Förderung der Mobilität während einer Reha-Maßnahme

  • Hallo liebe Mitmenschen,

    vielleicht hat einer von euch Erfahrungen oder erste Ideen zu folgender Lage:

    Seit Ende September läuft nun schon meine Reha-Maßnahme in einer anderen Stadt. Bisher erreiche ich diese mit einem privaten PKW aus der Familie, welcher mir aber nicht dauerhaft zur Verfügung stehen wird und mir auch nicht gehört. Nun muss eine Lösung her. Ich habe von verschiedenen Ärzten (auch von der entsprechenden Stelle bei der Agentur für Arbeit selbst) bescheinigt bekommen, dass aufgrund meiner psychischen Verfassung und Ängste öffentliche Verkehrsmittel sowie eine Unterbringung vor Ort nicht zumutbar sind.

    Welche Möglichkeiten unterstützt die Agentur für Arbeit als Kostenträger diesbezüglich?

    Durch fehlerhafte Informationen bin ich zunächst davon ausgegangen, dass womöglich ein Mietwagen bzw. Auto-Abo eine Möglichkeit wäre, was sich nun allerdings als falsch herausgestellt zu haben scheint. Oder hat hierzu jemand andere Informationen?


    Ich bin für jeden Hinweis dankbar <3

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,
    Sie haben hier im Forum bisher keine Antworten auf Ihre Fragen erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Moderationsteam keine Einzelfallberatung anbieten kann.

    Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zur Klärung Ihrer Ansprüche direkt an den Kostenträger Ihrer Rehabilitation, die Agentur für Arbeit, zu wenden bzw. Beratungsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung, die Ihre Maßnahme durchführt, zu nutzen.
    Darüber hinaus möchten wir auf allgemeine Beratungsstellen, z. B. die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung – EUTB – verweisen. Eine Suche nach EUTB-Stellen in Ihrer Nähe gibt es unter https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaen…beberatung-eutb

    Eine individuelle rechtliche Beratung bieten neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch einige Sozialverbände (siehe z. B. die Liste unter Reha-Recht.de/Links).

    Wir hoffen, dass Sie Ihre Situation mit den entsprechenden Trägern klären können.

    Viele Grüße und alles Gute
    Ihr Team von Reha-Recht.de