„Letzte Woche bekam ich vom Arbeitgeber die "Anweisung", dass ich an der elektronischen Arbeitszeiterfassung teilzunehmen hätte.“
Es gibt unterschiedliche Aussagen dazu, ob bei der StW „Arbeitszeiterfassung“ angeordnet werden darf oder nicht. Wie ist die Praxis? Wie ist die Rechtslage? Gibt es dazu Fachschrifttum? Danke!