Reha-Leistung nach Wunsch – wie geht das?
„Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts“ werden wir ab 18. September 2014 zwei Wochen lang online diskutieren. An der öffentlichen Diskussion kann jeder mitwirken und ab sofort und auch während der Diskussionsphase Fragen zum Thema einreichen.
Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Grundsatz aus dem neunten Sozialgesetzbuch. Danach müssen Rehabilitationsträger bei der Entscheidung über Leistungen und deren Ausführung den berechtigten Wünschen ihrer Versicherten entsprechen. Was genau heißt das? Können Versicherte sich ihre Reha-Maßnahme selbst aussuchen? Dürfen Krankenkassen die Wunsch-Klinik eines Patienten ablehnen?
Hier können Sie Ihre Fragen zum Thema einreichen.
Weitere Informationen über die Diskussion.