Was machen junge Menschen mit Behinderungen, die keine Ausbildung gefunden haben? Wie können sie (rechtlich) unterstützt werden?

    • Offizieller Beitrag
    • Wann kommen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung in Frage?
    • Wie werden ggf. Praktika gefördert, ein Auslandsjahr oder ggf. ein Freiwilligendienst?
    • Welche weiteren Möglichkeiten bieten sich für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, um die Zeit bis zu einer Ausbildung zu überbrücken?

    Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.

  • Einstiegsqualifizierungen bieten eine gute Möglichkeit, die Zeit bis zur Vollausbildung sinnvoll zu gestalten. Sie ist aber nicht nur für Menschen da, die nicht auf einen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten, sondern insbesondere auch für ...

    • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
    • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
    • Menschen mit Behinderung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des §66 BBiG oder des §42r HwO

    Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in der Regel in Vollzeit. Sie kann aber auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit absolviert werden.

    Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können bereits während der Einstiegsqualifizierung durch die Assistierte Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.

    Handwerkskammern informieren hier auf ihren Webseiten, z.B. Einstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung

  • Freiwilligendienste stellen aus meiner Sicht auch eine gute Möglichkeit für neurodivergente Jugendliche dar, Berufspraxis zu erfahren und sich in einem interessierenden Berufsfeld auszuprobieren. Der Bundesfreiwilligendienst dabei mehr als das Freiwillige soziale Jahr, weil das BFD nicht mit 40 Wochenstunden absolviert werden muss.

    Wir haben hier eine sehr gute und individuelle Beratung durch die Caritas erlebt sowie Offenheit und Zugewandtheit bei der Einrichtung (ein Schulhort).

    • Offizieller Beitrag

    JUVENTUS ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF), das sich an junge Menschen von 18 bis 30 Jahren richtet, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z. B. Schulabbrecher*innen und Menschen ohne Schulabschluss, Ausbildungsabbrecher*innen und Menschen, die keinen Aus­bildungsplatz finden, also insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von der Schule in Ausbildung sowie von der Ausbildung in den Beruf, (Langzeit-)Arbeitslose, geringqualifizierte Personen, Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben, sowie auch Menschen mit Behinderungen).

    Durch mehrmonatige betriebliche Praktika im europäischen Ausland können sie (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch u. a. ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Praktika sind i. d. R. eingebettet in ein Konzept für sprachliche und interkulturelle Vorbereitung, deutschsprachige Begleitung vor Ort und individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung, Monitoring sowie Nachbereitung. Das Programm soll die Beschäftigungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden fördern, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeitsmarkt.

    JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa

    Förderrichtlinie JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa (Förderperiode 2021 bis 2027)

  • Einstiegsqualifizierungen bieten eine gute Möglichkeit, die Zeit bis zur Vollausbildung sinnvoll zu gestalten. Sie ist aber nicht nur für Menschen da, die nicht auf einen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten, sondern insbesondere auch für ...

    • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
    • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
    • Menschen mit Behinderung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des §66 BBiG oder des §42r HwO

    Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in der Regel in Vollzeit. Sie kann aber auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit absolviert werden.

    Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können bereits während der Einstiegsqualifizierung durch die Assistierte Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.

    Handwerkskammern informieren hier auf ihren Webseiten, z.B. Einstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung

    Die Einstiegsqualifizierung ist aber doch nur in Vollausbildungen möglich, also nicht in Fachpraktiker-Ausbildungen, oder bin ich da falsch informiert?

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 51 SGB III können regelmäßig dann angewandt werden, wenn Personen Unterstützung benötigen, um ihre berufliche Orientierung zu finden oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist, dass die betreffenden Personen nicht mehr schulpflichtig sind. Insbesondere junge Menschen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder unsicher sind, welche Ausbildung für sie geeignet ist, können von diesen Maßnahmen profitieren.

    Ziel der Maßnahmen ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Fähigkeiten zu entwickeln, die für den Einstieg in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung erforderlich sind.

    Im Rahmen der Maßnahmen haben die Jugendlichen die Möglichkeit, in verschiedenen Betrieben und Berufsfeldern, unterstützt durch Ausbilderinnen, Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen, ihre Interessen zu erkunden. Sie können ihre Stärken und Fähigkeiten weiterentwickeln und sowohl theoretisches Wissen erwerben als auch praktische Erfahrungen sammeln.

    Am Ende der Maßnahme besteht die Möglichkeit, Bewerbungsgespräche zu simulieren, um den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern.

    Die Dauer der Maßnahmen kann variieren und ist unter anderem von den individuellen Zielen der Teilnehmenden abhängig; in der Regel beträgt sie jedoch bis zu 12 Monate.

  • Das sind gut gemeinte regelhafte Ausbildungsvorbereitungen, die als Gruppenmaßnahme durchgeführt werden. Leider sind sie für den Personenkreis der Menschen mit Neurodivergenz und kognitiven Beeinträchtigung nicht hinreichend. Es braucht zumeist die passgenaue Einzelleistung unter geeigneten Rahmenbedingungen mit ausreichender Unterstützung und genügend Zeit, ausgehend von den Interessen und Kompetenzen des jeweiligen Menschen. Ob, wo und wie Gruppenelemente hilfreich sind, ergibt sich in der Praxis. Es ist bei den Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, erfolgreicher, Leistungen individuell an den einzelnen Menschen anzupassen, statt unterschiedliche Menschen in befristeten, oft auch ausgeschriebenen Maßnahmen zu einem definierten Ziel bringen zu wollen. Menschen mit Neurodivergenz und Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind Menschen, die über ihre vermeintlichen Defizite definiert werden, aber deren sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen Ausgangspunkt ihres beruflichen Lernens sein sollten.

    Solange man Menschen externen Normen unterstellt, wird man zum einen ihrer Persönlichkeit nicht gerecht und können sie zum anderen ihre Kompetenzen nicht entwickeln. Leistungen müssen personenzentriert bewilligt werden, um für alle "Menschen mit Behinderungen" "Selbstbestimmung und ihre volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe" gewährleisten zu können. Die derzeitige Diskrepanz von verankertem Bürgerrecht und unzureichendem Verwaltungshandeln führt zunehmend zu enttäuschten, hilflosen oder unzufriedenen Bürgern. Wir müssen umdenken!

  • Die Einstiegsqualifizierung ist aber doch nur in Vollausbildungen möglich, also nicht in Fachpraktiker-Ausbildungen, oder bin ich da falsch informiert?

    Meines Wissens spielt es keine Rolle, ob die Einstiegsqualifizierung auf eine Vollausbildung oder Fachpraktiker-Ausbildung hinführt. Auch die Agentur für Arbeit macht dazu keine Differenzierung. Bei einer Fachpraktiker-Ausbildung handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf, der sich gegenüber einer Vollausbildung im wesentlichen darin unterscheidet, dass er theoriereduziert durchgeführt wird. Die rechtliche Grundlage für die Fachpraktikerausbildung findet sich in §66 Berufsbildungsgesetzt, sowie in der Handwerksordnung § 42r (Ausbildung für behinderte Menschen).