Ergänzend wurde vom Fragensteller ausgeführt:
- "Im konkreten Fall bestand für die Krankenkasse keine Rechtsgrundlage, zusätzlich zum Krankengeld auch die Arbeitsassistenz zu finanzieren. Der Bedarf war für den Arbeitnehmer aber gegeben - und der Arbeitgeber beglich dann die Kosten."
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