Fehlendes Schutzkonzept vor Machtmissbrauch

  • Während in vielen Bereich das Thema Machtmissbrauch aufgearbeitet wird und entsprechende Schutzkonzepte erstellt und Ansprechstellen aufgebaut werden, wird das Thema im Bereich Rehabilitation komplett verleugnet. Dabei ist diese Problematik seit Jahren bekannt. Deutschland hat sich verpflichtet Fälle von Machtmissbrauch zu untersuchen, aufzuarbeiten und die Opfer zu entschädigen. Es passiert in diesem Bereich gar nichts.


    Die Arbeit muss frei gewählt werden. Selbstbestimmung und Entscheidungsautonomie müssen beachtet werden. Und das in allen Bereichen.


    Deutschland muss im Rahmen von Arbeit und berufliche Rehabilitation von Zwang schützen. Vorfälle von Zwang müssen untersucht werden. Opfer von Zwang müssen anerkannt und entschädigt werden. Es fehlt ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger der beruflichen Rehabilitation. Je nach Einzelfall fällt es auch unter die UN CAT. Da sich bisher an der Situation - trotz deutlicher Hinweise - noch nichts geändert hat, müssen Kostenträger und Entscheidungsträger dringend getrennt werden. Da auch die BAS versagt und Zwang erlaubt, besteht auch hier Handlungsbedarf. Auf den Rechtsweg kann nicht verwiesen werden, weil dieser in der Regel nicht(!) zumutbar ist.



    Die Regel-Begrenzung auf 2 Jahre ist eine Menschenrechtsverletzung die zudem auch Zwang und Machtmissbrauch fördert bzw. unberechtigt "rechtfertigen" soll. Es ist und bleibt jedoch eine Menschenrechtsverletzung. In der Praxis muss das Gesetz so angewendet und ausgelegt werden, das niemand diskriminiert und nicht gezwungen wird. Am Ende ist es auch nicht wirtschaftlich, da Qualifizierung nicht Zwang eher in eine frühzeitige Berentung führt.


    Die Praxis Akademikern Maßnahmen zu verweigern, zu Praktika zu zwingen, mit der Aufgabe sich alles selbst beizubringen ist eine Menschenrechtsverletzung!

  • ...Ja, das ist ein sehr wichtiges Thema! Ganz aktuell haben dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 4. Juli 2024 die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht: Es geht darin um Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in WfbM. Die Studie ist hier zu finden: Studie zur Gewalt gegen Frauen und Männer in Einrichtungen der Behindertenhilfe - BMAS


    Auch die Ergebnisse der Studie zeigen allerdings, dass die Maßnahmen, die es bisher gibt, nicht ausreichend sind und „der Gewaltschutz auf allen Ebenen weiter verbessert und ausgebaut werden muss“. Das BMAS hat dazu am 11. Juli eine Fachveranstaltung geplant, auf der Handlungsempfehlungen diskutiert und weitere Maßnahmen verabredet werden sollen.