Assistenzhundeprüfung

  • Prüfung von Assistenzhunden

    Wie hier wahrscheinlich allgemein bekannt, kann seit fast zwei Jahren niemand die Assistenzhundeprüfung mit seinem fertig ausgebildeten Hund ablegen. Am 22. 6. war die Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages zur Änderung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetzes), aber ob das wirklich den Durchbruch gebracht hat, wage ich zu bezweifeln, weil das Gesetz in einem verhandelt wird und große Einwände seitens der Wirtschaft über die Frage der Zumutbarkeit bezüglich Barrierefreiheit etc. bestehen. Das bedeutet für das Assistenzhundethema – mitgefangen, mitgehangen und warten auf Godot. Eine halbwegs machbare Zwischenlösung wäre die Herauslösung der Teile, die die Assistenzhunde und ihre Prüfung betreffen, und diese mit einer Übergangslösung zu versehen. Dann sollte man sich noch einmal in Ruhe zusammensetzen, das Gesetz gründlich überarbeiten und die derzeit eingebauten Systemfehler beseitigen.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Hallo Gloria,

    du hast den aktuellen Stand hinsichtlich der derzeit nicht möglichen Assistenzhund-Prüfungen zutreffend beschrieben. Auch ich bin mir nach der Anhörung vom 22.06.2026 nicht sicher, ob die Reform des BGG tatsächlich - wie geplant - Mitte Juli vom Bundestag verabschiedet wird. Die Regelungen zum Assistenzhund sind dem Grunde nach völlig unstrittig, aber teilen leider das Schicksal des Gesetzentwurfs. Eine Herauslösung der spezifischen Regelungen aus dem BGG-Änderungsgesetz haben wir seit Mitte 2024 mit Kontakten bis in die Ministeriumsspitze versucht, aber leider vergeblich. Wenn die BGG-Reform tatsächlich scheitern sollte - was sich niemand wünscht -, müssten wir halt einen neuen Anlauf nehmen.

    Thomas Hansen, Associata e.V.

  • Hallo Thomas, ich nehme an, Du meinst mit Regelungen zum Assistenzhund die im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen und nicht die eingebauten strukturellen Probleme, die pfeilgerade zur gegenwärtigen Situation mit dem Prüfungsstop geführt haben.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Meinst Du mit den Regelungen zum Assistenzhund die im Entwurf angesprochenen? Die sind sicherlich unstrittig, aber die strukturellen Fehler im Gesetz, die ja zu dem ganzen Durcheinander geführt haben, sollte man schon neu überdenken.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Hallo Gloria, noch einmal für alle zur Verdeutlichung: ja ich meine mit meinem kurzen Beitrag die jetzt im Gesetzentwurf zur Änderung des BGG enthaltenen Änderungen zum Assistenzhundebereich, also die Verlängerung der Übergangsregelungen und das übergangsweise Aussetzen der Zertifizierung der Ausbildungsstätten. Diese Regelungen sind notwendig, um endlich einen geregelten Ablauf von Ausbildung und Prüfung zu erhalten.

  • Ich möchte dazu noch eine Verständnisfrage zur praktischen Umsetzung stellen.

    Mir geht es nicht nur darum, ob die Übergangsregelung im BGG-Änderungsgesetz kommt. Mir ist vor allem unklar, ob es bereits einen belastbaren Plan dafür gibt, wie das System danach tatsächlich wieder anlaufen soll. Das knüpft für mich direkt an die Frage an, ob hier nur der aktuelle Prüfungsstopp überbrückt wird oder ob auch die strukturellen Probleme mitgedacht werden.

    Soweit ich es verstehe, soll die Übergangsregelung vor allem ermöglichen, dass Prüfungen wieder stattfinden können, obwohl die Zertifizierung der Ausbildungsstätten noch nicht funktioniert. Damit wäre aber zunächst nur die rechtliche Blockade entschärft.

    Offen bleibt für mich vor allem: Wo sollen ausreichend Prüferinnen und Prüfer herkommen? Das setzt doch voraus, dass es überhaupt genügend geeignete Personen gibt, die sich bereit erklären, sich entsprechend zu qualifizieren, und selbst das ist ja keineswegs selbstverständlich.

    Ähnlich stellt sich für mich die Frage bei Ausbilderinnen, Ausbildern und Ausbildungsstätten: Wenn die Zertifizierung der Ausbildungsstätten gerade nicht funktioniert, gibt es dann einen Plan, wie künftig überhaupt wieder ausreichend rechtssichere Ausbildungswege entstehen sollen?

    Gibt es dazu bereits eine Einschätzung oder einen konkreten Umsetzungsplan?

    Und gibt es ein klares Verfahren für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die wegen des Prüfungsstopps nach dem 30.06.2024 nicht geprüft werden konnten?

    Meine Sorge ist, dass durch die Gesetzesänderung formal wieder eine Tür geöffnet wird, aber unklar bleibt, ob dahinter bereits ein funktionierender Ablauf steht. Mich würde daher interessieren, ob nach Kenntnis der hier Beteiligten parallel zur Gesetzesänderung auch an der praktischen Umsetzung gearbeitet wird oder ob man erst nach Inkrafttreten schauen muss, wie Prüfungen, Ausbildung und Ausbildungsstätten praktisch organisiert werden können.

  • Was das BMAS derzeit genau in dieser Hinsicht tut, weiß ich nicht.

    Was uns mehr als nachdenklich gemacht hat, ist eine Aussage des BMAS: „Beantragung der Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachliche Stelle ist unternehmerische Entscheidung, die die Bundesregierung nicht steuern kann“.

    Das bedeutet doch:

    Das gesamte Funktionieren des Prüfsystems bei Assistenzhunden in Deutschland und beruht in gegenwärtiger Form auf freien Entscheidungen von Unternehmen und nicht auf datengestützter Bedarfsplanung.
    Das trifft wohl nicht nur auf Akkreditierung von Fachstellen zur Zertifizierung von Ausbildungsstätten zu, sondern auch für jene von Prüfern

    Bedeutet: auch wenn sich wieder Zertifizierungs- und Prüfstellen finden sollten, ist es trotzdem jederzeit möglich, dass aufgrund des bestehenden Systems Zertifizierungen von Ausbildungsstätten und Mensch-Assistenzhundgemeinschaften (M-A-G) erneut ungültig werden.

    Darauf kann man doch nicht das Wohl und Wehe von Tausenden von Assistenzhundeführern hinsichtlich ihrer Rechte und die wirtschaftliche Existenz von Ausbildungsstätten abhängig machen!

    Wir haben auf jeden Fall vorsorglich schon ein Papier erarbeitet und auch dem BMAS gegeben.

    Die wichtigsten Inhalte:

    Neben der Inkraftsetzung einer erneuten Übergangslösung die Einrichtung eines Arbeitskreises beim BMAS unter Einbeziehung der Vertretungen der Betroffenen (Assistenzhundehalter*innen) zwecks gründlicher Überarbeitung der gesetzlichen Regelung basierend auf der Assistenzhundstudie des BMAS als Diskussionsgrundlage inklusive Vereinheitlichung des Gesetzes für alle Assistenzhundegruppen unabhängig vom Kostenträger

    In der Studie wird oftmals auf die österreichischen Regelungen bzw. Erfahrungen mit diesem Bezug genommen, daher erscheint die Nutzung der österreichischen Erfahrungen der letzten 10 Jahre zu den folgenden Themenkreisen sinnvoll:

    ● Folgenabschätzung bezüglich gegenwärtiger Regelung über DakkS und den Anträgen auf Akkreditierung als Unternehmensentscheidungen bezüglich dauerhafter Rechtssicherheit im Vergleich zu alternativen Überlegungen betreffend Beauftragung öffentlicher Stellen durch das BMAS (z.B. Universitäten) mit der Vollziehung der Prüfung (Beispiel Österreich)
    ● Überlegungen betreffend Organisation der Prüfungen durch Prüfungskommissionen unter Einbeziehung von Sachverständigen mit Behinderung statt Einzelprüfern
    ● Überlegungen betreffend zentrale Registrierung der M-A-G und Evaluierung der Prüfungen sowie auftretender Fragestellungen im Hinblick auf Weiterentwicklung und Forschung
    Überlegungen zur ersatzweisen Kontrolle der Qualität der Hunde bei längerfristigem Wegfall einer Zertifizierung der Ausbildungsstätten durch Einführung einer „Qualitätsprüfung“ (Trainer mit dem Hund geprüft, vor Zusammenschulung mit dem neuen Besitzer/Besitzerin) analog der österreichischen Regelung.
    ● Überlegungen zur Einführung eines Gütesiegels für Ausbildungsstätten – führt auch zu praktischen Erfahrungen in dem Bereich für allfällige spätere gesetzliche Regelung für Zertifizierung der Ausbildungsstätten

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Das würde für mich bedeuten, dass eine Übergangsregelung eigentlich nicht nur an ein Datum oder an das Inkrafttreten einer Gesetzesänderung gekoppelt sein dürfte.

    Wenn das Grundproblem fehlende oder nicht steuerbare Kapazität ist, müsste die Übergangsregelung aus meiner Sicht so lange gelten, bis das reguläre System tatsächlich arbeitsfähig ist.

    Also nicht: Übergang bis Zeitpunkt X.

    Sondern: Übergang, bis nachweislich ausreichend Prüf- und Zertifizierungsstrukturen vorhanden sind, damit Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften innerhalb angemessener Frist geprüft und anerkannt werden können.

    Zusätzlich bräuchte es aus meiner Sicht eine Evaluations- und Nachsteuerungsklausel: Es müsste regelmäßig überprüft werden, ob die vorgesehenen Strukturen tatsächlich funktionieren, ob genügend Prüfkapazitäten vorhanden sind und ob Anerkennungen innerhalb angemessener Fristen möglich sind. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, müsste der Gesetzgeber verpflichtet sein, das System erneut anzupassen.

    Sonst besteht doch die Gefahr, dass man den aktuellen Prüfungsstopp nur zeitlich verschiebt und später wieder in dieselbe Blockade läuft.

  • Was den Übergang betrifft, meinen wir auch, dass das so lange laufen müsste, bis eine funktionsfähige Struktur da ist. Das muss aber eine sein, die nicht mit eingebauten Bruchstellen behaftet ist. Ich selbst war am Aufbau des gesamten Prüfwesens in Österreich und dessen Gestaltung von Anfang an beteiligt - auch hier wurde hin und her überlegt, was funktionieren könnte. Eines ist für uns dabei klar geworden: ein Prüfwesen, das so eine einschneidende Wirkung auf alle dadurch Betroffenen hat, muss von oben her durchorganisiert sein und darf nicht auf irgendwelchen Unternehmensinteressen beruhen. Es empfiehlt sich daher dringend, die in der Studie genannten Unzulänglichkeiten des derzeitigen Systems im Detail durchzugehen und daraus resultierend einen zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionsfähigen Vorschlag zu erarbeiten.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Offen bleibt für mich vor allem: Wo sollen ausreichend Prüferinnen und Prüfer herkommen? Das setzt doch voraus, dass es überhaupt genügend geeignete Personen gibt, die sich bereit erklären, sich entsprechend zu qualifizieren, und selbst das ist ja keineswegs selbstverständlich.

    Ähnlich stellt sich für mich die Frage bei Ausbilderinnen, Ausbildern und Ausbildungsstätten: Wenn die Zertifizierung der Ausbildungsstätten gerade nicht funktioniert, gibt es dann einen Plan, wie künftig überhaupt wieder ausreichend rechtssichere Ausbildungswege entstehen sollen?

    Gibt es dazu bereits eine Einschätzung oder einen konkreten Umsetzungsplan?


    Hallo Aline,

    Zu der Frage, wo künftig ausreichend Prüferinnen und Prüfer herkommen sollen, spricht nach meinem Kenntnisstand einiges dafür, dass dies bereits vorbereitet wird. Die von der DAkkS akkreditierte Prüfstelle hat bereits mit der Schulung und Einarbeitung von Prüferinnen und Prüfern begonnen und überprüft deren fachliche Qualifikation sorgfältig. Soweit mir bekannt ist, haben bereits zahlreiche Prüferinnen und Prüfer diese Schulungen durchlaufen. Daher sehe ich derzeit keinen Anlass anzunehmen, dass die Durchführung der Prüfungen an einem Mangel an Prüferinnen und Prüfern scheitern wird, sobald die Reform in Kraft tritt.

    Hinsichtlich der Ausbildungsstätten berücksichtigt der Gesetzentwurf zur Reform des BGG genau die Problematik, die angesprochen wird. Gerade weil sich die Zertifizierung der Ausbildungsstätten verzögert hat, enthält der Entwurf eine ausdrückliche Übergangsregelung. Danach dürfen Ausbildungsstätten auch ohne Zulassung nach § 12i Satz 1 BGG Assistenzhunde ausbilden, sofern sie die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und diese gegenüber den betroffenen Menschen sowie bei der Prüfungsanmeldung schriftlich versichern.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausdrücklich erläutert, dass diese Regelung geschaffen wurde, um die Verzögerung bei der Einrichtung einer akkreditierten fachlichen Stelle aufzufangen und rechtssichere Ausbildungswege sicherzustellen. Die Übergangsregelung gilt so lange, bis mindestens eine akkreditierte fachliche Stelle ihre Tätigkeit seit zwölf Monaten ausübt. Erst dann wird die reguläre Zulassungspflicht für Ausbildungsstätten wirksam.

    Ich zitiere kurz noch den Entwurf zur Reform, damit es klar wird, dass eine rechtssichere Ausbildung von Assistenzhunden vorgesehen ist:


    Ab Seite 57 erklärt der Entwurf mehr zu der Änderung, dass Assistenzhundeschulen auch ohne Zertifizierung Assistenzhunde ausbilden dürfen, bis eine Zertifizierungsstelle mindestens 12 Monate aktiv ist:

    Zitat

    Zu Nummer 23

    Die Regelung ist erforderlich, da sich die Einrichtung einer akkreditierten fachlichen Stelle, die Zulassungen von Ausbildungsstätten gemäß § 12i Satz 1 vornehmen kann, verzögert.

    Mit der neuen Regelung wird das Erfordernis einer Zulassung nach § 12i Satz 1 BGG für Ausbildungsstätten übergangsweise nicht angewendet.

    Die weiteren Anforderungen an Ausbildungsstätten nach § 12i Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie des Abschnitts 3 der Assistenzhundeverordnung bleiben bestehen. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss von den Ausbildungsstätten jedenfalls zu Beginn der Ausbildung gegenüber dem Menschen mit Behinderungen und bei einer Anmeldung zur Prüfung nach § 12g gegenüber dem Prüfer nach § 12j Absatz 2 BGG schriftlich zugesichert werden. Ist gegenüber dem Prüfer nach § 12j Absatz 2 BGG eine Zusicherung nach Absatz 2 erfolgt und liegen die weiteren Voraussetzungen für eine Prüfungsanmeldung vor, so sind der Assistenzhund und die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zur Prüfung nach § 12g zuzulassen. Sobald eine Ausbildungsstätte nach § 12i Satz 1 zugelassen wurde, kann anstatt einer Zusicherung auch eine Kopie der Zulassung ausgehändigt werden.

    Die Anwendungsdauer der Übergangsregelung endet nach Absatz 3 mit dem Zeitpunkt, zu dem mindestens eine akkreditierte fachliche Stelle nach § 12j Absatz 1 ihre Tätigkeit ab Erhalt der Akkreditierung über zwölf Monate ausübt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird den Tag, ab dem die Übergangsregelung nach Absatz 1 BGG nicht mehr angewendet wird, im Bundesgesetzblatt bekannt geben.

  • Hi Luca,

    Danke für die ausführliche Einordnung. Ich glaube, der Punkt mit der Übergangsregelung für Ausbildungsstätten ist mir dadurch klarer geworden.

    Ich verstehe den Entwurf jetzt so: Die Problematik der noch nicht funktionierenden Zertifizierung der Ausbildungsstätten wird gesehen und übergangsweise aufgefangen. Das ist auf jeden Fall besser als gar keine Regelung.

    Meine eigentliche Sorge betrifft aber weiterhin die Tragfähigkeit des Systems. Die Übergangsregelung endet nach dem Entwurf, sobald mindestens eine akkreditierte fachliche Stelle zwölf Monate tätig war. Das ist für mich noch kein Nachweis dafür, dass das reguläre System insgesamt ausreichend funktioniert.

    Eine fachliche Stelle, die zwölf Monate besteht, bedeutet ja nicht automatisch, dass bundesweit genug Prüfkapazität vorhanden ist, dass Wartezeiten angemessen bleiben oder dass das System bei Ausfall einzelner privater Akteure stabil bleibt.

    Mich würde deshalb interessieren: Gibt es konkrete Zahlen oder Einschätzungen dazu, wie viele Prüferinnen und Prüfer nach Inkrafttreten tatsächlich zur Verfügung stehen sollen?

    Also nicht nur, dass Schulungen stattfinden, sondern etwa:

    Wie viele Prüferinnen und Prüfer werden voraussichtlich einsatzbereit sein?

    Wie viele Prüfungen können damit pro Monat oder Jahr realistisch durchgeführt werden?

    Wie groß ist der erwartete Rückstau an Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften?

    Und gibt es Vergleichszahlen aus Österreich, wie viele Prüferinnen und Prüfer bzw. Prüfungskommissionen dort für welche Fallzahlen eingesetzt werden?

    Dann ließe sich besser einschätzen, ob die geplante Übergangsregelung nur formal eine Lösung schafft oder ob sie auch praktisch tragfähig ist.

  • Hallo Aline,


    ich kann die Fragen gut nachvollziehen. Für die Einschätzung der künftigen Prüferkapazitäten ist aus meiner Sicht zunächst entscheidend, die Größenordnung anhand der offiziellen Daten einzuordnen.


    Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2198) mitgeteilt, dass bis April 2025 bundesweit 1668 Assistenzhunde nach den §§ 21 bis 23 der Assistenzhundeverordnung anerkannt wurden. Diese Zahl umfasst den gesamten Bestand der offiziell anerkannten Assistenzhunde in Deutschland, einschließlich Blindenführhunden.


    Blindenführhunde werden in der Praxis überwiegend über bestehende Prüfstrukturen abgedeckt. Die aktuell diskutierten Prüferstrukturen betreffen daher nicht zwangsläufig das gesamte bisherige Anerkennungssystem.


    Selbst wenn man die 1668 anerkannten Assistenzhunde überschlägig betrachtet, ergibt sich daraus eine Größenordnung von etwa 170 pro Jahr (als grobe Einordnung, nicht als exakte Statistik). Das zeigt, dass wir es nach den derzeit bekannten Zahlen nicht mit mehreren Tausend jährlich neu zu prüfenden Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften zu tun haben.


    Natürlich entsteht durch die aktuelle Situation ein gewisser Rückstau. Wie groß dieser bundesweit ist, lässt sich derzeit jedoch nicht belastbar beziffern. Ein Beispiel ist Bayern: Dort waren Ende 2025 dem zuständigen Ministerium zwölf bereits vollständig ausgebildete Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften bekannt, deren Anerkennung aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht erfolgen konnte; zugleich gibt es keine vollständige bundesweite Erfassung aller Fälle.


    Nach meinem Kenntnisstand lässt sich daraus weder ein sehr kleiner noch ein sehr großer bundesweiter Rückstau seriös ableiten.


    Den Vergleich mit Österreich halte ich persönlich nur für eingeschränkt aussagekräftig. Beide Länder unterscheiden sich hinsichtlich ihres Rechtsrahmens, ihrer Organisationsstruktur und der Ausgestaltung des Assistenzhundewesens. Deshalb lassen sich dortige Prüferzahlen oder Prüfungen meines Erachtens nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen.


    Aus meiner Sicht gibt es derzeit keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Zahl der Prüferinnen und Prüfer das zentrale strukturelle Problem darstellt; entscheidend sind vielmehr die Umsetzung der Reform und die praktische Etablierung der vorgesehenen Strukturen.

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    Luca Barrett

    Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin

    Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®

  • Herzlichen Dank, das hilft mir bei der Einordnung.

    Ich glaube, mein Punkt wäre weniger, ob es derzeit noch genauere deutsche Rückstauzahlen gibt. Wenn es keine vollständige bundesweite Erfassung gibt, lässt sich daraus vermutlich ohnehin nur begrenzt etwas ableiten.

    Mich beschäftigt eher die Frage, ob die bisherigen deutschen Anerkennungszahlen überhaupt als Maßstab für den tatsächlichen Bedarf geeignet sind.

    Wenn man Österreich als Plausibilitätsvergleich heranzieht, geht es mir nicht darum, das System eins zu eins auf Deutschland zu übertragen. Aber wenn dort pro Kopf deutlich mehr Assistenzhunde geprüft bzw. anerkannt werden, wäre für mich erklärungsbedürftig, warum der Bedarf in Deutschland tatsächlich nur etwa ein Drittel davon betragen sollte.

    Eine solche Abweichung könnte natürlich theoretisch an unterschiedlichen Definitionen oder Qualifikationsanforderungen liegen. Dann wäre interessant, ob österreichische Assistenzhunde wesentlich niedrigere Anforderungen erfüllen müssen als deutsche.

    Wenn die niedrigeren deutschen Zahlen aber eher durch schlechtere Zugänglichkeit, fehlende Finanzierung, unklare Rechtslage, fehlende Ausbildungswege oder den aktuellen Prüfungsstopp entstehen, dann wären sie aus meiner Sicht kein belastbarer Bedarfsmaßstab, sondern eher Ausdruck einer Unterversorgung.

    Deshalb würde mich weniger interessieren, ob die bisher offiziell anerkannten Zahlen niedrig sind, sondern warum man davon ausgehen sollte, dass sie den tatsächlichen Bedarf realistisch abbilden.

    Gloria Petrovics, können Sie aus Ihrer Erfahrung mit dem österreichischen Prüfwesen etwas dazu sagen, wie aussagekräftig dieser Vergleich ist? Also insbesondere, ob die höheren österreichischen Zahlen eher durch andere Anforderungen erklärbar sind oder ob sie eher zeigen könnten, dass Deutschland den tatsächlichen Bedarf bislang unterschätzt.

  • Wir haben in Österreich irgendetwas über 500 Teams im Einsatz, Deutschland ist nicht ganz 10 mal so groß und der Bedarf sollte daher auch insgesamt um die 5000 Assistenzhunde sein. Die Blindenführhunde bewegen sich bei seit Jahrzehnten um die 100-120, Servicehunde für Mobilität ebenfalls in dem Bereich und der Rest sind alle anderen, bei uns Signalhunde genannt, bei euch sind sie noch aufgeschlüsselt in mehrere Gruppen - bei diesen Tendenz eher steigend. Von der Qualität her müssen österreichische Assistenzhunde sicherlich keine geringere Anforderungen erfüllen als deutsche - die österreichische Prüfung war zuerst da und Deutschland hat sich stark an unserer Prüfungsordnung orientiert. Das beste Beispiel dafür ist der ISAD Imperator, der seinem Herrchen bei der Bewältigung der PTBS hilft. Der war der erste Soldat, der die österreichische Prüfung (mit ausgezeichnetem Erfolg) bestanden hat. Von seiner Leistung konnte sich auch jeder am 21.6 in Berlin am Veteranentag überzeugen.

    Auch die Finanzierung ist bei uns nicht berauschend - leider, daran kann es also auch nicht liegen.

    Was den Rechtsrahmen betrifft - der einzige Unterschied, der mir relevant erscheint, ist die unterschiedliche Organisation der Prüfung. Bei uns ist die zentralisiert, das könnte man in Deutschland auch, wenn man wollte, nur brauchte man noch eine Art von Außenstellen dazu, damit das geografisch zu stemmen ist. Und die Strukturen? Es gibt dort wie da Ausbildungsstätten, private Unternehmen und Vereine. Dass deren Trainer in Ö mit dem Hund die Qualitätsprüfung machen müssen vor der Zusammenschulung, das verlangt schon eine gewisse Qualität und den Rest macht der Markt. Ja, und wir haben eine zentrale Evidenz der Hunde - auch derer, die nicht durchkommen - die können dann nicht anderswo als Assistenzhunde landen. Und natürlich Forschung, weil Fragen, die im Zuge der Prüfungen auftauchen, gleich bei den Forschern in der Uni landen.

    Was die Umsetzung der vorgesehenen Strukturen betrifft - die funktionieren seit 2 Jahren nicht, ich will jetzt nicht den nachträglichen Propheten spielen - was ich darüber denke, habe ich bereits 2019 und danach zu Papier gebracht. Ob man die behalten will oder vielleicht doch ändern, das liegt jetzt am BMAS, wie es weiter machen will. Bei uns hat es im österreichischen Sozialministerium jahrzehntelang auch immer gewisse Tendenzen zur einer Zertifizierung der Ausbildungsstätten gegeben, sogar die Vorstellung ohne Prüfung der Teams, so Marke ADI, das konnten wir zum Glück durch nachhaltigen Einsatz der Vertretung der Assistenzhundehalter abwenden. Ich halte es auch im Sinne der Trainer für gut, dass sich gerade auch kleine Betriebe, die die Assistenzhunde am Anfang noch nebenberuflich ausbilden, etablieren können - am Anfang vielleicht durch Unterstützung von Selbstausbildnern.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Nachdem die Studie sehr lang und gründlich ist, ist sie kaum in einem Schwung durchzulesen und dient mir vor allem als Nachschlagewerk. Etwas ist mir jetzt dabei aufgefallen: bei der Tabelle auf Seite 38 (Vergleich Deutschland - Österreich) wird unter "Qualitätskontrolle der Ausbildungsstätten" für Österreich angegeben:
    Team-Prüfungen („Endproduktkontrolle“)
    und
    Kontrolle von tierschutzqualifizierten Trainerinnen und Trainern (auf Beschwerde, Hinweis).

    Das stimmt natürlich. Andererseits - ist die der Teamprüfung vorgelagerte Qualitätsprüfung des Hundes mit dem Trainer/der Trainerin bei fremdausgebildeten Hunden nicht auch eine Art Qualitätskontrolle für die Ausbildungsstätten?

    Wenn eine in Deutschland zugelassene Ausbildungsstätte einen Hund ausbildet, der dann mit dem/der neuen Hundeführer*in durch die Prüfung fällt, wird das erst später bemerkt und dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Schuld daran oft genug dem Menschen mit Behinderung gegeben wird, weil ja niemand vorher weiß, ob der Hund wirklich geeignet bzw. gut ausgebildet ist. Wenn der Hund dagegen die österreichische Qualitätsprüfung bestanden hat, dann ist das auch eine Bestätigung für den Trainer, dass er ordentlich gearbeitet hat. Auch wenn dem Hund in der Zusammenschulungphase durch Fremdverschulden etwas passiert, wird es für den Trainer leichter nachweisbar sein, dass der Hund schon einen gewissen Wert hat. Geht dann die Prüfung mit dem neuen Menschen schief, dann kann natürlich sein, dass die beiden nicht zusammenpassen oder wirklich der neue Mensch nicht als Hundeführer geeignet ist.

    Manchmal läuft auch bei uns nicht alles perfekt und man kommt nicht gleich darauf. Wir haben in Österreich keine offizielle Zertifizierung für Ausbildungsstätten, aber eine nicht ganz unbekannte Ausbildungsstätte, die sich rühmt, mehrfach von ADI akkreditiert zu sein. Ich weiß schon, das entspricht nicht den Vorgaben der AHundV in Deutschland, aber es ist doch irgendeine Art von Überprüfung der Ausbildungsstätte. Und ausgerechnet die wurde aus welchen obskuren Gründen auch immer bei Einführung unseres Gesetzes durch das österreichische Sozialministerium jahrelang von der Ablegung der Qualitätsprüfung befreit - was natürlich auch die Konkurrenz verzerrt hat. Nachdem ich die Sache aufgedeckt hatte, wurde diese Ausnahmeregelung gekippt, aber der Schaden war schon angerichtet. Es gibt Klagen gegen die Ausbildungsstätte, aber das Problem ist jetzt, dass die Kläger (in dem konkreten Fall, den ich begleite, eine Deutsche) beweisen müssen, dass der Hund ungeeignet ist - bei der Qualiprüfung wäre das schon vor der Zusammenschulung festgestellt worden.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Das österreichische Modell wirkt auf mich an dieser Stelle sehr nachvollziehbar.

    Wenn ich es richtig verstehe, bleibt der Zugang zur Ausbildung dort offener, weil nicht alles von einer formalen Zertifizierung der Ausbildungsstätte abhängt. Gleichzeitig gibt es aber trotzdem eine klare Qualitätskontrolle: erst die Qualitätsprüfung des Hundes mit Trainerin oder Trainer und später die Prüfung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.

    Das erscheint mir sehr vernünftig, weil kleine Ausbildungsstrukturen, begleitete Selbstausbildung und individuelle Wege nicht unnötig ausgeschlossen werden, aber trotzdem verhindert wird, dass ungeeignete Hunde erst sehr spät auffallen.

    Was ich am deutschen Ansatz noch nicht ganz verstehe: Wenn man Qualität vor allem über zertifizierte Ausbildungsstätten und akkreditierte Stellen sichern will, müsste man aus meiner Sicht auch eine Absicherung einbauen, dass diese Strukturen tatsächlich verfügbar sind.

    Wenn der Staat ein System schafft, das auf zertifizierte oder akkreditierte Stellen angewiesen ist, kann es doch nicht allein davon abhängen, ob sich genügend private Akteure freiwillig finden. Dann bräuchte es aus meiner Sicht eine Auffanglösung, etwa durch beauftragte öffentliche Stellen oder andere verbindlich organisierte Strukturen.

    Sonst entsteht ein engeres und schwerer zugängliches System, ohne dass dadurch automatisch mehr praktische Sicherheit entsteht. Im Gegenteil: Wenn die Zertifizierung nicht funktioniert und keine Auffangstruktur vorgesehen ist, wird genau die Qualitätssicherung zur Blockade.

    Luca Barrett, können Sie dazu vielleicht etwas aus deutscher Perspektive einordnen? Gibt es im deutschen Modell eine solche Auffanglösung oder wurde bewusst darauf gesetzt, dass sich ausreichend private akkreditierte Stellen finden?

  • Bei der sehr spannenden Diskussion um die Form und Sinnhaftigkeit einer formellen Zulassung einer AH-Ausbildungsstätte fehlt mir ein Aspekt:

    Wir waren uns in den vorbereitenden Workshops zum Teilhabestärkungsgesetz in 2020/2021 glaube ich überwiegend einig, dass für die Betroffenen und sie finanziell und beratend unterstützenden Organisationen wichtig ist, bereits vor Beginn der Ausbildung bei der Suche nach der am besten geeigneten Ausbildungsstätte die höchstmögliche Transparenz über deren Qualität anhand nachprüfbarer Kriterien zu erhalten. Das wäre bei einem formellen Zulassungsverfahren sicherlich der Fall.

    Ich habe die Befürchtung, dass die Übergangszeit ohne Zertifizierung der Ausbildungsstätten über einen sehr langen Zeitraum andauert. Es lässt sich sehr schnell erklären, dass die Ausbildung der M-A-G nach den Vorgaben der AhundV erfolgt. Die allermeisten der Ausbildungsstätten werden das auch sehr verantwortungsvoll handhaben, aber kann sich der/die Betroffene in allen Fällen darauf verlassen, dass wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind?

    Daher hoffe ich tatsächlich, dass das BMAS aufgrund der Erfahrungen der DGP und der Erkenntnisse der Evaluationsstudie eine Anpassung der AHundV vornimmt und die DGP mit der dort vorhandenen Kompetenz erneut in die Zertifizierung einsteigt.

  • Danke, den Punkt mit der Transparenz vor Beginn der Ausbildung finde ich wichtig.

    Ich frage mich nur, ob Transparenz und formelle Zugangsbeschränkung zwingend dasselbe sein müssen.

    Für Betroffene, die selbst wenig Fachkenntnis haben oder auf Beratung angewiesen sind, wäre ein Gütesiegel, ein transparentes Register oder eine freiwillige Zertifizierung von Ausbildungsstätten und Trainerinnen und Trainern sicher sehr hilfreich. Dann könnte man sich gezielt an Anbieter halten, deren Qualität nach überprüfbaren Kriterien sichtbar ist.

    Aber müsste daraus zwingend folgen, dass nur solche Stellen überhaupt Assistenzhunde ausbilden dürfen?

    Gerade das österreichische Modell mit der Qualitätsprüfung des Hundes vor der Zusammenschulung scheint mir hier eine interessante Brücke zu sein. Dadurch wird nicht nur die fertige Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft geprüft, sondern bereits vorher sichtbar, ob der Hund mit der Trainerin oder dem Trainer einen ausreichenden Ausbildungsstand und eine grundsätzliche Eignung erreicht hat.

    Damit hätten Betroffene nicht nur ein Gütesiegel oder eine formale Anbieterinformation, sondern eine konkrete Qualitätskontrolle am Hund selbst, bevor die Zusammenschulung beginnt. Gleichzeitig könnten begleitete Selbstausbildung, kleine spezialisierte Trainerstrukturen oder gemischte Modelle möglich bleiben, solange Hund und spätere Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft die jeweiligen Prüfungen bestehen.

    So hätte man Transparenz und Orientierung für Menschen, die sie brauchen, ohne den Zugang zur Ausbildung vollständig von formeller Zulassung abhängig zu machen. Qualität würde dann nicht nur über den Status der Ausbildungsstätte gesichert, sondern über überprüfbare Kriterien, vorgelagerte Qualitätsprüfung und spätere Teamprüfung.

  • Hallo Thomas, “überwiegend einig” charakterisiert die Lage natürlich vollkommen, weil wir damals nicht in diese vorbereitenden Workshops zum Teilhabestärkungsgesetz in 2020/2021 eingebunden waren - zum letzten Mal waren wir am 25. Oktober 2019 in Berlin dabei und hatten damals bei der Aussage von Frau Warda von den Pfotenpiloten: "das Ganze sollte nicht so zentralisiert werden" ein komisches Gefühl.

    Wir konnten daher unsere Bedenken, die wir aufgrund langjähriger Erfahrungen bei der Entwicklung des österreichischen Prüfwesens, bei den über Auftrag des österreichischen Sozialministeriums vor Bestehen des Gesetzes organisierten und durchgeführten Teamprüfungen und der Beobachtung der auf Trainingsstättenzertifizierung beruhenden bestehenden Modelle (Präqualifizerung, ADI und IGDF-Akkreditierung) im Hinblick auf die für Deutschland vorgesehene Lösung daher nur schriftlich zum Ausdruck bringen.

    In einer idealen Welt wäre ja auch die Prüfung der Teams überflüssig, weil man bei den formal überprüften Ausbildungsstätten in jedem Fall die Gewähr hätte, dass der Hund wunderbar ist und die Zusammenschulung ebenfalls wunderbar und die Unterschrift der Trainingsstätte müsste ja dann genügen, wie es leider in vielen Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist. Dann dürfte es auch logischerweise in Deutschland nur mehr hervorragende Blindenführhundeschulen geben und daraus resultierende wunderbare Blindenführhundeteams geben, weil es auf diesem Sektor seit 2019 ein Präqualifizierungssystem gibt, und das ist definitiv nicht immer der Fall – wie ich aus einer schon sehr lange bestehenden Mailinglist von Blindenführhundehaltern immer wieder entnehmen kann. Sonst würden auch nicht Leute, die einen BFH brauchen, zu österreichischen BFH-Schulen gehen und mit der KK einen Rechtsstreit anfangen, weil ja die österreichische Schule nicht präqualifiziert ist, aber man dort einen qualitätsgeprüften Hund kriegen kann (und zwar genau diesen Hund, weil wenn die Schule in Deutschland zertifiziert ist, dann weiß man noch lange nicht, wie dieser bestimmte Hund ist).

    Wir haben 2021 in einer Stellungnahme für den Bundestag unter anderem geschrieben:

    Um diese Regelung auch in praktischer Hinsicht beurteilen zu können, ist es sinnvoll, sich die geltende Regelung im Blindenführhundebereich mit der „Präqualifizierung“ näher zu betrachten. Die Krankenkassen dürfen (oder besser gesagt dürften) nur Hunde bezahlen, die von einer dieser „präqualifizierten Ausbildungsstätten“ stammen. Dürften deshalb, weil also theoretisch ein blinder Mensch nur die Wahl hätte, seinen Hund bei einer von ingesamt 18 solcher Ausbildungsstätten zu beziehen (unter denen so manche sind, gegen die Lichtblicke e.V. Blindenführhundehalter wegen schwerer Mängel bei den Hunden unterstützen musste). Wieviele Blindenführhunde es in Deutschland gibt, weiß niemand – geschätzt sind es aber sicherlich um die 1.500. Ein Hund kann im Schnitt höchstens 8 Jahre arbeiten, man braucht also ca. 180 Hunde pro Jahr an Nachschub. Das ergibt eine durchschnittliche Anzahl von 10 fertigen Hunden pro Ausbildungsstätte. Das wiederum bedeutet einen großen Betrieb, der aber in diesem Bereich, wo sehr individuell gearbeitet werden muss, eher unerwünscht ist (z.B. Zwingerhaltung der Hunde mit all ihren negativen Folgen). Zum Glück halten sich weder Krankenkassen (aus Unkenntnis) noch blinde Menschen, die einen Hund benötigen, unbedingt an diese Vorgaben, sonst wären alle kleinen Ausbildungsstätten, die hervorragende Arbeit leisten, sich aber das aufwendige Präqualifizierungsverfahren nicht leisten können, schon verschwunden und die Qualität der Blindenführhunde noch um einiges schlechter, als sie vor dieser Regelung war.

    Wenn dieses „Zertifizierungssystem“ auch für die Ausbildungsstätten für die anderen Assistenzhunde angewendet werden sollte, bedeutet das bei gleicher Anzahl der Hundeauslieferung pro Betrieb einen plötzlichen Bedarf von mindestens 36 großen Ausbildungsstätten, da erfahrungsgemäß (USA, Österreich) das Verhältnis von Blindenführhunden zu den anderen Assistenzhunden ca. 1:2 beträgt (das Verhältnis stimmt für Österreich nicht mehr, es sind inzwischen 1 zu 3-4). Aus diesen werden sich wohl nach der derzeit vorgesehenen Regelung auch die Prüfer rekrutieren, weil sich die Ausbildungsstätten am leichtesten die 4.000 – 5.000 Euro Kosten für die Zulassung als Prüfer leisten können und sie auch das meiste Interesse haben, die Prüfer zu stellen. Unabhängigkeit sieht anders aus.

    Die Möglichkeit der indirekten Qualitätskontrolle der Ausbildungsstätten durch eine Qualitätsprüfung der Hunde mit dem Trainer haben wir damals gar nicht erwähnt, weil diese Variante mit der von offizieller Stelle bereits vorgesehenen Betrauung der Akkreditierungsstelle für das gesamte Prüfwesen auf dem Sektor noch weniger zusammengepasst hätte.

    Und noch einmal zum Drüberstreuen: ein System, das so viele Menschen betrifft und wo die Entscheidungen für alle Beteiligten massive Rechtsfolgen haben, sollte nicht auf Unternehmerentscheidungen beruhen.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Hallo Alina, Du hast nach unseren Zahlen gefragt. Mag. Weissenbacher,der Leiter der österreichischen Prüf- und Koordinierungsstelle hat sie mir nun geschickt:

    Wir hatten im letzten Jahr 119 Prüfungen, davon 8 Nichtösterreicher. Davon waren 45 Qualitätsprüfungen und 74 Teamprüfungen. Das Prüfteam besteht aus 15 Kynologischen Sachverständigen, 13 Sachverständigen mit Assistenzhund (Behindertensachverständige). Somit entfallen auf jeden KynSV 8 Prüfungen und auf jeden AH-SV 9 Prüfungen.

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Vielen Dank, das ist sehr hilfreich.

    Wenn man Österreich nur grob proportional zur Bevölkerungsgröße hochrechnet, käme man für Deutschland nicht auf etwa 170 Prüfungen pro Jahr, sondern eher in eine Größenordnung um 1.000 Prüfungen jährlich. Selbst wenn man die 8 nichtösterreichischen Prüfungen herausrechnet, läge man noch ungefähr in diesem Bereich.

    Mir ist klar, dass man Österreich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Aber die Differenz ist so groß, dass sie für mich erklärungsbedürftig wird.

    Wenn Österreich mit vergleichbaren Qualitätsanforderungen deutlich mehr Prüfungen pro Kopf durchführt, spricht das aus meiner Sicht eher dafür, dass die bisherigen deutschen Anerkennungszahlen den tatsächlichen Bedarf unterschätzen könnten.

    Spannend finde ich auch die Struktur: 119 Prüfungen mit 15 kynologischen Sachverständigen und 13 Sachverständigen mit Assistenzhund bedeutet, dass die Prüfbelastung pro Person offenbar überschaubar bleibt. Das spricht für mich nicht gegen ein zentral organisiertes System mit mehreren Sachverständigen, sondern eher dafür, dass so ein Modell praktisch skalierbar sein könnte.

    Für die deutsche Diskussion wäre deshalb aus meiner Sicht weniger entscheidend, ob man Österreich exakt kopieren kann, sondern ob die deutschen Planungen überhaupt mit einer realistischen Bedarfsschätzung arbeiten oder ob sie sich zu stark an den bisher offiziell anerkannten, möglicherweise durch Zugangshürden verzerrten Zahlen orientieren.