- Offizieller Beitrag
- Welche Rechte haben Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im Arbeitsleben?
- Was kann getan werden, um die Akzeptanz eines Assistenzhundes in einem Betrieb zu unterstützen?
(Dies sind Impulsfragen des Teams.)
(Dies sind Impulsfragen des Teams.)
Die rechtlichen Fragen zum Arbeitsleben können die juristischen Expertinnen und Experten fundierter beantworten. Ich möchte deshalb gerne auf den zweiten Teil der Impulsfrage eingehen und einige praktische Erfahrungen aus unserer Verbandsarbeit teilen, die zu einer guten Akzeptanz eines Assistenzhundes im Betrieb beitragen.
Nach unserer Erfahrung entsteht Akzeptanz vor allem dann, wenn alle Beteiligten gut vorbereitet werden und offen miteinander kommunizieren.
1. Frühzeitig Erwartungen und Abläufe klären
Viele Unsicherheiten lassen sich bereits im Vorfeld vermeiden. Der Assistenzhundepartner sollte gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprechen, wie der Arbeitsalltag mit Assistenzhund konkret aussehen wird.
Viele Arbeitgeber befürchten zunächst, dass der Assistenzhund Kolleginnen und Kollegen während der Arbeit stören könnte, sich frei im Gebäude bewegt oder beispielsweise selbstständig in Gemeinschaftsbereiche wie Küchen oder Aufenthaltsräume geht. In der Praxis lassen sich solche Sorgen meist schnell ausräumen, wenn der Assistenzhundepartner frühzeitig erklärt, wie der Arbeitsalltag tatsächlich aussieht. In der Praxis hat ein Assistenzhund in der Regel einen festen Platz, beispielsweise auf einer Decke, einem Hundebett oder einfach unter dem Schreibtisch seines Assistenzhundepartners.
Gut ausgebildete Assistenzhunde lernen bereits während ihrer Ausbildung auch über längere Zeit ruhig an ihrem Platz zu bleiben, andere Menschen zu ignorieren und sich nicht durch Ablenkungen oder Publikumsverkehr aus der Ruhe bringen zu lassen. Der Assistenzhund bleibt grundsätzlich in der unmittelbaren Nähe seines Assistenzhundepartners und bewegt sich nicht eigenständig durch das Büro oder den Betrieb.
Gerade hier kann der Assistenzhundepartner durch eine frühzeitige und transparente Kommunikation viele Unsicherheiten bereits im Vorfeld ausräumen.
2. Fragen offen und transparent beantworten
Viele Fragen von Arbeitgebern sind völlig nachvollziehbar. Häufig geht es beispielsweise um die Gesundheit des Hundes, Hygiene, den Umgang mit Parasiten, sein Verhalten gegenüber Kolleginnen, Kollegen oder Kundschaft oder auch darum, wo der Hund während der Arbeitszeit seine Geschäfte erledigen kann.
In der Praxis hat es sich bewährt, diese Fragen offen zu beantworten. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, den Impfpass, eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung über die Gesundheit des Hundes oder Nachweise über die regelmäßige Parasitenprophylaxe vorzulegen, sofern dies vom Arbeitgeber gewünscht wird. Ebenso sollte der Assistenzhundepartner bereits im Vorfeld überlegen, wo sich außerhalb des Gebäudes geeignete Lösemöglichkeiten befinden.
Auch Fragen zum Wesen des Assistenzhundes werden unserem Verband von Arbeitgebern regelmäßig gestellt. Hier kann es hilfreich sein, die Auswertung des Eignungs- und Wesenstests des Assistenzhundes bereitzustellen sowie den Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung und der Anerkennung als Assistenzhund. Ein Assistenzhund muss bereits im Rahmen seiner Ausbildung und Prüfung ein ausgesprochen sicheres, freundliches und belastbares Wesen nachweisen, da er andernfalls gar nicht als Assistenzhund anerkannt werden könnte.
3. Kollegium und Assistenzhund gemeinsam vorbereiten
In der Praxis hat es sich bewährt, den Assistenzhundetrainer in die Vorbereitung einzubeziehen. Er kann fachliche Fragen beantworten, den Arbeitsplatz gemeinsam mit dem Assistenzhundepartner vorbereiten und auf Wunsch auch Kolleginnen und Kollegen über den richtigen Umgang mit dem Assistenzhund informieren. Viele Unsicherheiten entstehen nicht aus Ablehnung, sondern schlicht aus fehlendem Wissen.
Ebenso hilfreich ist es, wenn Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen und Unsicherheiten offen anzusprechen. Nach unserer Erfahrung entsteht Akzeptanz häufig dadurch, dass Wissen vermittelt wird und Berührungsängste abgebaut werden.
Während der Ausbildung wird der Assistenzhund nach Möglichkeit bereits an sein späteres Arbeitsumfeld herangeführt. Ist dies nicht möglich, gehören grundlegende Fähigkeiten wie das ruhige Liegen über mehrere Stunden, das Ignorieren von Ablenkungen sowie das konzentrierte Arbeiten in unterschiedlichsten Umgebungen zu den Standards jeder Assistenzhundeausbildung.
4. Gute Assistenzhunde verhalten sich möglichst unauffällig
In der Assistenzhundearbeit gibt es einen Satz, den ich sehr passend finde: „Der beste Assistenzhund ist der, den niemand bemerkt.“
Eines der schönsten Komplimente erhielt ich nach einer Flugreise, als ein Mitreisender beim Aussteigen überrascht feststellte, dass während des gesamten Fluges mein Assistenzhund direkt neben ihm gelegen hatte, ohne dass er ihn überhaupt bemerkt hatte.
Ähnliche Erfahrungen haben wir im Verband auch mit Assistenzhunden in Arbeitsbereichen mit Publikumsverkehr gemacht. Gut ausgebildete Assistenzhunde bleiben bei ihrem Assistenzhundepartner, lassen sich weder von Kundinnen und Kunden noch von Kolleginnen und Kollegen ablenken und verrichten ihre Aufgabe ruhig und zuverlässig.
Zu einer gelungenen Mitnahme an den Arbeitsplatz gehören nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung. Der Assistenzhundepartner trägt durch transparente Kommunikation, gute Vorbereitung und einen zuverlässig ausgebildeten Assistenzhund wesentlich dazu bei, dass die Mitnahme im Arbeitsalltag für alle Beteiligten gut funktioniert. Dabei ist selbstverständlich, dass ein Assistenzhund wie im öffentlichen Raum auch am Arbeitsplatz entsprechend ausgebildet ist und jederzeit unter der Kontrolle seines Assistenzhundepartners steht.
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Luca Barrett
Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin
Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®
Kindertagesstätte, Schule und Hochschule
Ergänzend möchte ich noch einen Aspekt ansprechen, der uns in der Verbandsarbeit regelmäßig begegnet und zu dem mich insbesondere eine juristische Einordnung interessieren würde.
Viele Assistenzhundetrainer begleiten Assistenzhunde-Teams nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch bei der schrittweisen Integration eines Assistenzhundes in Bildungseinrichtungen, von der Kindertagesstätte über die Schule bis hin zur Hochschule. Aus der Praxis wissen wir, dass hierfür häufig Gespräche mit der Einrichtungsleitung, Lehrkräften oder weiterem pädagogischen Personal stattfinden. Die beteiligten Personen werden auf den Einsatz des Assistenzhundes vorbereitet und erhalten Informationen darüber, wie sie sich gegenüber dem Assistenzhund verhalten sollten. Gerade bei Kindern erfolgt die Eingewöhnung häufig schrittweise und wird anfangs durch den Assistenzhundetrainer begleitet.
Alter des Kindes
Eine Frage, die Eltern immer wieder stellen, betrifft das Alter des Kindes: Ab welchem Alter darf ein Kind seinen Assistenzhund im Schul- oder Kita-Alltag eigenständig führen beziehungsweise mit ihm unterwegs sein? Gerade bei jüngeren Kindern stellt sich die Frage, wie die assistenzhunderechtlichen Regelungen mit den allgemeinen Aufsichtspflichten und anderen rechtlichen Vorgaben zusammenwirken.
Mich würde deshalb interessieren, wie die rechtliche Situation hierzu derzeit einzuordnen ist, ebenso hinsichtlich der Mitnahme von Assistenzhunden in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, da sich hierbei zum Teil andere rechtliche Rahmenbedingungen ergeben als im Arbeitsleben.
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Luca Barrett
Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin
Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®