Heil- und Hilfsmittel sind für die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe enorm wichtig. Diese Tatsache wird jedoch in Sozialleistungsgesetzen, Regelungen zur Leistungserbringung, der Rechtsprechung und neuerdings auch im Referentenentwurf zum BTHG nicht ausreichend berücksichtigt. Betroffene müssen Leistungen oft mühsam und langwierig erstreiten.
Was muss sich ändern, damit die Teilhabe als Kriterium bei der Bedarfsfeststellung, Leistungsgewährung und Leistungsausführung aller Sozialleistungsträger angemessen verankert wird? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) lud vom 24. Juni bis 10. Juli 2016 zu einer öffentlichen Online-Diskussion ein, um Fragen zum Hilfs-und Heilmittelrecht zu erörtern.
Angesprochen waren insbesondere Interessierte aus den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe, Wissenschaft und Forschung, aus den Reihen der Leistungserbringer und Kostenträger sowie Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten und deren Organisationen. Ziel war eine kritische fachliche Erörterung bestehender Regelungen des Heil- und Hilfsmittelrechts mit Fokus auf rechtlichen Optimierungsbedarf.
Begleitet wurde die Diskussion u. a. von folgenden Expertinnen und Experten:
- Claudia Breuer, Stv. Geschäftsführerin und Leiterin Referat Recht, Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., Frechen
- Norbert Kamps, Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Hilfsmittelversorgung und Medizintechnik, Xanten
- PD Dr. Andreas Weber, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale)
- Prof. Dr. iur. Felix Welti, Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Universität Kassel, Kassel
Die Diskussion ist geschlossen, aber weiterhin öffentlich nachlesbar unter folgendem Link: Diskussion nachlesen
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde als Fachbeitrag auf reha-recht.de veröffentlicht: Beitrag D48-2014.