Übergang in Ausbildung und in das Arbeitsleben

    • Offizieller Beitrag
    1. Welchen Herausforderungen begegnen schwerbehinderte Menschen, insbesondere junge Menschen, beim Übergang in Ausbildung und in das Arbeitsleben?
    2. Welche Förder- und Unterstützungsangebote haben junge Menschen mit einer Schwerbehinderung bei der Berufsorientierung und im Bewerbungsprozess?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

  • Das erste Problem entsteht schon in der Schule. Mehr als die Hälfte der Kinder mit Förderbedarf geht in Förderschulen.

    Mehrheit der Kinder mit Behinderungen sind aus der Regelschule ausgeschlossen
    Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert eine Gesamtstrategie für inklusive Schulbildung und eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern.
    www.institut-fuer-menschenrechte.de

    Kinder die in Förderschulen gehen kommen oft gar nicht auf die Idee, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Und es wird ihnen auch nicht vorgeschlagen. Wenn sie von selbst auf die Idee kommen auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten zu wollen, wird ihnen gesagt, dass sei unrealistisch. Das ist zumindest meine Erfahrung mit Förderschule aus eigener Sicht, aus Beobachtung und Erzählungen.

    Oft haben die Eltern der jungen Erwachsenen auch Bedenken gegenüber dem Arbeitsmarkt. Oft habe ich das Argument gehört, dass ihr "Kind" dann nach der Ausbildung arbeitslos zuhause sitzen würde. Eine Werkstatt bietet einen geschützten Rahmen, überfordert nicht und am Ende steht eine normale Rente.

    Ein Bekannter von mir, ein schwer behinderter junger Mann der sehr gut unterstützt kommuniziert, machte im BBW (Bayern) eine Ausbildung im IT Bereich. Das erste Problem war die Pflege, die das erste Jahr nicht gesichert war in der Schule. Die Eltern mussten sich darum kümmern. Das zweite Problem, er wurde nicht zur Prüfung von der IHK zugelassen, denn er konnte keinen Computer selber auseinander bauen. Dafür gibt es auf dem ersten Arbeitsmarkt allerdings die Arbeitsassistenz. Programmieren kann er sehr gut. Die Schule sagte damals, jemand mit so einer Behinderung kann sie diese Ausbildung nicht mehr machen lassen.

    Für schwer behinderte junge Menschen die körperlich wenig Möglichkeiten haben, kommt nach der Förderschule die Förderstätte. Denn die meisten Werkstatttätigkeiten können sie nicht ausführen. Und für ein Studium oder eine andere Ausbildung fehlt ihnen der Schulabschluss.

    Einmal editiert, zuletzt von Lilith Fendt (2. März 2026 um 11:59)

  • Kinder in Förderstätten werden auch sehr selten in Prüfungsvorbereitungen eingebunden. Vor allem wenn sie aufgrund von schwerer körperlicher Behinderung einen hohen Assistenzbedarf haben und auch unterstützt kommunizieren. Ihnen stehen auch deshalb kaum Möglichkeiten zur Verfügung in eine Ausbildung und anschließenden Berufsweg mit einbezogen zu werden. Diese behinderten jungen Menschen können ohne Abschlüsse auch nicht studieren, auch wenn sie keine mentalen Einschränkungen haben.

    In einer Werkstatt werden sie aufgrund von ihrer schweren körperlichen Behinderung auch nicht aufgenommen, da ihr Assistenzbedarf viel zu hoch ist und sie keine eigene Assistenz mitbringen dürfen. In einer Förderstätte haben sie auch zu wenig Assistenz und können wegen ihrer Einschränkungen keine Maschinen bedienen oder Ähnliches. Es bleibt ihnen nur, schon mit Anfang 20 in einer Förderstätte zu sein und den anderen bei ihrer Arbeit zuzusehen.

  • Als Gesamtschwerbehindertenvertreter einer großen Kommune in NRW mit mehr als 12.000 Beshäftigten und rund 400 Ausbildungsplätzen in den unterschiedlichsten Bereichen stelle ich fest, wie unvorbereitet und teilweise selbstüberschätzt junge Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen auf uns zukommen. Teilweise sind sie noch nicht einmal über die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche im Bewerbungsverfahren informiert. Kommt es dann zum Vertragsschluss, gibt es oft noch keine Anbindung an die BA oder den IFD, so dass Inklusionsmaßnahmen in der Probezeit oft nicht zeitnah greifen können.

    Auch kommen viele junge Menschen aus Schulen mit Förderschwerpunkten, die dort in einem auf sie zugeschnittenen Lernumfeld vorgefunden hatten, mit dem Lernumfeld und oftmals auch mit der Lerngeschwindigkeit in der Ausbildung nicht zurecht. Was bisher in der Schule funktioniert hat, überfordert dann viele in der Ausbildung. Oft begegnen mir dann Aussagen: "Dass habe ich in der Schule alles hinbekommen. Ich hätte nicht gedacht, dass das so schwierig hier ist."

    Bei allen Inklusionsbemühungen meinerseits und seitens meines Arbeitgebers, haben wir dann aus den o.g. Gründen doch jährlich Abgängen, weil die Probezeit nicht bestanden wurde. Hier würde ich mir sowohl in Schulen mit Förderschwerpunkten als auch in den Regelschulen durch Inklusionshelfer mehr Informationen und Vorbereitung wünschen.

  • In den Schulen die Jugendlichen besser zu informieren ist meiner Meinung nach dringend nötig. Über Nachteilsausgleiche und ihre Rechte erfahren die Schüler dort viel zu wenig.

    Auch die Nachteilsausgleiche in den Förderschulen anzuwenden, wäre, zumindest in Bayern, endlich geboten.

    Es gibt sicher auch große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Zumindest kommt mir das in Gesprächen mit behinderten Menschen aus anderen Bundesländern so vor. Meine eigenen Erfahrungen beschränken sich auf Bayern.

    Als ich eingestellt wurde dauerte das Verfahren über 6 Monate. Das Inklusionsamt und das Arbeitsamt kommunizierten nicht miteinander. Weil sie zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, fiel mir das allerdings erst spät auf.

    Die Mitarbeiter beider Stellen hatten keine Ahnung davon, dass die Arbeitsassistenz auch über das Persönliche Budget finanziert werden kann. Auf meine Beantwortung von Fragen folgten weitere Fragen. Und es brauchte ein klärendes Gespräch beider Behörden mit meiner Chefin, die alle über meine Rechte und Möglichkeiten aufklärte. Eigentlich sollten die Behörden beraten. Es ist dringend nötig die Mitarbeiter dort besser auszubilden.

    Ich muss jedes Jahr meine Arbeitsassistenz neu beantragen, obwohl sich an meiner Situation sicher nichts ändern wird. Das ist für meinen Arbeitgeber ein nicht unerheblicher Aufwand.

  • Ich erlaube mir folgenden Einwurf aus anwaltlicher Perspektive: Für junge Menschen in Ausbildung, die wie Sie sagen, Andreas Koch, die Probezeit nicht überstehen, lohnt es sich auch, die arbeitsrechtlichen Instrumente zu kennen, mit denen gegen eine möglicherweise voreilige Kündigung des Arbeitgebers vorgegangen werden kann. Zwar sind die ersten Monate des Ausbildungsverhältnisses auch in rechtlicher Hinsicht oftmals eine besonders vulnerable Zeit: In der Probezeit gilt der Kündigungsschutz des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) nicht. Der besondere Kündigungsschutz des § 168 SGB IX greift zudem erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (173 Abs. 1 S. 1 SGB IX). Gleichwohl ist gegebenenfalls überprüfenswert, ob die Kündigung einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gem. § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) darstellt. Mit der Ausübung der bestehenden Rechte kann wertvolle Zeit gewonnen werden, um weitere Maßnahmen zu eruieren, die zum nachhaltigen Erfolg der Ausbildung beitragen - etwa die von Lilith Fendt erwähnte Arbeitsassistenz.

  • Als Gesamtschwerbehindertenvertreter einer großen Kommune in NRW mit mehr als 12.000 Beshäftigten und rund 400 Ausbildungsplätzen in den unterschiedlichsten Bereichen stelle ich fest, wie unvorbereitet und teilweise selbstüberschätzt junge Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen auf uns zukommen. Teilweise sind sie noch nicht einmal über die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche im Bewerbungsverfahren informiert. Kommt es dann zum Vertragsschluss, gibt es oft noch keine Anbindung an die BA oder den IFD, so dass Inklusionsmaßnahmen in der Probezeit oft nicht zeitnah greifen können.

    Auch kommen viele junge Menschen aus Schulen mit Förderschwerpunkten, die dort in einem auf sie zugeschnittenen Lernumfeld vorgefunden hatten, mit dem Lernumfeld und oftmals auch mit der Lerngeschwindigkeit in der Ausbildung nicht zurecht. Was bisher in der Schule funktioniert hat, überfordert dann viele in der Ausbildung. Oft begegnen mir dann Aussagen: "Dass habe ich in der Schule alles hinbekommen. Ich hätte nicht gedacht, dass das so schwierig hier ist."

    Bei allen Inklusionsbemühungen meinerseits und seitens meines Arbeitgebers, haben wir dann aus den o.g. Gründen doch jährlich Abgängen, weil die Probezeit nicht bestanden wurde. Hier würde ich mir sowohl in Schulen mit Förderschwerpunkten als auch in den Regelschulen durch Inklusionshelfer mehr Informationen und Vorbereitung wünschen.

    Hallo Herr Koch,

    herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Es ist nachvollziehbar, dass das Lernumfeld und die Lerngeschwindigkeit in einer Ausbildung ungewohnt und überfordernd sein kann. Vor allem, wenn es vorher in den Schulen dazu Anpassungen gab.

    Um den Auszubildenen etwa mit dem Förderschwerpunkt Lernen entgegenzukommen, wäre zum einen eine Ausbildung in Teilzeit nach § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) denkbar. Dabei ist die Teilzeitberufsausbildung qualitativ völlig gleichwertig gegenüber einer Vollzeitberufsausbildung (Bundestags-Drucksache 19/10815, Seite 56).

    Denkbar wären auch eine Unterstützung in Form einer Assistierten Ausbildung gem. § 74 ff. SGB III. Beispielsweise wäre eine sozialpädagogische Begleitung nach § 75 Absatz 2 Nummer 1 SGB III möglich, die die Handlungs- und kommunikativen Kompetenzen der Auszubildenden fördern und Defizite beim Lern- und Sozialverhalten entgegenwirken kann (Hauck/Noftz/Petzold SGB III, Lieferung Juni 2020, § 75 Rn. 13). Dabei ist es wichtig die Bedarfe mit den Auszubildenden, dem Betrieb, den Sozialpädagogen und der Arbeitsagentur abzustimmen. Die erste Anlaufstelle für die Beratung ist die lokale Arbeitsagentur.

    Daneben sind auch die sogenannten „Fachpraktiker-Ausbildungen“ in Erwägung zu ziehen. Bei dieser Ausbildungsform ist der Theorie-Anteil reduziert, während praktische Inhalte stärker im Vordergrund stehen. Möglich ist diese Ausbildung, wenn eine duale Regelausbildung trotz Hilfe einer assistierten Ausbildung und Nachteilsausgleichen ausgeschlossen ist. Die Eignung stellt die Agentur für Arbeit fest. Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Liste der Fachpraktiker-Ausbildungen zur Verfügung (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufe…er-ausbildungen).

    Letztlich kann der Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis mit dem Anspruch auf ein Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX unterstützt werden. Vorteile liegen zum Beispiel in den ausdrücklichen Unterstützungspflichten durch die Bundesagentur für Arbeit. Der schulische Teil der Ausbildung kann auch in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, insbesondere Berufsbildungswerke, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung der Besuch einer Berufsschule am Ort des Ausbildungsplatzes nicht möglich ist. Das Budget für Arbeit umfasst auch einen Anspruch auf eine Anleitung beziehungsweise Begleitung während der Ausbildung am Ausbildungsplatz beziehungsweise in der Berufsschule. Mit dem Budget können die Auszubildenden nach § 61a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB IX eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Person, zum Beispiel einen Jobcoach oder eine Arbeitsassistenz für die Begleitung oder Anleitung beauftragen. Als Akteure für die Anleitung und Begleitung kommen dafür insbesondere die Integrationsfachdienste, die Berufsbildungswerke und der Arbeitgeber in Betracht.

    Wird in Ihrer Kommune von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht beziehungsweise diese Arten einer Ausbildung angeboten?

    - Kai Bodendorf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt 'Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA)

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    Kai Bodendorf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt 'Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA)

  • Die Herausforderung eine Ausbildung zu beginnen verbergen sich oft in der jeweiligen Ausbildungsordnung sowie den gesteckten Ausbildungszielen. Oftmals liegt die Herausforderung darin, dass die jungen behindeten oder schwerbehinderten Menschen nicht alle Stationen der vorgesehenen Ausbildung durchlaufen können und Anpassungen an der Ausbildung und deren Inhalt erforderlich machen.

    In der Praxis scheitert dies an den fast unüberwindbaren Ausbildungsvoraussetzungen und dem erforderlichen Abstimmungsaufwand mit der Berufsschule. Eine erfordeliche Teilzeitausbildung scheitert oft an den nicht abbildbaren Rahmendedingungen der Berufsschule, selbt wenn dies bei Arbeitgeber organisiert werden könnte.

    Förder- und Unterstützungsangebote können schwerbehinderte Mesnchen - je nach Voraussetzung - unterschiedliche Leistungen erhalten. Dies sind zum Beispiel finanzielle Leistungen zur Ausbildungs- und Prüfungskosten, Aufwände der besonderen Begleitung und Betreuung, Ausstattung mit den erforderlichen technischen Hilfen, Aufwendungen zur barrierefreien Nutzung der Arbeitsstätte.

    Die möglichen Unterstützungsleistungen sind Vielfältig und umfassend. Die Agentur für Arbeit und die dort gebildeten Rehateams beraten umfassend.:)

    Joachim Steck

    Gesamtschwerbehindertenvertretung
    Landesbank Baden-Württemberg