Wichtig scheint es mir zu sein, im jeweiligen Betrieb oder Dienststelle eine Übereinkunft darüber zu finden, was "Barrierefreiheit" bedeutet! Vielfach ist Arbeitgebern, aber auch Interessenvertretungen nicht oder nur teilweise klar, dass Barrierefreiheit mehr ist als der Zugang zum Gebäude oder die Einrichtung eines behinderungsgerechten (nicht: behindertengerechten) Arbeitsplatzes!
Wenn wir von der umfassenden Barrierefreiheit sprechen, umfasst dies eben die Säulen
Hineinkommen - nicht nur baulich, sondern umfänglich: Mindestbeschäftigungsquote, Einladung von schwerbh. BewerberInnen, .......
Drinnen sein - Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (und Umgebung), Prävention, .....
Weiterkommen - Recht auf Beschäftigung, bei der Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwertet und weiterentwickelt werden kann, bevorzugte Berücksichtigung bei Weiterbildung, .......
Wir sollten also von den Verpflichtungen aus der UN-BRK sprechen, wenn wir von der Barrierefreiheit in der Arbeitswelt reden.
Herzlichen Gruß