Wie alt darf eine EGH Einrichtung sein - Bewohner/innen immer älter

  • Mich beschäftigt die Fragestellung


    Wie alt darf eine stationäre EGH EInrichtung bestehend aus mehteren Wohngruppen im Haus als EGH Einrichtung bestehen.

    Ich beobachte deutlich ein höheres Alter im Gesamtdurchschnitt. Immer und immer wieder wird auf die Betonung wir machen nur EGH - keine Pflege verwiesen.

    Aber das wird doch zunehemend schwieriger wenn die Menschen vor Ort deutlich älter werden.

  • Das Profil eines Leistungsangebots, auch hinsichtlich des Personenkreises, wird zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Insofern ist eine allgemeine Antwort kaum möglich.


    In einer besonderen Wohnform umfasst die Eingliederungshilfe gemäß § 103 Absatz 1 Satz 1 SGB IX auch die Pflege. In der Praxis beobachte ich, dass der aufzunehmende Personenkreis in den Leistungsvereinbarungen zunehmend so definiert ist, dass der Pflegegrad nicht höher als 2 sein darf, mit etwas Glück sogar Pflegegrad 3. Alles darüber hinaus bleibt zunehmend spezialisierten Leistungsangeboten vorbehalten. Erhöht sich die Pflegebedürftigkeit im laufenden Leistungsgeschehen, dann sieht § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB IX vor, dass wenn der Leistungserbringer feststellt, dass die leistungsberechtigte Person so pflegebedürftig ist, dass die Pflege in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten nicht sichergestellt werden kann, vereinbaren der Träger der Eingliederungshilfe und die zuständige Pflegekasse mit dem Leistungserbringer, dass die Leistung bei einem anderen Leistungserbringer erbracht wird; dabei ist angemessenen Wünschen des Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen.