Unterstützung während der Ausbildung

    • Offizieller Beitrag
    1. Welche Erfahrungen gibt es bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen für Prüfungen im Rahmen der Ausbildung?
    2. Wie könnte die Antragsstellung besser unterstützt und vereinfacht werden?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

  • Um schwerbehinderte Auszubildende für das Unternehmen zu gewinnen, sollte der Kontakte zu Schulen für schwerbehinderte Menschen, Kooperationspartner der Berufsbildungswerke, eine Enger Kontakt zu den einzelnen Rehabilitationsträgeren, insbesondere zur Agentur für Arbeit und Behindertenorganisationen aufgenommen werden.

    Bei der Eignundprüfung sollte akzeptiert werden, dass Bewerber aufgrund der Behinderun ggf. schlechtere Eingangsvoraussetzungen mitbringen, die es auszugleichen gilt.

    Um diese Hürde zu nehmen können Erleichterungen, wie eine Zeitgutschrift, Barrierefreiheit, Einsatz der eigenen erforderlichen Technischen Hilfsmittel, einer Assistenz, GebärdensprachdolmetscherInnen, usw. helfen.

    Die meisten Arbeitgeber akzeptieren derartige Nachteilsausgleiche, wenn diese sinnvoll erläutert werden.

    Hier kommt es auch darauf an, dass die Schwerbehindertnevertretung dies im Vorfeld abklärt und die Voraussetzungen schafft.

    Dies erfordert ein umfangreichens Wissen über die gesundheitlchen Einschränkungen und der Auswirkungen sowie der auszuübenden Tätigkeit.

    Joachim Steck

    Gesamtschwerbehindertenvertretung
    Landesbank Baden-Württemberg

  • Erfahrungen sind sehr unterschiedlich. Mitunter werden sie problemlos bewilligt und stellen eine Entlastung dar. es gab aber Studiengänge wie Medizin, bei denen je nach zuständiger Zulassungsbehörde im Nachhinein negativ (z.B. Verweigerung einer Approbation) bei bis dahin bestandenen Prüfungen ausgelegt werden. Daher nehmen manche Menschen mit Behinderung und/ oder chronischer Erkrankung diese Möglichkeit nicht in Anspruch.

    Wir haben auch von einem Fall gehört, in dem jemand vom Bildungsträger und der Agentur für Arbeit gefördert worden ist, aber nach längerer Krankheit nicht zur Prüfung zugelassen worden ist. Nach sehr engagierter Hilfe und Festsstellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte, wurde die Entscheidung zurückgenommen und entsprechend die Ausbildung fortgesetzt. Es zeigt aber, dass zusätzlich zum Nachteilsausgleich eine gute Koordination von Ansprechpersonen bzw. individuelle Begleitung notwendig ist.


    Julia Augustin

    ehrenamtliche Leitung Bereich Gesundheit

    beim Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland e.V.