Informationen und Beratung

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist der Zugang zu Informationen zur beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung einzuschätzen?

    • Welche Erfahrungen gibt es?
    • Wie gut wird der Personenkreis durch etablierte Beratungsangebote erreicht?
    • Welche Beratungsanliegen stehen im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben und beruflicher Rehabilitation im Vordergrund?
    • Wie wichtig sind spezialisierte Beratungsangebote an der Schnittstelle Behinderung und Flucht-Migration?
    • Welche Qualifikationen brauchen Beraterinnen und Berater in diesem Themenfeld?
    • Wo gibt es noch Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

  • Eine Beratung an der Schnittstelle Flucht, Behinderung und Arbeitsmarkt hat die Problematik, dass geflüchtete mit Behinderung unsichtbar gemacht werden und sehr spät dann in der Beratung ankommen.

    Sie fallen durch das Asylsystem und das aufenthaltsrechtliche System. Im deutschen Asylverfahren gibt es keine Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung. Es gibt keine Identifizierung bei Einreise. Es gibt keine Barrierefreiheit, keine geschulten Anhörer*innen, keine angepasste Dolmetschung. Damit können gerade Geflüchtete mit nicht sichtbaren Behinderungen nicht ihren Schutzbedarf vorbringen und fallen beim Asylverfahren faktisch durch.

    Dann bleibt ihnen das Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsrecht wiederum wurde immer mehr auf die Nützlichkeit von Menschen reduziert. Zugleich wurde der Wechsel zwischen Asyl und Aufenthalt für Arbeitszwecke erschwert.

    Zumeist kommen die Menschen erst sehr spät in die Beratung, wenn bereits viel versucht wurde, viel nicht geklappt hat. Da es keine Barrierefreien Deutschkurse gibt, ist die Beratung dann in der Erstsprache oder aber mit Dolmetschung.

    Sie wollen arbeiten, aber es gibt kaum Zugang. Sie wollen Deutsch lernen, aber es gibt keine am Bedarf orientierten Kurse.

    Füe die Beratung ist ein gutes lokales Netzwerk und das Wissen, wie in meiner Kommune zu Aufenthalt und Leistungen der Teilhabe nach dem SGB IX für Nicht - Deutsche entschieden. Was in einer Kommune klappt, klappt in der anderen vielleicht nicht.

  • Ulrike Schwarz hatte in ihrem Beitrag bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen angesprochen.

    Ich würde gern dazu noch einige Ergänzungen beitragen, weil es aus meiner Erfahrung wichtig ist genauere Kenntnis zu haben, um Teilhabechancen für die hier angesprochene Gruppe in der Beratung im EINZELFALL zu prüfen und ggf. die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Teilhabeleistungen unterstützen zu können. Vorab: Die Auseinandersetzung mit diesem Problemfeld (gemeinsam mit Barbara Weiser) zeigt, dass es auch für Geflüchtete keine kollektive Exklusion von den Leistungen gibt und jeder Fall anders gelagert ist.

    Aber: In der Tat sind die rechtlichen Rahmenbedingungen außerordentlich komplex, weil der Zugang zu Leistungen für Migrant:innen und explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Asylrechts sowie des Rehabilitationsrecht geregelt ist. Durch diese Verknüpfung werden Teilhaberechte vielfach eingeschränkt und es kommt so in vielen Fällen auch zu behinderungsspezifischen Leistungsausschlüssen.

    Da wir diese komplexen Zusammenhänge kaum im Detail in diesem Arbeitsformat diskutieren können, möchte ich auf den von Frau Weiser und mir verfassten „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ hinweisen, der in der vierten Auflage (Stand 2024) vorliegt. Der Leitfaden soll den Einstieg in die rechtliche Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche Leistungen für die verschiedenen Migrant:innengruppen ermöglichen – für Zugewanderte aus EU-Ländern und Personen aus sogenannten Drittstaaten, dies betrifft nach Deutschland geflüchtete Menschen mit einer Behinderung, die sich je nach Aufenthaltsstatus und -papier in Teilgruppen differenzieren. Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie weiterer höherrangiger Rechte werden Teilhaberechte sowie Ausschlüsse in Bezug auf die behinderungsspezifischen Leistungsbereiche „Gesundheitsversorgung – medizinische Rehabilitation“, „Teilhabe am Arbeitsleben“, „Soziale Teilhabe sowie Teilhabe an Bildung“ und „Pflege“ thematisiert. Ebenso geht es um die Feststellung einer Schwerbehinderung und die Frage, wie sich Rechte der Betroffen durchsetzen lassen. Der Leitfaden konzentriert sich auf die Frage, inwieweit die verschiedenen Migrant:innengruppen den gleichen Zugang zu Leistungen haben, wie deutsche Staatsangehörige.

    Bei der hochvulnerablen Gruppe der geflüchteten Menschen mit einer Behinderung können folgende Faktoren für den Zugang zu Sozialleistungen – insbesondere auch mit Blick auf die Teilhabe an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben – relevant sein:

    • Das Aufenthaltspapier (das auch Auswirkungen hat auf die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts hat, wovon wiederum die Inanspruchnahme von Maßnahmen z.B. bei der Teilhabe am Arbeitsleben abhängt).
    • Das Einreisedatum, weil es auch dazu Einschränkungen bei einzelnen Leistungen geben kann.
    • Das Herkunftsland, weil auch hier Ausschlussgründe greifen können.
    • Die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hat eine hohe Relevant, wenn es um Ausbildung und/oder Beschäftigung geht.
    • Die Schulpflicht, weil aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind (Stichwort Berufsschulpflicht).
    • Die Vorgaben des höherrangigen Rechts spielen bei dem Ausüben von Ermessen eine bedeutsame Rolle.


    Beratungsleifaden: Kostenfreier Bezug (download oder print – per Mail mgreiser@caritas-os.de:( file:///C:/Users/maren/Downloads/Beratungsleitfaden_2024_Barrierefrei_final.pdf

  • Ein großes Problem unabhängig der Herkunft der Menschen mit Behinderung ist, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sehr komplex sind und daher nicht einfach zu erklären sind. Hierbei stellen Sprachproblematiken eine besondere Herausforderung dar. So können bei den Agenturen für Arbeit zwar diverse Unterstützungsangebote zur Übersetzung wahrgenommen werden, dennoch bleibt die Erfahrung das die LTA-Leistungen nur schwer bis gar nicht richtig verstanden werden. Das liegt jedoch nicht nur an den sprachlichen unterschieden, sondern auch an der Komplexität der einzelnen LTA-Leistungen sowie an den Auswirkungen der verschiedenen Behinderungen.

    Es wäre daher gut, wenn LTA-Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Fokus stehen. Bei neu in Deutschland zugewanderten sollten vor allem barrierefreie Informationsangebote zur Verfügung stehen z.B. über eine APP in einfacher Sprache auf die jeweilige Muttersprache angepasst. Auch wäre es wichtig ggf. Lotsen einzusetzen welche die Menschen durch das komplexe System führen.
    Seitens der Reha-Teams wird versucht bereits in den Schulen jene Schüler*innen insbesondere mit Förderbedarf über LTA zu beraten. Häufig ist aber u.a. wegen fehlender Sprachkenntnisse ein weiterer Schul- bzw. Qualifizierungsbesuch erforderlich.

    Das komplexe System von LTA kann letztlich nur dann erfolgreich sein wenn alle beteiligten sich über die Inanspruchnahme, die Rechte und Pflichten informieren können und diese auch verstehen.