Empfehlungen an Politik und Praxis

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    Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf ein BEM und auf die StW als Instrumente mit Schlüsselcharakter im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vielfach kritisiert. U. a. hat dies unsere Kooperationspartnerin Prof. Dr. Katja Nebe in ihrem Fachbeitrag D3-2023 kommentiert. Ohne diesen individuellen Anspruch ist der Vollzug derselben in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) immer in Gefahr. Zudem ist Deutschland aufgrund der Vorgaben der UN-BRK verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung zu ergreifen. Die BAG-Senate sehen sich jedoch gehindert, beide Instrumente als konkrete Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen zu erkennen.

    • Was braucht es noch, damit – wie Alfons Adam zu Beginn der Diskussion meinte – gute Wiedereingliederungen nicht nur vom Wohlwollen und der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen?

    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

  • Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf ein BEM …

    Eine gesetzliche Pflicht zu einem BEM-Angebot steht ja schon explizit seit über 20 Jahren im SGB IX. Auch steht in § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX, dass der BR / PR bzw. SBV ein BEM verlangen können. Und was passiert eigentlich, wenn dieses „Verlangen“ regelmäßig einfach ignoriert werden sollte? Wer kennt sich damit aus?


    Kann das evt durchgesetzt werden wie zB im Fall der Eingliederung eines sbM per „Eilantrag“ - oder sonst, beispw. durch eine dieser „Interessenvertretungen“?

    ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24 - dejure.org


    Ich meine, dass auch SBV im Beschlussverfahren nach § 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG ihre Rechte aus § 167 Absatz 2 Satz 7 SGB IX durchsetzen kann bei sbM. Auch im Wege einer einstweiligen Verfügung. Bedenken?

  • So etwas schafft nach meiner Erfahrung in erster Linie Konflikte, die dann noch zu dem eigentlichen gesundheitlichen Thema hinzukommen. Dann wird der Eingliederungsversuch erst recht scheitern! Ich halte nichts von Zwang, egal in welcher Hinsicht.


    Nach allem, was ich bislang hörte, reagieren die wenigsten Arbeitgeber aus Prinzip kritisch, wenn es um eine STW geht. Vielleicht sollte man den Arbeitgeber besser einbinden und dessen Vorstellungen und Positionen mit berücksichtigen, wenn es darum geht, dass er bei der Integration einer gesundheitlich beeinträchtigten Person mithelfen soll.


    Es kann daher in komplexen Fallgestaltungen interessant sein, eine dritte Person hinzuzuziehen, die dann zwischen den Wünschen der Betroffenen und denen des Arbeitgebers objektiv vermitteln kann.