Guten Morgen,
mich als EUTB-Leiterin (und Juristin) interessiert folgendes: Immer wieder haben wir es mit Anträgen an die Eingliederungshilfe (Soziale Teilhabe) zu tun, in denen ein Hund beantragt wird: Der Hund an sich, die Ausbildung des Hundes, die Unterhaltskosten für einen schon vorhandenen (Assistenz-) Hund. Meist von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wie sind da eure Erfahrungen? Klar, erst einmal braucht man eine Ablehnung durch die KK wegen der Subsidiarität. Aber dann? Unserer Erfahrung nach scheitert es dann fast immer an den Erfordernissen der "Geeignetheit" und "Erforderlichkeit". Die wesentliche Behinderung ist meist nicht das Problem. Wir in BWü haben 44 unterschiedliche EGH, die sehr unterschiedlich ticken. Aber in einem scheinen sie sich einig zu sein: Einen Hund gibt es nicht!