Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf ein BEM und auf die StW als Instrumente mit Schlüsselcharakter im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vielfach kritisiert. U. a. hat dies unsere Kooperationspartnerin Prof. Dr. Katja Nebe in ihrem Fachbeitrag D3-2023 kommentiert. Ohne diesen individuellen Anspruch ist der Vollzug derselben in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) immer in Gefahr. Zudem ist Deutschland aufgrund der Vorgaben der UN-BRK verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung zu ergreifen. Die BAG-Senate sehen sich jedoch gehindert, beide Instrumente als konkrete Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen zu erkennen.
- Was braucht es noch, damit – wie Alfons Adam zu Beginn der Diskussion meinte – gute Wiedereingliederungen nicht nur vom Wohlwollen und der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen?
(Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)