Muss der Wiedereingliederungsplan strikt eingehalten werden?

    • Offizieller Beitrag

    Dazu meinte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin der Fragensammlung:

    • Nein - im Gegenteil! Er muss angepasst werden!


    Anmerkung der Moderation: Für diese Frage hat 1 User gestimmt.

  • Untergesetzlich ergibt sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Anpassung des Wiedereingliederungsplans entsprechend den medizinischen Erfordernissen aus Nr. 5 der Anlage zu den AU-Richtlinien des GBA (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses).