Diese Frage erreichte das Team im Vorfeld per E-Mail.
Wie sieht es mit der Pflicht zur Barrierefreiheit in Geschäfts- oder auch Praxisräumen bei Selbständigen aus?
- Team
- Geschlossen
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Ergänzend: Welche Rechte müssen hier beachtet werden? Bzw.: Welche Vorgaben müssen z.B. Ärzte mit Blick auf ihre Patienten beachten, und wie werden diese Vorgaben der Erfahrung nach in der praktischen Arbeit umgesetzt?
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Guten Tag,
als Freiberufler unterliegen die meisten Angehörigen der Berufsgruppen keinerlei gesetzlichen Verpflichtungen.
Rechtsanwalt und FA DR. Martin Theben
http://www.dr-theben.de -
Hallo Herr Dr. Theben,
wie ist hier § 103 Abs. 4 Satz 5 Nr. 8 SGB V einzuordnen, der in Bezug auf die Zulassung von Vertragsärzten vorgibt, dass die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden müssen?Viele Grüße vom Team
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Es handelt sich bei dieser Regelung um eine von mehreren, kumulativ zu berücksichtigenden Auswahlkriterien für Nachfolgeberwerber von Vertragsärzten. Daraus läßt sich nicht zwingend eine rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von barrierefreien Praxisräumen ableiten. Insbesondere dann nicht, wenn die Räume des Vorgängers nicht barrierefrei waren.
Grüße
Dr. Theben