Liebe Forengemeinde,
zu folgendem Sachverhalt bitte ich um Meinungen, rechtl. Hinweise usw.
In Übereinstimmung mit BPersVG § 75 Abs 2. Nr. 14 sind Personalräte bei Verzicht auf Stellenausschreibung zu beteiligen. Defacto trifft der Arbeitgeber eine Entscheidung die dahingehend Auswirkung auf schwerbehinderten Menschen hat, da diesen durch den Verzicht auf Stellenausschreibung die Möglichkeit genommen wird sich zu bewerben. Benachteiligung?
Meines Erachtens ist die Schwerbehindertenvertretung vor der Entscheidung des Arbeitsgeber für einen Verzicht auf Stellenausschreibung gemäß § 95.2 SGB IX zu beteiligen.
Wie ist Ihre / Eure Meinung hierzu?
Mfg
J.Wintjen