Was sind Assistenzhunde und welche Aufgaben übernehmen sie?

    • Offizieller Beitrag
    1. Welche Aufgaben übernehmen Assistenzhunde?
    2. Wie und von wem werden sie ausgebildet?
    3. Welche Hunde mit spezieller Ausbildung fallen nicht unter den Begriff des Assistenzhundes?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

  • Welche Aufgaben übernehmen Assistenzhunde?


    Assistenzhunde übernehmen individuelle Hilfeleistungen, die auf die Bedürfnisse ihres Menschen mit Behinderung abgestimmt sind. Je nach Art der Behinderung können sie beispielsweise Gegenstände aufheben, Türen öffnen, vor medizinischen Ereignissen warnen, wichtige Geräusche anzeigen, vor Fremden blocken oder Medikamente bringen.


    Die Auswahl der Aufgaben orientiert sich stets am individuellen Unterstützungsbedarf des Assistenznehmers. Deshalb ist es nicht möglich, einen Assistenzhund „von der Stange“ auszubilden. Bildet eine Assistenzhundeschule einen Assistenzhund in Fremdausbildung fertig aus, muss sie wissen, für wen sie den Hund ausbildet, um festlegen zu können, welche Aufgaben dieser Assistenzhund erlernen soll.


    Gleichzeitig unterscheiden sich die Anforderungen und Aufgaben je nach Behinderung des Assistenznehmers. Ein Mobilitätsassistenzhund für jemanden mit einer Körperbehinderung erlernt andere Aufgaben als ein PSB-Assistenzhund für jemanden mit einer komplexen PTBS.


    In der Assistenzhundeverordnung (AHundV) sind die verschiedenen Assistenzhundearten unterteilt in:
    • Blindenführhund
    • Mobilitätsassistenzhund
    • Signalassistenzhund
    • Warn- und Anzeige-Assistenzhund
    • PSB-Assistenzhund

    Für jede dieser fünf Assistenzhundearten sind die möglichen Aufgaben in der AHundV gelistet. Dort gibt es in der Liste jeweils die Pflichtaufgaben H1 und H2 und die weiteren Wahlaufgaben. Jeder Assistenzhund erlernt mindestens eine Aufgabe aus H1 und eine Aufgabe aus H2 und drei weitere Wahlaufgaben aus den gelisteten Aufgaben.


    Der Assistenzhundetrainer findet im Gespräch mit dem Assistenznehmer heraus, in welchen Situationen der Betroffene eingeschränkt ist und wo er sich Hilfe durch seinen Hund wünscht. Anhand dieser Angaben weiß der Assistenzhundetrainer, welche Pflicht- und Wahlaufgaben für diesen einen Assistenzhund gelernt werden sollten.


    Hat der Assistenznehmer mehrere Behinderungen, können auch artenübergreifend Aufgaben aus verschiedenen Assistenzhundearten kombiniert werden. Hat zum Beispiel jemand mit PTBS zusätzlich dissoziative Anfälle, erlernt der Assistenzhund Aufgaben aus dem Bereich PSB sowie aus dem Bereich der Anzeigehunde.


    Wer sich einen detaillierten Überblick über die möglichen Hilfeleistungen verschaffen möchte, findet diese in der Assistenzhundeverordnung (AHundV), Anlage 4 „Ausbildungsinhalt Hilfeleistungen“:
    AHundV Liste der Aufgaben


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    Luca Barrett

    Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin

    Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®

  • Wer bildet Assistenzhunde aus?

    Assistenzhunde werden von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde ausgebildet. Diese müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen und die Anforderungen der Assistenzhundeverordnung (AHundV) erfüllen. Je nach Ausbildungsform bildet die Ausbildungsstätte den Hund vollständig selbst aus oder leitet den Assistenzhundepartner während der Ausbildung an.


    Wie läuft die Ausbildung grundsätzlich ab?

    Grundsätzlich besteht die Ausbildung eines Assistenzhundes aus zwei Ausbildungsabschnitten:

    · Grundausbildung

    · Spezialisierung

    Grundausbildung:

    Die Grundausbildung erfolgt in der Regel im ersten Lebensjahr des Hundes. Sie umfasst die Grunderziehung, die Gewöhnung an verschiedene Umweltreize sowie das Erlernen eines angemessenen Verhaltens in der Öffentlichkeit (Assistenzhundestandards).

    Die Grundausbildung kann durch einen Assistenzhundetrainer begleitet werden, jedoch auch in einer regulären Hundeschule oder in Eigenausbildung ohne direkte Unterstützung eines Trainers erfolgen. Für einen bestmöglichen Ausbildungserfolg als Assistenzhund ist es jedoch empfehlenswert, die Grundausbildung unter Anleitung eines Assistenzhundetrainers durchzuführen, da sie sich in wichtigen Aspekten von der Ausbildung von Familienhunden unterscheidet.

    Die Grundausbildung legt die Basis für den späteren Einsatz als Assistenzhund. Dabei werden insbesondere Ruhe, Gelassenheit und Stressresistenz im Alltag gefördert. Eine gute Grundausbildung sowie die korrekte Gewöhnung an unterschiedliche Umweltreize sind entscheidend für die spätere Einsatzfähigkeit. Versäumnisse in dieser frühen Entwicklungsphase lassen sich später nur eingeschränkt ausgleichen.

    Spezialisierung:

    Bevor ein Hund die Spezialisierung beginnen darf, also die Assistenzhundeaufgaben erlernen kann, muss die Ausbildungsstätte für Assistenzhunde (Assistenzhundeschule) seine Eignung feststellen.

    Zur Eignungsfeststellung gehören eine tierärztliche Gesundheitsuntersuchung einschließlich eines Gutachtens zu Röntgenaufnahmen durch einen anerkannten Gutachter sowie die Prüfung der charakterlichen Eignung und der Eignung für die vorgesehenen Assistenzhundeaufgaben. Die charakterliche Eignung wird in der Regel durch einen Wesenstest sowie die Beurteilung der Umweltsozialisierung überprüft.

    Zusätzlich muss die Ausbildungsstätte eine Bedarfsfeststellung für den Menschen mit Behinderung durchführen, um zu klären, ob ein Assistenzhund im jeweiligen Fall geeignet ist.

    Die Spezialisierung darf frühestens beginnen, wenn der Hund das Alter von 15 Monaten erreicht hat, wie es die AHundV vorsieht.

    Sowohl die Spezialisierung als auch die Eignungs- und Bedarfsfeststellung erfolgen ausschließlich durch eine Ausbildungsstätte für Assistenzhunde. Anders als in der Grundausbildung ist hierbei stets die Anleitung eines Assistenzhundetrainers erforderlich. Die AHundV schreibt vor, dass die Spezialisierung mindestens 60 Trainingsstunden umfasst (Ausnahmen sind in der AHundV geregelt).

    In der Selbstausbildung muss der Assistenzhundehalter hierfür mindestens 60 Trainingsstunden unter Anleitung eines Assistenzhundetrainers absolvieren. Eigenständiges Training zu Hause wird nicht auf diese verpflichtenden Stunden angerechnet.

    In der Fremdausbildung umfasst dies mindestens 60 Stunden der Einarbeitung des Mensch-Assistenzhund-Teams.


    Besonderheit bei Warn- und Anzeigehunden

    Eine Sonderstellung nehmen Warn- und Anzeigehunde ein, da das Warnen und Anzeigen bereits im Welpenalter gefördert wird und nicht erst ab 15 Monaten beginnt.

    Lebt ein Warnhund beispielsweise ab dem Welpenalter bei einem Mädchen mit fokaler Epilepsie und wird sein Warnverhalten in dieser Phase nicht bestätigt, besteht die Gefahr, dass er dieses Verhalten wieder einstellt. Deshalb ist es entscheidend, dass bei Welpen in der Selbstausbildung das Warnverhalten frühzeitig bestätigt wird. In der Fremdausbildung ist dies nicht erforderlich, sofern der Hund im ersten Lebensjahr keinen Kontakt zu betroffenen Personen hat.


    Welche Ausbildungsformen gibt es?

    Es gibt drei unterschiedliche Varianten der Assistenzhundeausbildung:

    1. Selbstausbildung: Bei der Selbstausbildung lebt der Hund in der Regel bereits ab dem Welpenalter beim Menschen mit Behinderung. Regelmäßige Trainingseinheiten mit einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde begleiten den Ausbildungsprozess. Zwischen den Trainingsterminen übt der Assistenznehmer die zuvor vermittelten Inhalte selbstständig mit seinem Hund.

    2. Fremdausbildung: In der Fremdausbildung wird der Hund zunächst vollständig durch eine Ausbildungsstätte ausgebildet. Sein erstes Lebensjahr verbringt er meist in einer Patenfamilie. Ab einem Alter von 15 Monaten beginnt die Spezialisierung beim Assistenzhundetrainer. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zieht der Hund bei seinem zukünftigen Assistenzhundepartner ein. Anschließend erfolgt eine mindestens 60-stündige Einarbeitung des Mensch-Assistenzhund-Teams durch die Ausbildungsstätte.

    3. Teil-Selbstausbildung: Die Teil-Selbstausbildung kombiniert Elemente der Selbst- und Fremdausbildung. Während der Grundausbildung lebt der Hund zunächst beim Assistenzhundetrainer oder in einer Patenfamilie. Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung und der Eignungsfeststellung zieht er zu seinem zukünftigen Assistenzhundepartner. Die anschließende Spezialisierung erfolgt unter regelmäßiger Anleitung eines Assistenzhundetrainers.


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    Luca Barrett

    Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin

    Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®

  • Welche Hunde mit spezieller Ausbildung fallen nicht unter den Begriff des Assistenzhundes?

    Der Begriff des Assistenzhundes ist in § 12e Abs. 3 BGG gesetzlich geregelt. Dort lautet die Definition:

    Zitat

    „Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“

    Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) konkretisiert diese gesetzliche Definition und legt die Anforderungen fest, die ein Assistenzhund erfüllen muss.

    Daraus ergibt sich, dass zahlreiche weitere Hunde mit spezieller Ausbildung nicht unter den Assistenzhundebegriff fallen. Hierzu zählen insbesondere:

    • Hunde im Bereich tiergestützter Interventionen, insbesondere: Therapiebegleithunde, Schulhunde, Kitahunde, Besuchshunde und Lesehunde,
    • Hunde zur emotionalen Unterstützung, insbesondere: ESA-Hunde,
    • Einsatz- und Arbeitshunde, insbesondere: Rettungshunde, Polizeihunde, Militärhunde, Drogenspürhunde und Schutzhunde,
    • weitere spezialisierte Arbeitshunde, insbesondere: Hütehunde, Jagdhunde, Filmhunde und Krebsschnüffelhunde.


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    Luca Barrett

    Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin

    Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®

  • Dann frage ich mich aber, wieso Ausbildungsstätten ESA-Hunde immer besonders anpreisen müssen. Jeder Hund bringt eine gewisse emotionale Unterstützung, dazu braucht er keine besondere Ausbildung. Im Endeffekt sind solche Hunde etwas besser ausgebildete Haushunde, mit denen man keinerlei Sonderrechte hat, die aber viel mehr kosten. Das führt nur zu mehr Durcheinander, als es auf diesem Sektor eh schon gibt.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas