Hallo,
Frage 1:
nach http://caritas.erzbistum-koeln.de können auch Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung abgerechnet werden.
Eine Aufschlüsselung der hauswirtschaftlichen Versorgung habe ich bei www.pflege-abc.info entdeckt. Unter anderen steht dort „Reinigen der Wohnung“.
Das Reinigen der Wohnung umfasst nur die Wohnung an sich oder auch Außenbereiche, wie zum Beispiel vor dem Haus die Straße kehren?
Darüberhinaus sind alle Antworten interessant, die eine regelmäßige wöchentliche Entlastung des Ehemanns zur Folge hätten. Gleichzeitig jedoch das vorhande Budget nicht sprengen, welche natürlich mit etwa 200 EUR nicht so hoch ist.
Frage 2:
Nach http://caritas.erzbistum-koeln.de können im Jahr nicht ausgeschöpfte Beträge in das Folgehalbjahr des nächsten Kalenderjahres übertragen werden.
Wie hoch darf dieser Übertrag maximal betragen und gibt es für diesen Betrag eine zeitliche Beschränkung?
Vielen Dank für Ihre Antworten und Grüße