Zugang zum Arbeitsmarkt und Sicherung von Arbeitsplätzen

    • Offizieller Beitrag

    Welche Barrieren und Förderfaktoren bestehen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung im Zugang zum Arbeitsmarkt?

    • Welche Rolle spielen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherung ihrer Arbeitsplätze?
    • Welche Erfahrungen bestehen im Kontakt mit (potenziellen) Arbeitgebern, im Bewerbungsprozess und der Zugänglichkeit möglicher Arbeitsplätze? Wie könnten bestehende Barrieren abgebaut werden?
    • Wo gibt es Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

  • Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben spielen eine erhebliche Rolle, insbesondere für diejenigen Zugewanderten, die nicht in Deutschland das Schulsystem durchlaufen haben, sondern als Jugendliche/Ewachsene den Quereinstieg in die verschiedenen Systeme in der Regel ohne Deutschkenntnisse meistern müssen. Die Probleme beginnen jedoch bereits im Vorfeld, bevor Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ins Spiel kommen. Zusammengefasst: Aus meiner Kenntnis sind struktuelle Probleme hinsichtlich der Diagnostik (je anch Behinderungsart bleibt sie vielfach nicht sichtbar und unentdeckt), der sprachlichen Verständigung und des Mangels an Barrierefreiheit und geeigneten Unterstützungsmaßnahmen sichtbar. Den Betroffenen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen fehlt es an wegweisenden Informationen - das hiesige Hilfesystem ist für sie intransparent und führt bei vielen Betroffenen zur Überforderung. Viele verfügen über keinerlei Nachweise zu iherer Behinderung, auch bei der Feststellung einer Schwerbehinderung stellen sich Systemhindernisse. Die Angebote der Deutschsprachförderung sind unzureichend und nicht für alle Behinderungsformen passgenau (insbesonde für diejenigen mit seelischen/kognitiven Beeinträchtigungen).

    Die nächste Hürde stellt sich dann bei der Feststellung des Teilhabebedarfs (sog. Reha-Status) bei der Bundesagentur für Arbeit, der ja die zentrale Voraussetzung für den Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am ARbeitsleben darstellt. Obwohl nach den Regelungen des SGB III ein Zugang besteht, werden Betroffene nach den Erfahrungen aus der Praxis vielfach mit dem Vweris auf das Aufenthaltspapier (bei Geflüchteten der Duldung oder Aufenthaltsgestattung) zurückgewiesen oder als nicht "testfähig" eingestuft, weil sie nicht ausreichend Deutscch sprechen. Der Einsatz von Dolmetscher:innen wird mit der Begründung nicht selten abgelehtn, eine Übersetzung könnte die Testergebnisse verfälschen. In diesem Kontext würde ich gerne im Rahmen dieser Diskussion die Frage der "Passgenauigkeit der Maßnahmen und Verfahren" (auch durch den Berufspsychologischen Service) genauer in den Blick nehmen, weil aus meiner Sicht Ungleichbehandlungen durch Barrieren bestehen wozu es dringend kreativer Lösungsmöglichkeiten bedarf. Zu diesem Problemfeld bzw. zur Wirkung von Maßnahmen im Kontext des Reha-Systems stellen sich zudem bedeutsame Forschungsbedarfe.

  • In diesem Kontext würde ich gerne im Rahmen dieser Diskussion die Frage der "Passgenauigkeit der Maßnahmen und Verfahren" (auch durch den Berufspsychologischen Service) genauer in den Blick nehmen, weil aus meiner Sicht Ungleichbehandlungen durch Barrieren bestehen wozu es dringend kreativer Lösungsmöglichkeiten bedarf.

    Vielen Dank für Ihren Beitrag! Ich würde diesen Impuls gern aufgreifen und in die Runde fragen, wie passgenau Maßnahmen und Verfahren der beruflichen Rehabilitation (z.B. der BA bzw. des BPS) für Menschen mit Behinderung und Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung sind.

  • Es ist nicht immer klar, welche Themen migrationsspezifisch sind und welche behinderungsbedingt. Es kommen Menschen mit wenig GdB mit scheinbar wenig Aussicht auf Erhöhung. Subjektiv erscheint es ihnen zu niedrig. Sie werden nüchtern von Arbeitsvermittlern betreut, aber behinderungsbedingt wird nicht hingeschaut. Der Zugang zu Rehaberatern wird erst unter den den entsprechenden Voraussetzungen aktiviert.

    Es bleibt oft die Frage offen, ob Leistungen der Migration notwendig wären (Qualifikationen, Sprache, Lesen, Schreiben....). Oder Leistungen zur Teilhabe, Rehamaßnahmen.

    Ich mache mir Hoffnung auf Grundlage der neu verbesserten Aktivierung von Jobcoaching. Vielleicht kann man hierüber besser die Klarheit zwischen den unterschiedlichen Bereichen ermitteln und Betroffene besser durch die Prozesse begleiten.

    Ich nehme viele ziellos treibend wahr. Sie machen, wohin man sie verweist, aber die wenigsten kommen zielführend an.

  • Zu den hier angesprochenen Fragen möchte ich noch einmal nachsetzen - die Thematik ist in der Tat außerordentlich komplex.

    Zu der Frage der Passgenauigkeit generell: Aus der Praxis ist immer wieder von diskriminierenden Tatbeständen zu hören, so dass sich aus meiner Sicht der Bedarf an einer Überprüfung der Testverfahren ergibt. Dazu stellen sich im Detail einige zentrale Fragen:

    - Welche arbeitspsychologischen Instrumente und Testformate stehen zur Verfügung und inwieweit wird berücksichtig, dass viele der Betroffenen im Sinne eines Quereinstiegs auf das hiesige Bildungs- und Sozialsystem stoßen?

    - Welche weniger sprachgebundene Testverfahren können eingesetzt werden?

    - Wie kann eine Diagnose des Teilhabebedarfs Betroffener auch unter interkulturellen Vorzeichen und Diversität ermittelt werden, indem auch Vorerfahrungen aus den Herkunftsländern, aus dem Migrationsverlauf sowie Brüche in der Bildungs- und Erwerbsbiographie angemessen berücksichtigt werden?

    - Welche Referenznormen liegen einer Beurteilung von z.B. kognitiver Kompetenz bzw. Beeinträchtigung zugrunde und inweiweit werden sie der Lebenslage unter den Vorzeichen von Zuwanderung gerecht. Und mit welchen Denk- und Bewertungsmustern sind diese Testungen verbunden (defizitorientiert oder ressourcenorientiert)?

    - Wie könnte im Sinne einer lösungsorientierten Sichtweise sichergestellt werden, dass Referenzen anderer am Bildungsverlauf beteiligter Stellen in Form von Stellungnahmen, Berichtszeugnissen oder anderen Fähigkeitsnachweise alternativ bzw. ergänzend berücksichtigt werden, um Reha-Bedarfe zu beurteilen?

    Zur Frage der Sprachstandfeststellungen folgende Anmerkung: Von den Mitarbeitenden der BA werden im Rahmen des Verfahrens die Deutschsprachkenntnisse abgeklärt (insbesondere bei kostenintensiven Weiterbildungen, wie Umschulungen etc.). Der Maßstab an erforderlichem Sprachniveau für die einzelnen Maßnahmen lässt sich dabei auf die Niveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) zurückführen. Allerdings zeigt sich häufig, dass die angewandten Testinstrumente eine Einschätzung hervorbringen, die oftmals noch unter der des vom BAMF beauftragten Prüfungsunternehmen liegt und es häufig vorkommt, dass keine Förderempfehlung ausgestellt wird. Angewandt wird in aller Regel der "Deutsch-Test für Zuwanderer" (C-Test), der zentrale Teilfertigkeiten wie Hörverstehen, mündliche Sprachkompetenz und Textproduktion (analog zum Lehrplan der Integrationskurse) nicht misst. Stattdessen werden mittels mehrerer Lückentexte (ohne Bezug zur Lebenswelt der Teilnehmenden) primäre Kompetenzen im Bereich Grammatik, Rechtschreibung und Leseverstehen auf bildungssprachlich hohem Niveau getestet werden. Dies wird von Expert:innen der berufsbezogenen Sprachförderung kritisch kommentiert (s. Fachstelle für berufsbezogenes Deutsch, http://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de bei der passage gGmbH in Hamburg).

    Prinzipiell sollte eher darüber nachgedacht werden, inwieweit eine berufsbezogene Sprachförderung in die reha-spezifischen Maßnahmen intergriert werden kann. Diese Erkenntnis wird von Seiten der Berufsbildungsforschung (z.B. im Übergangssektor Schule/Beruf) im Kontext der Benachteiligtenförderung für Zugewanderte seit langem propagiert.

    Überdacht werden sollte auch die Kategorisierung in Bezug auf verschiedene Tätigkeits- und Qualifizierungfelder. Obwohl es zu den sprachlichen Voraussetzungen keine rechtlichen Vorgaben im SGB III gibt, kursiert bei der Anwendung ein relativ "pauschaler" Umgang mit der Zuordnung der Niveaustufen zu den entsprechenden Förderinstrumenten (B 2 - wird in vielen Fällen in der Kurspraxis gar nicht erreicht - und B1 nach dem GER scheint sich zu verfestigen). Hier muss dringend klargestellt werden, dass z.B. für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und für betriebliche Grundqualifzierung durch "unterstützte Beschäftigung" nicht generell ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich ist. Diese Klarstellung wünschen sich auch viele Fachkräfte der BA!

    Mit Blick auf Ausschlüsse stellt sich auch die generelle Frage, inwieweit hier eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Personen mit Behinderung vorliegt, die in Deutschland sozialisiert sind und wegen ihrer Beeinträchtigung/Behinderung in ihrer sprachlichen Entwicklung eingeschränkt sind.

    Die hier dargestellten Erkenntnisse basieren auf einer kritischen Bestandsaufnahme zu verschiedenen Problemfeldern im Kontext der Umsetzung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Programms "WIR-Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt", in dem auch die Berücksichtigung von Geflüchteten mit einer Behinderung erstmalig Eingang in den Aufgabenkatalog findet (vgl. Gag/Weiser 2024).

  • Eine Ergänzung zu der Frage des Zugangs von ausländischen Staatsangehörigen mit einer Behinderung zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben:

    Seit 2019 können grundsätzlich alle ausländischen Staatsangehörigen ohne Arbeitsverbot die meisten im SGB III verankerten Leistungen erhalten. Nur bei einzelnen Leistungen zur Ausbildungsförderung bestehen insbesondere für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung bestimmte Ausschlüsse, etwa von der außerbetriebliche Berufsausbildung.

    Aber auch wenn bei der beantragten Förderleistung kein aufenthaltsrechtlicher Ausschluss vorliegt, wird diese - nach Rückmeldungen aus der Praxis - trotzdem teilweise pauschal wegen der Befristung des Aufenthaltspapiers abgelehnt. Das SGB III selbst regelt aber an keiner Stelle explizit, dass für bestimmte Maßnahmen eine bestimmte Laufzeit des Aufenthaltspapiers erforderlich ist. Dessen Befristung gibt oft auch gar keinen Hinweis darauf, wie lang die tatsächlich zu erwartende Aufenthaltsdauer ist. Die Aufenthaltsgestattung beispielsweise wird bis zum Ende des Asylverfahrens verlängert und bei einer positiven Entscheidung über den Asylantrag wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel verlängert, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen, was etwa bei Schutzberechtigten überwiegend der Fall ist.

  • Aus unserer Sicht gestalten sich mehrere Schwierigkeiten:
    - mit der Aktualisierung der Integrationskursverordnung wurden auch für die Teilnehmenden in speziellen Kursen für behinderte Menschen, bei uns für blinde und sehbehinderte Menschen, die sog. Wiederholerstunden gestrichen. Das bedeutet, wenn das Zielniveau B1 im speziellen Integrationskurs nicht erreicht wurde, stehen nicht mehr wie zuvor auf Antrag ein Kontingent von 300 Stunden zur Verbesserung der Kenntmisse im Integrationskurs zur Verfügung.
    - Seit Januar 2025 bis mindestens noch Ende des 3. Quartals 2025 können diese Teilnehmenden auch nicht an BAMF-geförderten Kursen, z.B. mit Zielniveau A2 oder B1, nach der DeuFöV teilnehmen. Da diese aufgrund des Regierungswechsels und der Haushaltssituation von den zugelassenen Trägern nicht angeboten werden dürfen. Ob und ab wann dies wieder möglich ist, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest.
    - Unsere sinneseingeschränkten Teilnehmenden, die die möglichen Sprachkurse durchlaufen konnten, aber eine berufliche Grundrehabiliation benötigen, unterliegen den unterschiedlichen internen Regelungen und Entscheidungen in den Rehabilitationsabteilungen bei der Agentur für Arbeit. Nicht nur der Aufenthaltsstatus sondern auch das bis dato erreichte Sprachniveau wir häufig als Begründung von Ablehnungen herangezogen. Der berufliche Zugang/Werdegang wird damit häufig erheblich erschwert.

  • Aus der Praxis der Reha-Teams stellen sich bei der Unterstützung von Menschen mit Einwanderungsgesichte durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) verschiedene Problemlagen.

    Wie bereits oben angesprochen kommt der genauen Diagnostik der gesundheitlichen Problematik eine große Bedeutung zu. Es ist für die Feststellung des Rehabilitations- und Unterstützungsbedarf wichtig genau eingrenzen zu können welche Behinderungsarten vorliegen. Insbesondere die Abklärung ob weitere Teilhabebedarfe wie medizinische Teilhabe oder soziale Teilhabe vorrangig sind. Hierfür sind Anlaufstellen mit entsprechender Ausbildung und passenden Sprachkenntnissen erforderlich. Diese Anlaufstellen sind aber nicht in ausreichender Form vorhanden.

    Neben der Diagnostik spielen bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs auch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, hier der Ärztliche Dienst und Berufspsychologische Service eine wichtige Rolle. Es ist richtig, dass eine Testung unter anderem nicht durchgeführt werden kann wenn die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht wird. Das Sprachniveau spielt generell bei der Umsetzung von LTA-Leistungen eine entscheidende Rolle. Insbesondere in Bezug auf Erprobungs-, Vorbereitungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen erfordern Sprachkenntnisse auf B2-Niveau.

    Gerade bei z.B. jungen geflüchteten Menschen steht beispielsweise die Erlangung einer Ausbildung im Vordergrund, hierfür ist neben den praktischen Arbeiten auch der Besuch der Berufsschule erforderlich. Hierfür sind entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich. Da es im Leistungsangebot von LTA keine behinderungsgerechten Sprachkurse gibt ist die Herstellung des notwendigen Sprachniveaus vor dem LTA-Verfahren zwingend erforderlich.

    Daher ist es für die Testverfahren des Berufspsychologischen Services wichtig, dass ausreichend Deutsch gesprochen wird. Zudem ist es wichtig bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs die Leistungseinschränkungen der betroffenen genau zu erfassen. Sicherlich ist es aber sinnvoll die Durchführung der Testungsverfahren auf ihre Passgenauigkeit zu überprüfen.


    Zudem ist auch bei der Inanspruchnahme der Unterstützenden Leistungen wie z.B. die psychologischen, sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Begleitung deutsche Sprachkenntnisse zwingend erforderlich, da sonst die notwendigen Hilfen ggf. nicht vollumfassend greifen können. Das Sprachniveau spielt häufig bei der Einmündung in eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht die zentrale Runde, da hier nicht selten Anleiter in verschiedenen Sprachen vorhanden sind.

    Eine weitere Herausforderung ist die Aufenthaltserlaubnis. Ist diese befristet kann dies die Umsetzung der zumeist langfristigen LTA-Leistungen stören. Sollte der Aufenthaltsstatus nicht verlängert werden würden z.B. Maßnahmen wie Ausbildungen, Berufsvorbereitungen oder die Unterstütze Beschäftigung vorzeitig abgebrochen werden ohne das dass Teilhabeziel umgesetzt werden konnte. Dies führt ggf. nicht selten dazu das Maßnahmen auch nur befristet bewilligt werden. Hier schließt sich dann das Problem an, dass die zuständigen Ausländerbehörden den Aufenthalt zwar bei Maßnahmeteilnahme in der Regel verlängern, diesen dann aber wieder befristen. So bleibt ständig das Risiko das die LTA-Maßnahmen abgebrochen werden bestehen.


    Meiner Ansicht nach wäre es wichtig und Sinnvoll in Bezug auf LTA die notwendige Infrastruktur welche den Übergang in LTA unterstützt. Hierzu gehören geeignete Anlaufstellen zur Diagnostik, behinderungsgerechte und barrierefreie Sprachkurse und Rechtssicherheit bei befristeten Aufenthaltstiteln sofern eine Teilnahme an LTA-Maßnahmen vorliegt.

  • Viele getroffene Regelungen sind vor ihren Hintergründen nachvollziehbar und Sprache zu beherrschen ist wichtig.

    Was ich dennoch weiterhin zur Diskussion stellen würde, ist die Frage, ob es tatsächlich eines überwiegend praktizierten Bestehens auf ein B2-Niveaus bedarf, um eine berufsvorbereitende Rehabilitations-Maßnahme zu besuchen. Diese soll doch u.a. dazu dienen verschiedene fehlende Kenntnisse für einen Berufsstart noch auszubauen und eine entsprechende Reife zu erreichen.

    Selbst bei Muttersprachlern hapert es häufig u.a. an ausreichenden Deutschkenntnissen, weswegen sie diese sogenannten BVBs besuchen (müssen).

    Für den Zugang zum Arbeitsmarkt wurde mit dem Job-Turbo das Sprachniveau stark abgesenkt und A2 für ausreichend bewertet, trotz immer komplexer werdender Arbeitswirklichkeiten. Für den Besuch von BvBs ist aus unserer Sicht ein B1-Niveau eine solide Basis.

    Im Grunde genommen muss sich der Einzelfall angeschaut werden, um zu bewerten, ob jemand in einer Maßnahme gut vorankommen kann - starres Sprach-Niveaubeharren ist dort voraussichtlich hinderlich.

  • Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Lohmann! Ich würde dazu gern einige Anmerkungen machen: Ich gebe Ihnen Recht, dass die Verbesserung von Informationsangeboten und/oder der Einsatz von Lotsen die Teilhabemöglichkeiten für manche der Betroffenen (mit Einwanderungsgeschichte und Behinderung) verbessern würde – und natürlich die bedarfsgerechte Sprachförderung im Integrationskursbereich. Aber warum die LTA-Leistungen komplex sind und schwer verstanden werden, verstehe ich nicht ganz. Aber wenn das so ist (und nicht nur deshalb), müssen wir etwas ändern. Vielleicht können wir an dieser Stelle dazu eine Diskussion entfachen – das würde mich freuen.

    Meiner Meinung nach ist ein grundlegendes Umdenken gefragt. Es gibt in Deutschland seit Jahrzehnten im Zuge der langjährigen Zuwanderung (zuerst durch die Zuwanderung der sog. Gastarbeiter und später im Zuge der fluchtbedingten Zuwanderung) eine umfassende Diskussion um die Notwendigkeit der „interkulturellen Öffnung“ bzw. einer an Diversität orientierten Veränderung der Institutionen, der Verfahren, der Arbeitskultur, der Normen und Regeln, der Personalausstattung sowie Veränderungen hin zu diskriminierungsfreien Konzepten insgesamt. Dies bezieht sich zudem auf die Anerkennung von Mehrsprachigkeit und auf die Barrierefreiheit im weitesten Sinne – also nicht nur auf die Zugänglichkeit der räumlichen Gegebenheiten bezogen, sondern auch auf den Abbau von Barrieren, die sich auf individuelle Voraussetzungen beziehen und Zugänge und Teilhabe behindern. Wir kennen diese Diskussionen – die im Übrigen auch eine Vielzahl von Leitfäden, Konzepten zur praktischen Umsetzung und Anforderungen an notwendige Transformationsprozesse etc. hervorgebracht haben, z.B. im Feld der Gesundheitsversorgung, in der schulischen und beruflichen Bildung sowie in der Arbeitsförderung. Wir fangen also nicht bei null an und es gibt eine Reihe von Ansätzen bzw. Grundsätzen, die man auch für den Bereich der beruflichen Rehabilitation und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zur Diskussion heranziehen könnte.

    Sie sprachen die Berufsschulen und den Ausbildungsbereich an, der insbesondere für Jugendliche bzw. junge Erwachsene von Bedeutung ist. Dazu ein Beispiel: IN Hamburg ist das Übergangssystem, in dem sich ein sehr hoher Anteil von Quereinsteiger:innen mit Einwanderungsgeschichte und ohne/mit geringen Deutschsprachkenntnissen befindet, grundlegend reformiert worden. Die Bildungsgänge der Berufsvorbereitung sind nicht nur dualisiert worden (d.h. mit einem frühzeitigen Eintritt in die betriebliche Arbeitswelt), sondern auch inklusiv gestaltet worden. D.h. berufsschulpflichte junge Menschen mit Migrationshintergrund UND sonderpädagogischen Förderbedarfen werden gemeinsam unterrichtet. Zudem sind dort (neben einer sprachlichen Förderung) auch zur Unterstützung Bildungsbegleiter:innen und Assistenzkräfte angesiedelt, u.a. um Übergänge in Ausbildung bzw. weitergehende Maßnahmen zu flankieren. https://hibb.hamburg.de/wp-content/upl…yer-AvmDual.pdf

    Dieses Beispiel zeigt, dass es möglich und vor allem zielführend ist, die Bildungslandschaft entsprechend umzubauen. Es wäre wünschenswert, wenn im Kontext der Reha-Förderung daran angeknüpft werden könnte, um bestehende Barrieren abzubauen. Empfehlenswert wäre, das ganze System aus migrationssensibler Perspektive in den Blick zu nehmen, bestehende Förderlücken zu identifizieren, Innovationen zu etablieren, die Transformationsimpulse auslösen und somit eine Veränderungskompetenz zu entwickeln und dabei die Mechanismen der eigenen Institution kritisch zu hinterfragen (s.o.).

    Noch ein Wort zu den sprachlich sehr hohen Anforderungen, auf die sie verweisen und denen wir in der Praxis auch immer wieder begegnen: Abgesehen davon, dass die entsprechenden Zertifikate gar nicht erworben werden können (dazu wurden hier im Forum schon einige Ausführungen gemacht), erschließt sich mir auch nicht, warum dieses Sprachniveau z.B. für die Teilnahme an „Unterstützter Beschäftigung“ unbedingt notwendig ist. Ich habe mich sehr lange mit der Berufsvorbereitung von jungen Geflüchteten befasst, von denen im Übrigen viele unentdeckte Lernbeeinträchtigungen hatten/haben und die z.B. aufgrund von Praktika in Betrieben erhebliche Lernzuwächse entwickeln konnten und nicht nur in Ausbildung eingemündet sind, sondern sie auch erfolgreich durchlaufen konnten. Wenngleich zugegeben mit Blick auf die Sprachbildung im Ausbildungsverlauf Sprachförderung als integrierter Bestandteil in der Berufsschule und im Betrieb notwendig ist.

    Dazu sind mit Blick auf arbeitsweltbezogene Sprachförderung interessante Ansätze zur Weiterentwicklung der Sprachkompetenz bzw. zur Förderung der kommunikativen Kompetenzen entwickelt worden (und auch Fortbildungsangebote), die auch auf den Reha-Bereich übertragen werden könnten: Auf der Basis von Sprachbedarfsermittlung am Arbeitsplatz, die von Fachanleiter:innen und Sprachlehrkräften gemeinsam durchgeführt wird, werden aus den ermittelten Lernbedarfen entsprechende Lerneinheiten abgeleitet und mit individuellem Sprachcoaching und einer integrierten Lernberatung verknüpft. Siehe „Integriertes Fach- und Sprachlernen (IFSL) Materialien und Fortbildungsangebote der Hamburger Fachstelle „Berufsbezogenes Deutsch“ bei der passage gGmbH; http://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de.

  • Bei der Förderung von Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit mit einer Behinderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht ja folgende Ausgangssituation: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, d.h. eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wird erst nach längerem Voraufenthalt mit einem anderen Aufenthaltstitel und bei Erfüllung einer Reihe weiterer Voraussetzungen erteilt. Daher haben die meisten Drittstaatsangehörigen keinen unbefristeten Aufenthaltstitel sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese wird jeweils verlängert, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung (Familiennachzug, Schutzberechtigung im Asylverfahren etc.) weiterhin vorliegen, was ganz überwiegend der Fall ist. Das führt dazu, dass trotz des befristeten Aufenthaltstitels davon auszugehen ist, dass die Betroffenen dauerhaft in Deutschland bleiben werden.

    Daher ist es aus unserer Sicht geboten - wie bei deutschen Staatsangehörigen - alle Möglichkeiten zu nutzen, um ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Geschieht das nicht, können die Betroffenen für einem langen Zeitraum oder sogar dauerhaft ihre entsprechenden Ressourcen nicht nutzen und erweitern und sie werden vielfach langfristig von einer Teilhabe am Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Das ist weder im persönlichen der Betroffenen noch im öffentlichem Interesse sinnvoll und entspricht auch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention.

  • Als Migrationsbeauftragter der Agentur für Arbeit ist es mir ein großes Anliegen, die Rahmenbedingungen und unsere Herangehensweise an die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung umfassend zu erläutern.

    Der rechtliche Rahmen und individuelle Förderung

    Zunächst ist es essenziell zu verstehen, dass der Aufenthaltstitel – seine Dauer und Art – sowie die damit verbundene Bleibeperspektive grundlegende Parameter für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Diese Kriterien sind maßgeblich, um die passenden Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren.

    Wir legen größten Wert darauf, dass diese Menschengruppen nicht benachteiligt werden. Gleichzeitig müssen wir die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen einhalten, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unserer Förderprogramme. Jeder Förderfall wird daher individuell geprüft. Unsere Vermittlungs- und Beratungskräfte stützen sich dabei nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen, sondern auch auf fachliche Weisungen, die als Leitlinie dienen. Diese sind jedoch nicht starr, sondern mit Ermessen anzuwenden, was unseren Beraterinnen und Beratern einen nötigen Spielraum zur optimalen Unterstützung der individuellen Situation ermöglicht.

    Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Abbau von Vermittlungshemmnissen

    Die erfolgreiche Integration erfordert ein enges Zusammenspiel mit anderen Behörden, wie z.B. dem BAMF, dem Landesamt für Einwanderung, Jobcenter, Inklusionsämtern und weiteren Partnern. Nur durch diese koordinierte Zusammenarbeit können wir kohärente und effiziente Unterstützungsprozesse gewährleisten und die vielfältigen Vermittlungshemmnisse – wie Sprachbarrieren, fehlende Anerkennung von Qualifikationen oder gesundheitliche Einschränkungen – effektiv angehen.

    Es ist uns bewusst, dass jede Behörde ihren spezifischen Auftrag erfüllen muss. Dieses Zusammenspiel lässt sich mit einem Orchester vergleichen: Wenn alle ihren Part perfekt beherrschen und aufeinander abstimmen, entsteht ein harmonischer Klang. Wir wissen jedoch auch, dass wir in der Praxis noch sehr weit von diesem idealen Klang entfernt sind. Als Beispiel sei genannt, dass unsere eingeleiteten Maßnahmen und Strategien im Asylverfahren selbst oft keine grundlegende Rolle spielen. Daher müssen wir in manchen Fällen erst eine Entscheidung abwarten, um weiter agieren zu können. Dennoch streben wir, beispielsweise in Berlin, seitens der Agentur für Arbeit einen sehr humanen Ansatz an und nutzen die Möglichkeiten des Ermessens, um den bestmöglichen Weg für die betreuten Menschen zu ebnen. Grundsätzlich gehen wir von positiven Perspektiven aus und planen langfristig, was aber nicht immer auf vollständiges Verständnis stößt.

    Besondere Unterstützung und die Rolle der Netzwerkpartner

    Die Integration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit einer (Schwer)-Behinderung oder diesen gleichgestellten Menschen bedarf oftmals einer besonderen Unterstützung. Gleiches gilt für Personen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz: Berufliche Rehabilitation) benötigen. Hierbei müssen wir insbesondere die persönliche, soziale und gesundheitliche Situation der Betroffenen berücksichtigen.

    Zur optimalen Betreuung solcher komplexen Fälle werden spezialisierte Reha/SB-Teams eingesetzt, deren Fachkräfte auf diese spezifischen Bedürfnisse eingehen können. Da diese Teams naturgemäß nicht sehr groß sind, ist es wichtig, geregelte Überstellungskriterien intern zu vereinbaren, damit betroffene Menschen diese spezielle Beratung in Anspruch nehmen können. Die Beratungsgespräche sind auch anders getacktet, daher muss man diese Ressourcen sehr effizient nutzen.

    Generell können auch die Arbeitsvermittler in der regulären Arbeitsvermittlung (bis eine Überstellung nach Kriterien möglich ist) vorhandene Förderinstrumente einsetzen, Vermittlungshemmnisse identifizieren und eine passende Vermittlungsstrategie mit Förderinstrumenten entwickeln.

    An dieser Stelle möchte ich die Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern besonders hervorheben und belohnen. Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre Expertise sind für uns von unschätzbarem Wert. Sie ermöglichen es uns, passgenaue und innovative Lösungen anzubieten, die wir als Bundesbehörde allein nicht umsetzen könnten.

    Ein hervorragendes Beispiel für eine solch erfolgreiche Partnerschaft ist das Projekt DiaLOG-IN der Johannesstift Diakonie. Dieses Projekt ist ein Paradebeispiel dafür, wie durch gezielte Sprachförderung und intensive Begleitung Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden:

    * DiaLOG-IN bietet maßgeschneiderte Sprachkurse an, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind.

    * Es kombiniert Sprachlernen mit umfassendem Integrations- und Jobcoaching, um individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen und den Weg in die Beschäftigung zu ebnen.

    * Die intensive Betreuung und die Verknüpfung von Sprachkenntnissen mit berufsbezogenen Fähigkeiten sind entscheidend für den Erfolg.

    Solche Projekte sind der lebende Beweis dafür, dass die besten Ergebnisse durch Kooperation und einen ganzheitlichen Ansatz erzielt werden. Ich wünsche mit viel mehr solcher Projekte und eine Ausdehnung auch auf Menschen mit jeden Aufenthaltsstatus.

    Zusätzlich sind auch die Austauschrunden mit Netzwerkpartnern, wie z.B. dem AK Inklusion Geflüchteter mit Behinderung in Beschäftigung von Bridge und dem Fachforum Migration und Behinderung von AWO Landesverband Berlin e.V. sowie LIGA-Austauschrunden, eine ideale Plattform, um Transparenz zu schaffen und gezielt Lösungen zu entwickeln.

    Ich bedanke mich für die wertvollen Informationen und Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Es ist entscheidend, dass wir die spezifischen Probleme und Barrieren verstehen, um regional gezielte Unterstützung anzubieten. Die Agentur für Arbeit ist engagiert, durch ihre Leistungen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung aktiv zu fördern und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu führen. Fast jedem Haus der Agentur für Arbeit und JobCenter gibt es Migrationsbeauftragte, welche für diese Personengruppe unterstützend wirken können. Ich werde von meiner Seite auch diese Informationen, Anregungen und Wünsche an unsere Regionaldirektion spiegeln. Vielen Dank für diesen Input.