Prüfung von Assistenzhunden
Wie hier wahrscheinlich allgemein bekannt, kann seit fast zwei Jahren niemand die Assistenzhundeprüfung mit seinem fertig ausgebildeten Hund ablegen. Am 22. 6. war die Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages zur Änderung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetzes), aber ob das wirklich den Durchbruch gebracht hat, wage ich zu bezweifeln, weil das Gesetz in einem verhandelt wird und große Einwände seitens der Wirtschaft über die Frage der Zumutbarkeit bezüglich Barrierefreiheit etc. bestehen. Das bedeutet für das Assistenzhundethema – mitgefangen, mitgehangen und warten auf Godot. Eine halbwegs machbare Zwischenlösung wäre die Herauslösung der Teile, die die Assistenzhunde und ihre Prüfung betreffen, und diese mit einer Übergangslösung zu versehen. Dann sollte man sich noch einmal in Ruhe zusammensetzen, das Gesetz gründlich überarbeiten und die derzeit eingebauten Systemfehler beseitigen.