Unter Hinweis auf die diversen Reformstufen des BTHG sowie die Regelungen in den jeweiligen SGB (II, III, V, VI, etc.) sowie dem "Kerngesetz" SGB IX wird gefragt, WANN die Gesetze von "Leistungs-"Trägern und auch Sozialgerichten umgesetzt werden? Oft hat man den Eindruck, man steht hier noch weit vor den 2000er Jahren.
Wann werden die Teilhabeinstrumente umfänglich umgesetzt?
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NMT
25. Februar 2025 um 22:52 Hat den Titel des Themas von „Wann werden die Teilhabeinstrumente umfnglich umgesetzt?“ zu „Wann werden die Teilhabeinstrumente umfänglich umgesetzt?“ geändert. -
Bundesgesetze schaffen neue Rechtsansprüche und rechtliche Rahmenbedingungen, die in den Bundesländern von den zuständigen Leistungsträgern landesweit oder regional ausgestaltet und finanziert werden müssten. Das ist der übliche Rechtsweg, der auf dem Weg der Delegation an die unteren Ebenen nicht nur bei der Kinderbetreuung und anderen sozialen Aufgaben, Länder und Kommunen in den letzten Jahrzehnten vor wachsende Aufgaben und schwindende Finanzmittel gestellt hat.
Das soll keine Entschuldigung sein, aber etwas zu beabsichtigen, bedeutet heute nicht mehr, dass die notwendige Struktur überall vor Ort existiert oder im notwendigen Umfang aufgebaut wird.
Es können aber Betroffene, Eltern, Lehrer, Arbeitgeber, etc. tätig werden und mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger eine Lösung suchen - z.B. auch im Persönlichen Budget für eine Leistung, auf die die leistungsberechtigte Person einen Anspruch hätte. Das ist zwar mühsam, aber erfolgreicher als nur abzuwarten.