Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine allgemeine Orientierung zur Verfahrensweise – ausdrücklich keine Einzelfallprüfung. Wie wird in der Praxis üblicherweise mit folgender Konstellation umgegangen?
Konstellation (abstrakt): • laufende bzw. kürzlich beendete medizinische Reha (psychosomatisch) mit voraussichtlicher LTA-Empfehlung im Entlassbericht
• zeitnah anschließender Mutterschutz und daran anknüpfend Elternzeit (ca. 10 Monate)
• LTA ist gewünscht, soll jedoch erst nach Ende der Elternzeit beginnen
Fragen (grundsätzlich):
1. Ist es nach DRV-Verfahrensregeln möglich/üblich, einen LTA-Antrag bereits vor Elternzeit zu stellen und den Maßnahmebeginn auf einen Zeitpunkt nach der Elternzeit zu terminieren (z. B. ruhend/aufschiebend)? Auf welche DRV-Hinweise/Rechtsgrundlagen stützt sich das üblicherweise?
2. Welche Fristen/Geltungsdauern sind typischerweise zu beachten (Bezug des LTA-Antrags auf den Entlassbericht, Aktualitätsanforderungen, Bewilligungs-/Durchführungsfristen)? Bleibt eine LTA-Empfehlung im Entlassbericht bei einem Zwischenzeitraum mit Mutterschutz/Elternzeit regelmäßig als fachliche Grundlage bestehen?
3. Welche typischen Schnittstellen bestehen zu ALG I, Mutterschutzleistungen und Elterngeld (Zuständigkeiten/Unterbrechungen), die erfahrungsgemäß das Timing von Antrag und Maßnahmebeginn beeinflussen?
Vielen Dank für allgemeine Hinweise und ggf. Verweise auf einschlägige DRV-Informationsquellen/Formulare.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Monika Acht