Inwieweit könnte eine übergeordnete Ombutsstelle eingerichtet werden?
Hintergrund meiner Frage sind die Verstöße von Vorgesetzten gegen die Barrierefreiheit in der Arbeitswelt mit den Diskriminierungen und Repressalien an meiner Arbeitsstelle (FH Lausitz, jetzige BTU) im Zeitraum von 2012 bis 2014. Eine Ombutsstelle könnte derartig langfristige gerichtliche Auseinandersetzungungen unnötig werden lassen.
http://www.diskriminierung.wordpress.de