die immerwährende Frage nach der Kostenträgerpflicht.
hier kronkretes Fallbeispiel:
Patient fährt mit einem elektrischen Rollstuhl spazieren.
Der Rollstuhl fällt unterwegs unverhofft aus, ohne dass der Patient hier Einfluss hatte (bspw. Elektronikausfall)
Der Rollstuhl lässt sich selbstständig nicht mher bewegen und muss geborgen (abgeschleppt / aufgeleden) werden, darüber hinaus muss der elektrische Rollstuhl bis zur Bergung gesichert werden. Bitte beachten, dass ein elektrischer Rollstuhl schon mal 180 bis 200 kg schwer ist und nicht in einen PKW verladen werden kann.
Frage: Wer ist für die Bergung und/oder Sicherung zuständig / verantwortlich?
Was muss der Patient konkret unternehmen um die Gefahr eines Untergangs des Hilfsmittel abzuwenden? (für den Fall, dass der Rollstuhl durch eigene Möglichkeiten des Patienten nicht gesichert / geborgen werden kann)
Wie lange muss der Patient gegebenenfalls am Schadensort verbleiben, bevor er sich selbst bergen / abholen lässt?
Wer bezahlt bzw. kommt für die Kosten der Bergung ("Abschleppkosten") auf?
für Hinweise wäre ich verbunden...
Lg Steffen
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