Das Know-how der rehabilitativen Ausbildung muss erhalten bleiben

    • Offizieller Beitrag

    Das Know-how der rehabilitativen Ausbildung hat sich über viele Jahrzehnte in den Berufsbildungswerken für Schulabgänger mindestens mit Hauptschulabschluss entwickelt. Riesige zentrale Berufsbildungswerke sind mit enormem Investitionsvolumen entstanden und müssen voll ausgelastet sein, um heute einigermaßen rentabel betrieben zu werden.
    Was kann bei einer Neuausrichtung auf einen individualisierten Ansatz wegbrechen, ohne einen flächendeckenden Schaden herbeizuführen (Bereich Blinde und Sehbehinderte)?




    Anm. d. Red.: Diese These/Frage erreichte das Redaktionsteam per E-Mail.


    Siehe auch die verwandte Frage nach der Rolle der Berufsbildungswerke in der inklusiven Ausbildung.

  • Die Frage nach den Veränderungen für die Einrichtungen infolge einer stärker personenzentrierten als einrichtungsbezogene Rehabilitation betrifft nicht allein die BBW, sondern letztlich alle etablierten Rehabilitationseinrichtungen. Der von SGB IX und noch mehr von der UN-BRK ausgelöste Wandel hinsichtlich der Ziele und Wege der Rehabilitation wird Änderungen nach sich ziehen. Die Sorge um Verluste hinsichtlich der Strukturqualität wird von vielen Menschen geäußert und muss schon deshalb ernst genommen werden.


    Auf die Frage, inwieweit sich das Leistungsvolumen der Einrichtungen, hier speziell der BBW, durch den Wandel zu einer personenzentrierten Rehabilitation und inklusiven Arbeitswelt verringern wird, kann ich konkret nicht antworten. Aus der derzeitigen politischen und rechtlichen Debatte deuten sich aber auch keine flächendeckenden Nachteile, erst recht keine Schäden für das System der beruflichen Rehabilitation an. Vielmehr sind die Verbände der Einrichtungen, und hier sehr deutlich wahrnehmbar die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), schon seit mehreren Jahren sehr aktiv, sich auf die veränderten Anforderungen einzustellen. Die BAG BBW hat in der derzeitigen Diskussion um das Bundesteilhabegesetz einen aktuellen Aufgabenkatalog formuliert, wie die BBW in einer vernetzten Sozialraumstruktur zur beruflichen Teilhabesicherung von jungen Menschen beitragen wollen. Das Programm mit dem Titel "Der junge Mensch im Mittelpunkt" ist zu finden unter

    http://www.bagbbw.de/w/files/u…mensch-im-mittelpunkt.pdf


    Es lässt sich leicht ablesen, dass die BBW hierfür personell und sachlich gut aufgestellt sein müssen, um die zunehmenden Management- und Beratungsaufgaben in jedem Einzelfall leisten zu können. Der Beitrag von Rainer Lentz zur Frage "Berufsbildungswerke" zeigt, was die BBW z.B. im Rahmen der verzahnten Ausbildung konkret leisten müssen. Werden sie hierzu von den Leistungsträgern, insbesondere der BA, hinreichend finanziell abgesichert, sollten am Ende des Veränderungsprozesses die gewünschten Verbesserungen stehen.