• Ein Thema, was wir oft in unseren sozialen Medien finden, ist die Frage der Hundesteuer. Meistens (aber bei weitem nicht immer) gelingt es den Assistenzhundeführern, die jeweiligen Kommunen zu überzeugen, dass der Assistenzhund als Hilfsmittel von der Hundesteuer befreit sein sollte. Es völlig unsinnig und auch ineffizient, wenn jeder einzelne Betroffene einen Papierkrieg mit seiner Kommune führen muss. Dazu kommen noch nicht nachvollziehbare Regelungen, dass Menschen mit Behinderung die Hundesteuer für ihre ganz gewöhnlichen Haushunde erlassen wird, wenn sie bestimmte Eintragungen im Schwerbehindertenausweis haben, was zwar nett und vielleicht sozial gedacht ist, aber im Gegensatz zu Assistenzhunden keinerlei fachliche Grundlage hat. Hundesteuer ist doch eine Aufwandsteuer, die laut Aussage des Finanzministerium dazu dienen soll, die Anzahl der Hunde in Deutschland zu begrenzen. Das bezieht sich sicherlich nicht auf Assistenzhunde. Eine Regelung (falls möglich) durch die einzelnen Bundesländer ergibt 16 Regelungen - erscheint also auch nicht sehr zielführend. Man müsste also wohl ganz oben ansetzen...

    Was erscheint erfolgsversprechender:

    Der Versuch, ins Grundgesetz eine dezidierte Ausnahmeregelung für Assistenzhunde von der Ermächtigung für die Kommunen für die Einhebung von Aufwandsteuern einzubauen oder wegen Diskriminierung bis Karlsruhe zu gehen, damit die Richter eine solche Regelung verlangen?

    2. Vorsitzende von Lichtblicke e.V.

    1. Vorsitzende von Freunde der Assistenzhunde Europas

  • Den, den Sie eingangs verworfen haben: Eine landesrechtliche Regelung. Ja, sie wird nicht in jedem Bundesland kommen und die Regelungen werden nicht überall einheitlich sein. Es ist aber ein realistisches Szenario.