung dieses Rechts, verletzt zudem weitere Menschenrechte.



    In der medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden die physischen Belastungsfaktoren (mehr oder weniger gut) berücksichtigt. Die psychischen Belastungsfaktoren müssen ebenfalls festgestellt und beachtet werden. Niemand darf gezwungen werden eine Arbeit zu machen die über- oder unterfordert. Dies ist z.B. in Bezug auf (hoch)begabte Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.


    Nach dem deutschen Medizinrecht muss immer der medizinische Fachstandard eingehalten werden. Im Bereich Traumafolgestörungen ist dies Psychotraumatologie. Leider wird dies im Assessment und beim "Einholten eines geeigneten Sachverständigen" oft ignoriert.