Guten Tag,
eine Schülerin von mir hat aufgrund von PTBS einen Assistenzhund. Sie selbst schließt im September sehr erfolgreich ihre Berufsausbildung ab, die sie an einem Berufsbildungswerk virtuell durchgeführt hat.
Zur Verabschiedung ist am Standort des BBW eine große Feier für die Absolventen geplant. Meine Schülerin, die dazu einige Hundert Kilometer anreisen muss, kann nur mit ihrem Assistenzhund kommen. Doch von Seiten des Berufsbildungswerks wird ihr verweigert, ihren Assistenzhund ins Haus zu bringen.
Ist das Hausrecht hier so schwer wiegend? Das BBW argumentiert, dass es andere Teilnehmer geben könnte, die unter starker Angst vor Hunden leiden.
Mir erschließt sich dies nicht und ich würde meine Schülerin sehr gerne zusammen mit "Buddy" bei der Verabschiedung sehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!