Aus den Erfahrungsberichten haben sich bereits mehrfach Hinweise zum Wiedereingliederungsplan ergeben. So hat Wolfgang auf ein in der Praxis offenbar gängiges, aber von den rechtlichen Grundlagen nicht gedecktes Verständnis der Reha-Träger, wie z. B. der Krankenkassen, hingewiesen (siehe hier). Wir freuen uns, wenn Sie Ihre rechtliche Einschätzung zu seinem geschilderten Sachverhalt oder auch Erleben mit uns teilen.
Gerne möchten wir mit Ihnen die Diskussion zur individuellen und flexiblen Gestaltung von Wiedereingliederungsplänen vertiefen. Nicht zuletzt ist ein vertrauensvoll – zwischen erkranktem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, seinem behandelnden Arzt, der Interessenvertretung der (schwerbehinderten) Arbeitnehmenden, des zuständigen Rehabilitationsträgers und der zum betrieblichen Arbeitsschutz beratenden Personen – abgestimmter Wiedereingliederungsplan der Grundstein für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
- Wie setzen Sie diese in Teilen herausfordernden Anforderungen in Ihrer Praxis um?
- Welche Widerstände gilt es gemeinsam zu bewältigen?
- Welche Sorgen und Ängste nennen Betroffene? Wie wird mit diesen umgegangen?